Mieterrechte zur Wohnungsqualitaet in der Schweiz

Wohnungsqualität & Gesundheit (Schimmel, Feuchtigkeit, Asbest) 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz ist es wichtig zu wissen, welche Anforderungen an die Wohnungsqualität bestehen und wie sich Probleme wie Schimmel, Feuchtigkeit oder Asbest auf Ihre Gesundheit auswirken können. Dieser Artikel erklärt verständlich Ihre Rechte und Pflichten, wie Sie Schäden richtig dokumentieren, welche Fristen gelten und wann der Vermieter für Reparaturen verantwortlich ist. Sie erhalten praktische Schritte zum Melden von Mängeln, zum Verhalten bei Gesundheitsrisiken und Hinweise zur Beweissicherung. Ziel ist, dass Sie sicher, informiert und handlungsfähig bleiben, wenn Wohnverhältnisse die Gesundheit oder die Bewohnbarkeit beeinträchtigen. Ich nenne auch zentrale Anlaufstellen wie die kantonale Schlichtungsbehörde und Hinweise zu offiziellen Fedlex-Normen, damit Sie bei Streitfragen gezielt vorgehen können.

Wohnungsqualität & Gesundheit

Grundsätzlich müssen Wohnungen so beschaffen sein, dass sie bewohnbar und gesundheitlich unbedenklich sind. Probleme wie andauernde Feuchtigkeit, Schimmel oder freiliegende Asbestmaterialien können die Wohnqualität stark beeinträchtigen und gesundheitliche Risiken darstellen. Melden Sie offensichtliche Schäden umgehend an den Vermieter und dokumentieren Sie Zeitpunkt und Umfang.

Beweismaterial stärkt Ihre Position bei Streitigkeiten.

Rechte und Pflichten von Mieterinnen und Mietern

Mieter haben Rechte auf eine mangelfreie Wohnung; Vermieter haben die Pflicht, Schäden zu beheben und für die Sicherheit zu sorgen. Wenn der Vermieter nicht reagiert, gibt es gestufte Schritte: Meldung, schriftliche Fristsetzung, Mietzinsreduktion oder Schadenersatz und allenfalls Einschaltung der Schlichtungsbehörde.[1]

  • Mietzinsreduktion oder Schadenersatz prüfen (rent) wenn die Wohnung in der Nutzung eingeschränkt ist.
  • Reparaturen verlangen und Zugang für notwendige Arbeiten gewähren (repair).
  • Schäden dokumentieren: Fotos, Datum, Messwerte und Zeugen notieren (document).
  • Schriftliche Mängelmeldung mit Frist setzen und Kopie behalten (notice).
  • Bei Bedarf Rechtsberatung oder kantonale Schlichtungsstelle kontaktieren (call).
Bewahren Sie alle Mitteilungen und Belege systematisch auf.

Umgang mit speziellen Risiken

Schimmel und Feuchtigkeit

Schimmel entsteht oft durch Feuchtigkeit oder mangelnde Lüftung. Kurzfristig hilft Lüften und Entfernen betroffener Gegenstände; langfristig muss die Ursache behoben werden. Dokumentieren Sie Schimmelbefall mit Fotos und berichten Sie detailliert an den Vermieter.

Asbest

Bei Verdacht auf Asbest dürfen Mieter keine Reparaturen selbst vornehmen. Informieren Sie den Vermieter sofort und vermeiden Sie Staubentwicklung; bei freiliegendem Asbest besteht oft Handlungsbedarf durch Fachfirmen.

Vermeiden Sie eigenmächtige Eingriffe an vermuteten Asbeststellen.

Wie Sie Beweise sicher sammeln

  • Fotos und Videos mit Datum erstellen (document).
  • Temperatur- und Feuchtigkeitsmessungen protokollieren, wenn möglich (document).
  • Zeugen benennen und Aussagen notieren (call).

FAQ

Was kann ich tun, wenn ich Schimmel entdecke?
Informieren Sie den Vermieter sofort schriftlich, dokumentieren Sie Schimmel mit Fotos und Datum, fordern Sie eine Reparatur und notieren Sie Antworten. Bei Streit kontaktieren Sie die kantonale Schlichtungsbehörde.[2]
Wer zahlt für Reparaturen bei Feuchtigkeit oder Schimmel?
Grundsätzlich ist der Vermieter für Mängelbeseitigung zuständig, ausser der Schaden wurde durch unsachgemässes Verhalten des Mieters verursacht. Prüfen Sie Ihre Rechte und setzen Sie eine schriftliche Frist zur Beseitigung.[1]
Welche Fristen muss ich beachten?
Mängel sollten umgehend gemeldet werden; in der schriftlichen Mängelmeldung setzen Sie eine angemessene Frist zur Behebung. Falls keine Reaktion erfolgt, sind weitere rechtliche Schritte möglich, meist beginnend mit der Schlichtung.[2]

Anleitung

  1. Informieren Sie den Vermieter sofort mündlich und kündigen Sie schriftliche Dokumentation an (call).
  2. Fertigen Sie Fotos und Notizen mit Datum an (document).
  3. Schicken Sie eine formelle Mängelanzeige per Einschreiben oder E-Mail mit Fristangabe (notice).
  4. Wenn nötig, verlangen Sie fachgerechte Begutachtung und Reparatur (repair).
  5. Bei fehlender Lösung Schlichtungsbehörde anrufen und das Verfahren einleiten (court).

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Swiss Code of Obligations (OR) — fedlex.admin.ch
  2. [2] Kantonale Schlichtungsbehörde (Beispiel Kanton Zürich)
  3. [3] Kantonale Justiz- und Polizei-Informationen (Beispiel Kanton Bern)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.