Mieterschutz bei Eigenbedarf in der Schweiz

Kündigung durch Vermieter, Kündigungsschutz & Räumung 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025
Mieter in der Schweiz stehen bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf oft vor vielen Fragen: Welche Fristen gelten, welche Gründe sind zulässig, und wann können Sie Widerspruch einlegen? Dieser Text erklärt klar und praxisnah, welche Rechte und Pflichten Mieter haben, wie eine formelle Kündigung geprüft wird, welche Unterlagen als Beweismittel dienen und welche Schritte bei drohender Räumung sinnvoll sind. Ziel ist, Ihnen einfache Handlungsschritte an die Hand zu geben, damit Sie Fristen einhalten, passende Anlaufstellen finden und, falls nötig, eine Schlichtungsstelle oder das Gericht einschalten können. Die Sprache ist zugänglich, damit auch Nichtjuristen Entscheidungen sicherer treffen.

Was bedeutet Eigenbedarf?

Eigenbedarf bedeutet, dass der Vermieter die Wohnung für sich selber, nahe Familienangehörige oder Nutzer aus seinem Haushalt benötigt. Nicht jede Begründung ist ausreichend; die Kündigung muss nachvollziehbar und schriftlich erfolgen. Als Mieter sollten Sie prüfen, ob die Angaben plausibel sind und ob Alternativen angeboten wurden.[1]

Gute Dokumentation erhöht Ihre Erfolgschancen bei Streitigkeiten.

Wann ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf zulässig?

Eine Kündigung wegen Eigenbedarf ist nur dann rechtswirksam, wenn der Bedarf echt und konkret ist und formale Voraussetzungen eingehalten werden.

  • Konkreter Bedarf des Vermieters für eigene Nutzung (need).
  • Kündigungsfristen werden eingehalten (deadline).
  • Die Kündigung erfolgt nicht aus unzulässigen Motiven wie Schikane (illegal).
In den meisten Fällen ist eine klare, schriftliche Begründung erforderlich.

Fristen & Widerspruch

Als Mieter haben Sie das Recht, innerhalb der gesetzlichen oder vertraglichen Frist Widerspruch zu erheben und die Kündigung prüfen zu lassen.

  • Widerspruch schriftlich einreichen und Frist beachten (file).
  • Beweise sammeln: Fotos, Nachrichten, Mietvertrag und Zeugen (evidence).
  • Vor Klage: Schlichtung durch die kantonale Schlichtungsstelle prüfen (court).[2]
Antworten Sie auf Kündigungen schriftlich und bewahren Sie eine Kopie auf.

Was tun bei einer Räumungsandrohung?

Bei einer Räumungsandrohung sollten Sie sofort Fristen prüfen, Beweise sichern und rechtliche Beratung suchen. Oft ist die Einschaltung der Schlichtungsstelle der erste Schritt, bevor ein Gerichtsverfahren beginnt.

Reagieren Sie rechtzeitig, denn versäumte Fristen können Ihre Rechte einschränken.

Häufige Fragen

Kann der Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen?
Ja, wenn der Bedarf echt ist, die Kündigung schriftlich begründet wird und die gesetzlichen Fristen eingehalten sind.
Was kann ich gegen die Kündigung tun?
Sich wehren: Widerspruch einlegen, Beweise sammeln, Schlichtungsstelle kontaktieren und notfalls Klage erheben.
Muss ich sofort ausziehen?
Nein. Die Kündigungsfristen gelten; bei drohender Räumung sind rechtliche Schritte und eine Schlichtung möglich.

Anleitung

  1. Prüfen Sie die Kündigung schriftlich auf Form und Begründung (notice).
  2. Sammeln Sie Beweise: Fotos, Nachrichten und Zeugenangaben (evidence).
  3. Beachten Sie Fristen und legen Sie rechtzeitig Widerspruch ein (deadline).
  4. Kontaktieren Sie die kantonale Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten (contact).
  5. Wenn nötig: Klage einreichen und Gerichtsverfahren folgen (court).

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Schweizerisches Obligationenrecht (OR), Art. 253–274g
  2. [2] Schlichtungsstelle Mietangelegenheiten Kanton Zürich
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.