Mieterunterlagen: Miete pro m² in der Schweiz

Unterhalt & kleine Reparaturen (wer zahlt was) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Viele Mieter in der Schweiz fragen sich, welche Unterlagen sie sammeln müssen, wenn die Miete nach Quadratmeter berechnet oder geprüft wird und wer für kleinen Unterhalt oder Reparaturen zuständig ist. Dieser Artikel erklärt in einfacher Sprache, welche Dokumente nützlich sind, wie Sie Belege und Fotos systematisch organisieren und welche Pflichten Vermieter und Mieter bei Kleinreparaturen haben. Sie erhalten praktische Schritte, um Schäden zu melden, Fristen einzuhalten und, falls nötig, eine Schlichtung vorzubereiten. Die Hinweise helfen Ihnen, Ihre Rechte im Alltag zu schützen und Konflikte konstruktiv anzugehen.

Welche Unterlagen braucht ein Mieter?

Sammeln Sie zentrale Dokumente, bevor Probleme auftreten. Bewahren Sie sie digital und in Papierform auf, damit Sie bei Diskussionen mit dem Vermieter oder vor einer Schlichtungsbehörde Nachweise vorlegen können.

  • Ausweis, Identitätsnachweis, und Meldebestätigung
  • Mietvertrag und allfällige Zusatzvereinbarungen
  • Zahlungsbelege (Mietzins / rent, Kaution / deposit und Nebenkosten)
  • Übergabeprotokoll, Fotos / photos vom Zustand bei Ein- und Auszug
  • Schriftwechsel, E‑Mails und schriftliche Mängelmeldungen
Bewahren Sie Quittungen und Fotos geordnet im Datum sortiert auf.

Wer zahlt kleine Reparaturen und Unterhalt?

Grundregel: Kleinreparaturen bis zu einer vertraglich oder ortsüblich vereinbarten Grenze trägt oft der Mieter; grössere Instandsetzungen sind Sache des Vermieters. Konkret entscheidet der Mietvertrag sowie die ortsübliche Praxis, was als "kleine Reparatur" gilt. Wenn unklar, hilft eine schriftliche Anfrage an den Vermieter und, falls nötig, eine Schlichtung vor der kantonalen Schlichtungsbehörde. [2]

Reagieren Sie schriftlich auf Reparaturforderungen und halten Sie Fristen ein.

Wie dokumentieren Sie Schäden richtig?

Gute Dokumentation erhöht Ihre Chancen in einer Auseinandersetzung. Notieren Sie Datum, Art des Schadens, wie und wann Sie den Vermieter informiert haben sowie Kostenanschläge.

  • Fotos / photos mit Datum und kurzer Beschreibung
  • Schriftliche Mängelmeldung an den Vermieter per E‑Mail oder Einschreiben
  • Kostenvoranschläge oder Rechnungen für Reparaturen
  • Notieren Sie Fristen und Termine (z. B. für Nachbesserung)
Detaillierte Unterlagen erleichtern die Arbeit der Schlichtungsbehörde.

Was tun bei Streit: Schlichtung und rechtliche Schritte

Bevor Sie vor Gericht ziehen, ist in der Regel eine Schlichtung vorgesehen. Die Schlichtungsbehörde prüft zuerst die Ansprüche; nur nach Abschluss kann ein Verfahren vor Gericht folgen. Für mietrechtliche Fragen stützen sich Behörden oft auf das Obligationenrecht (OR) und Verfahrensregeln, die im Bundesrecht festgelegt sind. [1]

Häufige Hinweise zur ortsüblichen Miete

Die ortsübliche Miete richtet sich nach vergleichbaren Wohnungen in gleicher Lage und Zustand. Wenn Sie die Miete pro m² hinterfragen, helfen Vergleichsobjekte, Protokolle und schriftliche Belege zur Lage, Grösse und Ausstattung.

Häufige Fragen

Welche Fristen gelten nach einer Mängelmeldung?
Antwort: Reagieren Sie sofort; für die Schlichtung gelten kantonale Fristen. Bewahren Sie alle Belege und die Korrespondenz auf.
Kann der Vermieter die Miete wegen Renovation erhöhen?
Antwort: Mieterhöhungen müssen begründet und formell zugestellt werden; bei Unsicherheit kann die Schlichtungsstelle helfen.
Was passiert, wenn der Vermieter Reparaturen verzögert?
Antwort: Sie können schriftlich eine Frist setzen und danach gegebenenfalls Ersatzvornahme oder Mietzinsherabsetzung prüfen lassen.

Anleitung

  1. Dokumentieren Sie Mangel mit Fotos und Datum.
  2. Informieren Sie den Vermieter schriftlich und fordern Sie eine Frist zur Behebung.
  3. Wenn keine Reaktion: Vorbereitung für Schlichtung (Unterlagen zusammenstellen).
  4. Reichen Sie bei Bedarf eine Schlichtung ein und folgen Sie dem Verfahren der kantonalen Stelle.

Hilfe und Support / Ressourcen


  1. [1] Swiss Code of Obligations (Obligationenrecht) — fedlex.admin.ch
  2. [2] Swiss Civil Procedure Code (ZPO) — fedlex.admin.ch
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.