Raeumungsaufschub beantragen: Mieter in Schweiz
Als Mieter in der Schweiz kann die Kündigung oder Räumungssache schnell stressig werden. Dieser Leitfaden erklärt in klarer Sprache, wann Sie einen Aufschub der Räumung beantragen können, welche Fristen gelten und welche Unterlagen und Beweise Sie sammeln sollten. Er zeigt, wie Sie formell ein Gesuch stellen, welche Rolle die Schlichtungsbehörde spielt und wie Sie Fristen einhalten, um Ihre Rechte zu wahren. Praktische Tipps helfen beim Zusammenstellen von Mietvertrag, Zahlungsnachweisen und Schriftverkehr mit dem Vermieter. Die Hinweise richten sich an nichtjuristische Leser und geben konkrete Handlungsschritte, damit Sie bei einer drohenden Räumung sicherer und vorbereitet handeln können. Am Ende finden Sie FAQs, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und Hinweise zu offiziellen Formularen und gesetzlichen Grundlagen.
Wann kann ein Aufschub beantragt werden?
Ein Aufschub kann geprüft werden, wenn eine Räumung unmittelbar bevorsteht und berechtigte Gründe wie Krankheit, Zahlungsrückstände mit Belegen oder laufende Rechtsverfahren vorliegen. Entscheidend sind die konkreten Umstände und die Einhaltung formaler Fristen nach gesetzlichen Regeln.[1] Vor einem Gerichtsverfahren ist in der Regel das kantonale Schlichtungsverfahren zuständig; dort können Sie ein Gesuch um Aufschub stellen oder die Angelegenheit vorbringen.[2]
Fristen und Unterlagen
Notieren Sie die im Kündigungsschreiben genannten Fristen und sammeln Sie Belege frühzeitig. Fehlen Unterlagen, kann das Gesuch abgewiesen werden. Wichtige Dokumente sind unter anderem:
- Mietvertrag in Kopie.
- Zahlungsnachweise der letzten Monate (Quittungen, Kontoauszüge).
- Schriftverkehr mit dem Vermieter, Mahnungen oder Vergleichsangebote.
- Ärztliche Atteste oder Nachweise besonderer Härtefälle.
So reichen Sie das Gesuch ein
Bereiten Sie ein kurzes, sachliches Gesuch vor, das den Grund für den Aufschub nennt, die gewünschten Fristen angibt und die Belege beifügt. Reichen Sie das Gesuch bei der zuständigen Schlichtungsbehörde oder dem Gericht ein, je nach kantonalem Verfahren. Kontaktieren Sie die Schlichtungsbehörde frühzeitig, um Termine zu klären.
Häufige Fragen
- Kann ich sofort Widerspruch gegen eine Kündigung einlegen?
- Sie können beim Vermieter schriftlich Einspruch erheben und parallel die Schlichtungsbehörde kontaktieren; ein gerichtlicher Schutz erfolgt erst nach weiteren Schritten.
- Wie lange dauert ein Schlichtungsverfahren?
- Die Dauer variiert je nach Kanton und Auslastung, meist sind es einige Wochen bis wenige Monate; wichtige Fristen müssen Sie trotzdem einhalten.
- Brauche ich einen Anwalt für den Aufschub?
- Nicht immer; viele Schlichtungen sind für Laien verständlich. Bei komplexen Fällen oder wenn Fristen versäumt wurden, ist rechtlicher Rat jedoch sinnvoll.
Anleitung
- Prüfen Sie sofort die Fristen in der Kündigung und notieren Sie alle Termine.
- Sammeln Sie Mietvertrag, Zahlungsnachweise und relevanten Schriftverkehr als Belege.
- Füllen Sie ein Gesuch oder Formular aus und fügen Sie eine klare Begründung bei.
- Reichen Sie das Gesuch bei der zuständigen Schlichtungsbehörde ein und beantragen Sie den Aufschub.
- Erscheinen Sie zum Schlichtungstermin und legen Sie Ihre Unterlagen vor.