Ruhezeiten & Lärmprotokoll für Mieter in der Schweiz

Hausordnung, Ruhezeiten, Nachbarn & Haustiere 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz sind Ruhezeiten und der Umgang mit anhaltendem Lärm wichtige Alltagsthemen. Dieser Ratgeber erklärt, welche Ruhezeiten üblich sind, warum ein Lärmprotokoll wichtig ist und welche Fristen Sie beachten müssen, damit Ihre Beschwerden ernst genommen werden. Sie erhalten konkrete Handlungsschritte, Hinweise zu Beweismitteln und die nächsten administrativen Schritte — von der direkten Kontaktaufnahme bis zur Schlichtungsbehörde. Die Hinweise helfen Ihnen, Rechte und Pflichten einfach zu verstehen und systematisch vorzugehen, wenn Nachbarschaftslärm Ihre Wohnqualität beeinträchtigt.

Was sind Ruhezeiten?

Ruhezeiten sind zeitliche Vorgaben in Mietverträgen oder der Hausordnung, in denen laute Tätigkeiten vermieden werden sollten. Typische Ruhezeiten umfassen Abend-, Nacht- und Mittagszeiten sowie Sonn- und Feiertage. In vielen Schweizer Haushalten werden Ruhezeiten in der Hausordnung konkretisiert; fehlende Angaben bedeuten nicht automatisch, dass Lärm jederzeit erlaubt ist. Gesetzliche Grundlagen finden sich im Obligationenrecht und in kantonalen Regeln.[1]

In den meisten Mietverträgen sind Ruhezeiten individuell geregelt.

Lärmprotokoll: Wie und warum führen?

Ein Lärmprotokoll ist oft der wichtigste Beleg, wenn Sie eine Beschwerde einreichen. Es hilft, Häufigkeit, Dauer und Art des Lärms zu dokumentieren. Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Dauer, Geräuschart und mögliche Zeugen. Ergänzen Sie das Protokoll mit Fotos oder Tonaufnahmen, sofern das nach kantonalem Recht zulässig ist.

Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Erfolgschancen bei einer Schlichtung deutlich.
  • Datum, Uhrzeit und Dauer jeder Störung notieren.
  • Art des Lärms beschreiben (Musik, Bohren, laute Gespräche).
  • Mögliche Zeugen oder betroffene Räume festhalten.
  • Fotos oder Tonaufnahmen anhängen, wenn rechtlich zulässig.

Fristen & empfohlene Schritte

Sobald Lärm die Wohnqualität ernsthaft beeinträchtigt, handeln Sie zeitnah: Sprechen Sie zuerst mit der Lärmverursachenden Person, dokumentieren Sie Störungen und setzen Sie Fristen für Abhilfe. Wenn innerhalb der gesetzten Frist keine Besserung eintritt, reichen Sie eine schriftliche Beschwerde beim Vermieter oder der Hausverwaltung ein und bereiten Sie die Unterlagen für die Schlichtungsbehörde vor.

Reagieren Sie schriftlich und mit Fristen, sonst können Ansprüche erschwert werden.
  • Direkte Ansprache: So bald wie möglich, maximal nach wenigen Tagen.
  • Schriftliche Beschwerde an Vermieter/Hausverwaltung mit Fristsetzung (z. B. 14 Tage).
  • Wenn keine Reaktion: Schlichtungsgesuch bei der kantonalen Schlichtungsbehörde einreichen.
  • Nur wenn Schlichtung scheitert: Gerichtliche Schritte prüfen (Zivilklage).

Wenn der Vermieter nicht handelt

Weist der Vermieter Ihre Beschwerde zurück oder unterlässt er Maßnahmen, ist die Schlichtung der nächste Schritt. Die Schlichtungsbehörde klärt häufig aussergerichtlich, ob eine Verletzung der Hausordnung oder der Mietvertragspflichten vorliegt. Bereiten Sie Ihr Lärmprotokoll und mögliche Zeugen vor und beachten Sie die Schlichtungsfristen Ihres Kantons.[2]

Bewahren Sie alle Belege und die gesamte Kommunikation geordnet auf.

FAQ

Welche Ruhezeiten gelten in der Schweiz?
Ruhezeiten sind nicht einheitlich gesetzlich festgelegt; sie ergeben sich aus Mietvertrag, Hausordnung und kantonalen Gepflogenheiten. Typische Zeiten sind Abend, Nacht und Mittagsruhe.
Ist ein Lärmprotokoll ausreichend als Beweis?
Ein gut geführtes Lärmprotokoll ist ein starkes Beweisstück, besonders in Kombination mit Zeugen, Fotos oder Tonaufnahmen, sofern diese rechtlich zulässig sind.
Wohin wende ich mich bei anhaltendem Lärm?
Wenden Sie sich zuerst an die Lärmverursachenden und dann schriftlich an den Vermieter. Falls nötig, reichen Sie ein Schlichtungsgesuch bei der kantonalen Schlichtungsbehörde ein.

Anleitung

  1. Führen Sie ein detailliertes Lärmprotokoll mit Datum, Uhrzeit, Dauer und Beschreibung.
  2. Kontaktieren Sie die Lärmverursachenden freundlich und setzen Sie eine kurze Frist zur Besserung.
  3. Senden Sie eine schriftliche Beschwerde an Vermieter oder Hausverwaltung mit Ihrem Protokoll.
  4. Reichen Sie, falls nötig, innerhalb der kantonalen Frist ein Schlichtungsgesuch ein und legen Sie alle Belege vor.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Swiss Code of Obligations — OR Art. 253–274g (fedlex)
  2. [2] Kanton Zürich — Schlichtungs- und Justizinformationen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.