Schlüsselabgabe & Zählerstände – Mieter Schweiz

Unterhalt & kleine Reparaturen (wer zahlt was) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025
Mieter und Mieterinnen in der Schweiz stehen beim Auszug oft vor vielen Fragen: Wann und wie gebe ich die Schlüssel zurück? Wie lese ich Zählerstände korrekt ab, ohne späteren Streit zu riskieren? Dieser Ratgeber erklärt knapp und praktisch, welche Schritte Mieterinnen und Mieter beachten sollten, wie ein Übergabeprotokoll aufgebaut ist, welche Fristen typischerweise gelten und wie Sie Zählerstände als Beweismittel festhalten. Lesen Sie weiter für einfache Handlungsschritte, Hinweise zur Dokumentation und erste Schritte, falls sich Unstimmigkeiten ergeben, einschließlich Hinweisen zur Schlichtung und zum rechtlichen Rahmen.[1][2]

Was ist bei Schlüsselabgabe und Zählerständen wichtig?

Bei der Schlüsselabgabe und beim Ablesen von Zählerständen geht es um Beweissicherung und klare Absprachen zwischen Mieter und Vermieter. Notieren Sie alle Zählerstände, machen Sie wenn möglich Fotos und erstellen Sie ein Übergabeprotokoll, das beide Parteien unterschreiben. Solche Dokumente helfen, spätere Forderungen zu klären und bilden die Grundlage für eine Schlichtung oder rechtliche Schritte nach den gesetzlichen Regeln des Mietrechts in der Schweiz.[1]

Halten Sie Zählerstände und das Übergabeprotokoll immer schriftlich und mit Datum fest.

Wichtige Schritte bei der Übergabe

  • Zählerstände ablesen und schriftlich notieren.
  • Fotos der Zählerstände und des Zählerstandorts als Beweismittel machen.
  • Übergabeprotokoll erstellen und vom Mieter und Vermieter unterschreiben lassen.
  • Anzahl und Art der übergebenen Schlüssel dokumentieren.
  • Fristen beachten, etwa für die Meldung von Zählerständen an Versorger oder für Beanstandungen.

Formale Tipps und Belege

Nutzen Sie einfache Vorlagen für Übergabeprotokolle oder schreiben Sie die wichtigsten Punkte auf einem Blatt: Zählerstände mit Datum, Zustand der Wohnung, Schlüsselnummern und Unterschriften. Bewahren Sie Kopien auf und senden Sie eine beglaubigte Kopie oder ein Foto per E-Mail an die Gegenseite, damit es einen nachweisbaren Versandzeitpunkt gibt.

Dokumentation erhöht die Chancen, uneinheitliche Forderungen zu vermeiden.

Wenn eine Einigung nicht gelingt

Kommt es zu Differenzen, kontaktieren Sie frühzeitig die zuständige Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten Ihres Kantons; in vielen Fällen ist eine Schlichtung vorgeschaltet, bevor ein Gericht entscheidet.[2] Halten Sie alle Belege bereit: Protokoll, Zählerfotos, Schriftverkehr und Zahlungsnachweise. Eine Schlichtung ist meist kostengünstiger und schneller als ein Gerichtsverfahren.

Antworten Sie auf Forderungen und Einladungen zur Schlichtung fristgerecht, sonst können Rechte verloren gehen.

Häufige Fragen

Wer muss Zählerstände ablesen?
In der Regel sind Mieter verpflichtet, Zählerstände bei Übergabe anzugeben; oft übernimmt dies der Mieter beim Auszug zusammen mit dem Vermieter oder einem Beauftragten.
Was gehört in ein Übergabeprotokoll?
Datum, genaue Zählerstände mit Zählernummern, Zustand der Wohnung, Schlüsselanzahl und Unterschriften beider Parteien gehören ins Protokoll.
Wohin kann ich mich wenden, wenn es Streit gibt?
Bei Unstimmigkeiten ist die kantonale Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten die erste Anlaufstelle; diese vermittelt oft eine Lösung ohne Gerichtsverfahren.

Anleitung

  1. Lesen Sie alle relevanten Zähler (Strom, Wasser, Gas) am Tag der Übergabe ab und notieren Sie die Zahlen inklusive Zählernummer und Datum.
  2. Machen Sie sofort Fotos der Zähleranzeigen und des gesamten Zählerkastens als Beleg.
  3. Erstellen Sie ein Übergabeprotokoll mit allen Punkten und lassen Sie es von beiden Parteien unterschreiben.
  4. Übergeben Sie die Schlüssel persönlich oder dokumentieren Sie die Übergabe schriftlich, inklusive Anzahl und Schlüsseltyp.
  5. Melden Sie die Zählerstände nach Bedarf an die jeweiligen Versorgungsunternehmen und bewahren Sie Empfangsbestätigungen auf.
  6. Bei Streit suchen Sie die kantonale Schlichtungsbehörde auf und legen Sie alle Belege vor.

Hilfe & Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Swiss Code of Obligations (Obligationenrecht) auf fedlex.admin.ch
  2. [2] Schweizerische Zivilprozessordnung (Schlichtung) auf fedlex.admin.ch
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.