Schlüsselabgabe & Zählerstände – Mieter Schweiz
Was ist bei Schlüsselabgabe und Zählerständen wichtig?
Bei der Schlüsselabgabe und beim Ablesen von Zählerständen geht es um Beweissicherung und klare Absprachen zwischen Mieter und Vermieter. Notieren Sie alle Zählerstände, machen Sie wenn möglich Fotos und erstellen Sie ein Übergabeprotokoll, das beide Parteien unterschreiben. Solche Dokumente helfen, spätere Forderungen zu klären und bilden die Grundlage für eine Schlichtung oder rechtliche Schritte nach den gesetzlichen Regeln des Mietrechts in der Schweiz.[1]
Wichtige Schritte bei der Übergabe
- Zählerstände ablesen und schriftlich notieren.
- Fotos der Zählerstände und des Zählerstandorts als Beweismittel machen.
- Übergabeprotokoll erstellen und vom Mieter und Vermieter unterschreiben lassen.
- Anzahl und Art der übergebenen Schlüssel dokumentieren.
- Fristen beachten, etwa für die Meldung von Zählerständen an Versorger oder für Beanstandungen.
Formale Tipps und Belege
Nutzen Sie einfache Vorlagen für Übergabeprotokolle oder schreiben Sie die wichtigsten Punkte auf einem Blatt: Zählerstände mit Datum, Zustand der Wohnung, Schlüsselnummern und Unterschriften. Bewahren Sie Kopien auf und senden Sie eine beglaubigte Kopie oder ein Foto per E-Mail an die Gegenseite, damit es einen nachweisbaren Versandzeitpunkt gibt.
Wenn eine Einigung nicht gelingt
Kommt es zu Differenzen, kontaktieren Sie frühzeitig die zuständige Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten Ihres Kantons; in vielen Fällen ist eine Schlichtung vorgeschaltet, bevor ein Gericht entscheidet.[2] Halten Sie alle Belege bereit: Protokoll, Zählerfotos, Schriftverkehr und Zahlungsnachweise. Eine Schlichtung ist meist kostengünstiger und schneller als ein Gerichtsverfahren.
Häufige Fragen
- Wer muss Zählerstände ablesen?
- In der Regel sind Mieter verpflichtet, Zählerstände bei Übergabe anzugeben; oft übernimmt dies der Mieter beim Auszug zusammen mit dem Vermieter oder einem Beauftragten.
- Was gehört in ein Übergabeprotokoll?
- Datum, genaue Zählerstände mit Zählernummern, Zustand der Wohnung, Schlüsselanzahl und Unterschriften beider Parteien gehören ins Protokoll.
- Wohin kann ich mich wenden, wenn es Streit gibt?
- Bei Unstimmigkeiten ist die kantonale Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten die erste Anlaufstelle; diese vermittelt oft eine Lösung ohne Gerichtsverfahren.
Anleitung
- Lesen Sie alle relevanten Zähler (Strom, Wasser, Gas) am Tag der Übergabe ab und notieren Sie die Zahlen inklusive Zählernummer und Datum.
- Machen Sie sofort Fotos der Zähleranzeigen und des gesamten Zählerkastens als Beleg.
- Erstellen Sie ein Übergabeprotokoll mit allen Punkten und lassen Sie es von beiden Parteien unterschreiben.
- Übergeben Sie die Schlüssel persönlich oder dokumentieren Sie die Übergabe schriftlich, inklusive Anzahl und Schlüsseltyp.
- Melden Sie die Zählerstände nach Bedarf an die jeweiligen Versorgungsunternehmen und bewahren Sie Empfangsbestätigungen auf.
- Bei Streit suchen Sie die kantonale Schlichtungsbehörde auf und legen Sie alle Belege vor.
Hilfe & Unterstützung / Ressourcen
- Fedlex: Obligationenrecht (OR) – Mietrecht
- Fedlex: Zivilprozessordnung (Schlichtung, ZPO)
- Kantonale Schlichtungsbehörde Mietangelegenheiten Kanton Zürich