Welche Daten darf der Vermieter verlangen – Schweiz
Welche Daten sind üblich?
- Name, Geburtsdatum und Ausweisdokumente (Kopie des Ausweises).
- Angaben zur finanziellen Situation wie Lohnabrechnungen oder Betreibungsauszug.
- Kontaktdaten sowie Referenzen früherer Vermieter oder Arbeitgeber.
- Angaben zur Wohnsituation, Anzahl Bewohner und Fragen zu Haustieren.
Grenzen und Datenschutz
Vermieter dürfen nur solche Daten verlangen, die für die Bonität oder das Mietverhältnis relevant sind. Fragen, die in die Privatsphäre oder in geschützte Kategorien eingreifen (z. B. Gesundheit, Religion, politische Ansichten) sind in der Regel unzulässig. Bei rechtlichen Grundlagen beachten Sie die Bestimmungen des Obligationenrechts und das Zivilprozessrecht[1][2], sowie kantonale Regeln zur Mieterschlichtung.
Was tun bei unzulässigen Forderungen?
- Bitten Sie den Vermieter schriftlich um Zweck und Rechtsgrundlage der Datenanforderung.
- Reichen Sie nur erforderliche Nachweise ein und bieten Sie, falls möglich, anonyme oder redigierte Dokumente an.
- Kontaktieren Sie Beratungsstellen oder die kantonale Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten, wenn Sie unsicher sind.
- Weigern Sie sich schriftlich, wenn die Anfrage offen diskriminierend oder offensichtlich unzulässig ist.
Beweissicherung und Reaktionsfristen
Sammeln Sie Kopien aller gesendeten und erhaltenen Unterlagen, notieren Sie Gespräche mit Datum und Uhrzeit und reagieren Sie fristgerecht auf formelle Schreiben. Bei einer Schlichtung sollten Sie alle relevanten Belege bereithalten und klar darlegen, welche Daten Sie gegeben haben und weshalb bestimmte Auskünfte Ihrer Meinung nach nicht erforderlich waren.
FAQ
- Darf der Vermieter einen Betreibungsauszug verlangen?
- Ja, in vielen Fällen ist ein Betreibungsauszug als Nachweis der Zahlungsfähigkeit üblich, er darf aber nicht älter sein als üblich und die Weitergabe muss verhältnismässig sein.
- Muss ich Gesundheitsinformationen angeben?
- Nein, Gesundheitsdaten fallen unter besonders schützenswerte Personendaten und dürfen grundsätzlich nicht verlangt werden, ausser sie sind direkt relevant (z. B. für spezielle Betreuungssituationen).
- Was kann ich tun, wenn der Vermieter mich wegen verweigerter Auskunft kündigt?
- Widersprechen Sie schriftlich und holen Sie rechtliche Beratung oder Hilfe bei der Schlichtungsbehörde; eine Kündigung wegen berechtigter Verweigerung kann unter Umständen angefochten werden.
Anleitung
- Sammeln Sie alle relevanten Dokumente (Lohnabrechnungen, Ausweis, Betreibungsauszug) und erstellen Sie Kopien.
- Fragen Sie den Vermieter schriftlich nach Zweck, Umfang und Rechtsgrund der Datenanforderung.
- Bieten Sie alternative Nachweise an und kontaktieren Sie Beratungsstellen oder eine Mietrechtsstelle im Kanton.
- Reichen Sie bei unzulässigen Forderungen eine Beschwerde bei der Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten ein.
- Bereiten Sie Ihre Unterlagen für eine Schlichtung vor und dokumentieren Sie alle Schritte bis zum Abschluss.
Wichtigste Erkenntnisse
- Vermieter dürfen nur für das Mietverhältnis notwendige Daten verlangen.
- Dokumentation und schriftliche Kommunikation sind zentral bei Streitfällen.
- Nutzen Sie kantonale Schlichtungsstellen und Beratung, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- [1] Obligationenrecht (OR) Art. 253–274g — fedlex.admin.ch
- [2] Zivilprozessordnung (ZPO) Art. 197 ff. — fedlex.admin.ch
