Welche Daten darf der Vermieter verlangen – Schweiz

Unterhalt & kleine Reparaturen (wer zahlt was) 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025
Als Mieter in der Schweiz fragen Sie sich vielleicht, welche persönlichen Daten Vermieter vor oder während des Mietverhältnisses verlangen dürfen. Dieser Text erklärt verständlich, welche Angaben üblich und zulässig sind, welche Grenzen der Datenschutz setzt und wie Sie reagieren können, wenn zu viele oder ungeeignete Informationen verlangt werden. Ich beschreibe typische Anfragen wie Identität, Bonitätsauskünfte oder Referenzen, nenne wichtige rechtliche Grundlagen und zeige praktische Schritte, wie Sie Auskunft verweigern, Ersatzdokumente anbieten oder Ihre Rechte durchsetzen können. Ziel ist, dass Sie als Mieter souverän entscheiden können, welche Daten Sie preisgeben und wann Sie Hilfe suchen sollten. Die Hinweise gelten allgemein für Mieter in allen Kantonen; bei konkreten Streitfällen empfiehlt sich die Schlichtungsbehörde oder rechtliche Beratung.

Welche Daten sind üblich?

  • Name, Geburtsdatum und Ausweisdokumente (Kopie des Ausweises).
  • Angaben zur finanziellen Situation wie Lohnabrechnungen oder Betreibungsauszug.
  • Kontaktdaten sowie Referenzen früherer Vermieter oder Arbeitgeber.
  • Angaben zur Wohnsituation, Anzahl Bewohner und Fragen zu Haustieren.
In der Regel sind nur Daten erlaubt, die für das Mietverhältnis direkt relevant sind.

Grenzen und Datenschutz

Vermieter dürfen nur solche Daten verlangen, die für die Bonität oder das Mietverhältnis relevant sind. Fragen, die in die Privatsphäre oder in geschützte Kategorien eingreifen (z. B. Gesundheit, Religion, politische Ansichten) sind in der Regel unzulässig. Bei rechtlichen Grundlagen beachten Sie die Bestimmungen des Obligationenrechts und das Zivilprozessrecht[1][2], sowie kantonale Regeln zur Mieterschlichtung.

Geben Sie niemals mehr persönliche Daten als unbedingt nötig und prüfen Sie Forderungen schriftlich.

Was tun bei unzulässigen Forderungen?

  • Bitten Sie den Vermieter schriftlich um Zweck und Rechtsgrundlage der Datenanforderung.
  • Reichen Sie nur erforderliche Nachweise ein und bieten Sie, falls möglich, anonyme oder redigierte Dokumente an.
  • Kontaktieren Sie Beratungsstellen oder die kantonale Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten, wenn Sie unsicher sind.
  • Weigern Sie sich schriftlich, wenn die Anfrage offen diskriminierend oder offensichtlich unzulässig ist.
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Chancen, in einem Streitfall Erfolg zu haben.

Beweissicherung und Reaktionsfristen

Sammeln Sie Kopien aller gesendeten und erhaltenen Unterlagen, notieren Sie Gespräche mit Datum und Uhrzeit und reagieren Sie fristgerecht auf formelle Schreiben. Bei einer Schlichtung sollten Sie alle relevanten Belege bereithalten und klar darlegen, welche Daten Sie gegeben haben und weshalb bestimmte Auskünfte Ihrer Meinung nach nicht erforderlich waren.

Bewahren Sie Kopien aller übermittelten Dokumente und schriftlichen Antworten auf.

FAQ

Darf der Vermieter einen Betreibungsauszug verlangen?
Ja, in vielen Fällen ist ein Betreibungsauszug als Nachweis der Zahlungsfähigkeit üblich, er darf aber nicht älter sein als üblich und die Weitergabe muss verhältnismässig sein.
Muss ich Gesundheitsinformationen angeben?
Nein, Gesundheitsdaten fallen unter besonders schützenswerte Personendaten und dürfen grundsätzlich nicht verlangt werden, ausser sie sind direkt relevant (z. B. für spezielle Betreuungssituationen).
Was kann ich tun, wenn der Vermieter mich wegen verweigerter Auskunft kündigt?
Widersprechen Sie schriftlich und holen Sie rechtliche Beratung oder Hilfe bei der Schlichtungsbehörde; eine Kündigung wegen berechtigter Verweigerung kann unter Umständen angefochten werden.

Anleitung

  1. Sammeln Sie alle relevanten Dokumente (Lohnabrechnungen, Ausweis, Betreibungsauszug) und erstellen Sie Kopien.
  2. Fragen Sie den Vermieter schriftlich nach Zweck, Umfang und Rechtsgrund der Datenanforderung.
  3. Bieten Sie alternative Nachweise an und kontaktieren Sie Beratungsstellen oder eine Mietrechtsstelle im Kanton.
  4. Reichen Sie bei unzulässigen Forderungen eine Beschwerde bei der Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten ein.
  5. Bereiten Sie Ihre Unterlagen für eine Schlichtung vor und dokumentieren Sie alle Schritte bis zum Abschluss.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Vermieter dürfen nur für das Mietverhältnis notwendige Daten verlangen.
  • Dokumentation und schriftliche Kommunikation sind zentral bei Streitfällen.
  • Nutzen Sie kantonale Schlichtungsstellen und Beratung, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Obligationenrecht (OR) Art. 253–274g — fedlex.admin.ch
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) Art. 197 ff. — fedlex.admin.ch
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.