Wer zahlt bei Mietverlängerung oder Auszug in der Schweiz
Was gilt bei Verlängerung oder Beendigung des Mietverhältnisses?
Bei einer Vertragsverlängerung ändern sich die rechtlichen Pflichten grundsätzlich nicht automatisch: Mieter und Vermieter behalten ihre vertraglichen Aufgaben, ausser es wird etwas anderes vereinbart. Bei der Beendigung (Auszug) kommt es darauf an, ob Schäden vorliegen, ob Schönheitsreparaturen verlangt werden und wie die Kaution verrechnet wird. Die rechtliche Grundlage finden Sie im Obligationenrecht (OR), das Pflichten zu Mietzins, Unterhalt und Abrechnung regelt.[1]
Wer zahlt typischerweise was?
- Mietzins und Nebenkosten während der Laufzeit bleiben Sache des Mieters (payment).
- Kleine Reparaturen und Unterhaltspflichten trägt oft der Mieter, wenn dies im Mietvertrag festgelegt ist (repair).
- Bei gröberen Mängeln zahlt in der Regel der Vermieter oder die Instandstellung wird verrechnet (evidence).
- Zügel- und Reinigungskosten beim Auszug trägt normalerweise der Mieter, sofern vertraglich oder durch Umstände begründet (move-out).
- Für Hausbesichtigungen und Wohnungsabnahmen gelten Fristen und Ankündigungspflichten des Vermieters (entry).
Wie gehen Sie praktisch vor?
Die richtige Vorbereitung schützt vor ungerechtfertigten Kosten: sammeln Sie Belege für Reparaturen, führen Sie ein Übergabeprotokoll beim Auszug und fordern Sie eine detaillierte Abrechnung der Kaution ein. Wenn Sie mit Forderungen nicht einverstanden sind, müssen Sie zeitnah schriftlich widersprechen und Beweise vorlegen. Ziehen Sie die Schlichtungsbehörde hinzu, wenn eine Einigung mit dem Vermieter nicht möglich ist.[2]
FAQ
- Wer zahlt kleine Reparaturen wie verstopfte Rohre oder Glühbirnen?
- Kleine, gewöhnliche Reparaturen werden häufig dem Mieter zugeschrieben, wenn dies im Mietvertrag so vereinbart ist; grössere Reparaturen an der Substanz trägt der Vermieter.
- Kann der Vermieter ohne Belege von der Kaution abziehen?
- Nein. Der Vermieter muss Schäden nachweisen. Bewahren Sie Fotos, Rechnungen und das Übergabeprotokoll auf, um ungerechtfertigte Abzüge anzufechten.
- Welche Fristen gelten, wenn ich die Abrechnung anfechten will?
- Widersprechen Sie schriftlich und innerhalb der in der Abrechnung angegebenen Frist; bei Unsicherheit kontaktieren Sie die Schlichtungsbehörde Ihres Kantons.
Anleitung
- Belege sammeln und dokumentieren (evidence): Fotos, Rechnungen und Übergabeprotokoll anfertigen.
- Den Vermieter schriftlich informieren und eine Frist zur Klärung setzen (notice).
- Falls keine Einigung: Schlichtungsbehörde kontaktieren und Unterlagen einreichen (contact).
- Bei Verfahren: Beweise systematisch präsentieren und Termine einhalten (court).
Wichtige Hinweise
- Bewahren Sie alle Quittungen und Fotos mindestens bis zur Abrechnung der Kaution auf (tip).
- Antworten Sie niemals zu spät auf formelle Forderungen; Fristen können entscheidend sein (warning).
Hilfe und Unterstützung
- CO (Obligationenrecht) und gesetzliche Grundlagen
- Schlichtungsbehörde Kanton Zürich — Informationen und Formulare
- Schlichtungsbehörde Kanton Bern — Informationen für Mietangelegenheiten
