Wer zahlt Reparaturen? Mieter in der Schweiz
Als Mieter in der Schweiz fragen Sie sich oft, wer fuer Unterhalt und kleine Reparaturen aufkommt. Dieser Artikel erklaert praxisnah, welche Pflichten Mieter und Vermieter haben, welche Kosten typische Kleinreparaturen abdecken, wann der Vermieter fuer Instandsetzungen verantwortlich ist und welche Fristen und Nachweise wichtig sind. Sie erhalten konkrete Schritte, wie Sie Schaeden melden, eine Frist setzen und wann die Schlichtungsbehoerde eingeschaltet werden sollte. Ziel ist, Sie bei Gesprächen mit der Hausverwaltung zu staerken und einfache Loesungen zu finden, bevor ein Verfahren noetig wird. Dokumentieren Sie stets Maengel mit Fotos, schriftlichen Maengelm...gen und Belegen fuer Reparaturkosten, denn gute Akten erleichtern das Verfahren. Wenn Unsicherheiten bestehen, helfen kantonale Beratungsstellen oder die Schlichtungsbehoerde weiter.
Wer zahlt was?
Grundsaetzlich gilt: Kleinreparaturen sind oft Sache des Mieters, waehrend groessere Instandsetzungen der Vermieter tragen muss. Das Obligationenrecht regelt die Haftungspflichten und die Erhaltung der Mietsache[1].
- Kleine Reparaturen und Ersatz von Verbrauchsartikeln (z.B. Gluehbirnen, Dichtungen, Scharniere) traegt normalerweise der Mieter, sofern im Mietvertrag nicht anders vereinbart.
- Reparaturen wegen Altersverschleiss oder strukturelle Schaeden (z.B. Dach, Heizung, Leitungen) gehoeren in die Verantwortung des Vermieters.
- Schaden durch unsachgemaessen Gebrauch kann vom Vermieter vom Depot abgezogen werden, falls die Verantwortung nachgewiesen wird.
- Bewahren Sie Rechnungen und Fotos als Belege auf, um Kosten und Schadenursachen zu dokumentieren.
Meldung und Fristen
Maengel sollten Sie so schnell wie moeglich schriftlich melden und dem Vermieter eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen. Ist keine Reaktion vorhanden, kann die Schlichtungsbehoerde angerufen werden[2].
Häufige Fragen
- Wer bezahlt Schimmelbeseitigung im Bad?
- Wenn Schimmel auf baulichen Maengel oder mangelhafte Isolierung zurueckzufuehren ist, zahlt der Vermieter; bei fehlender Laueftrockenheit durch Nutzerverhalten kann der Mieter verantwortlich sein.
- Muss ich kleine Reparaturen sofort selber bezahlen?
- Sie koennen kleinere Reparaturen selbst erledigen oder die Kosten dem Vermieter melden; vertragliche Grenzen fuer Kleinreparaturen sind massgeblich.
- Kann der Vermieter Kosten ohne Beleg vom Depot abziehen?
- Nein, Abzuege muessen belegt und begruendet werden; als Mieter haben Sie das Recht, Belege einzusehen und Widerspruch einzulegen.
Anleitung
- Mangel schriftlich melden und eine Frist setzen (z.B. 14 Tage) fuer Behebung.
- Fotos und Rechnungen sammeln und eine genaue Schadenbeschreibung anfertigen.
- Bei Ablehnung die Schlichtungsbehoerde des Kantons kontaktieren und eine Vermittlung anfragen.
- Falls keine Einigung, Fristwahrung beachten und erst nach erfolgter Schlichtung ein gerichtliches Verfahren einleiten.
Hilfe und Unterstützung
- Schlichtungsstelle des Kantons (Kontakt und Ablauf)
- [1] Schweizer Obligationenrecht (OR) auf fedlex
- [2] Schweizer Zivilprozessordnung (ZPO) auf fedlex