Wer zahlt Reparaturen? Mieterrechte Schweiz

Unterhalt & kleine Reparaturen (wer zahlt was) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Mieter in der Schweiz stehen oft vor Fragen zu Unterhalt und kleinen Reparaturen: Wer zahlt, wann darf der Vermieter eintreten, und welche Schritte helfen bei Mängeln? Dieser Leitfaden erklärt verständlich, welche Verpflichtungen Mieter und Vermieter typischerweise haben, wie Sie Mängel richtig melden, Fristen setzen und Belege sichern. Sie erfahren, wann Kosten der Mieter bleiben dürfen, wann der Vermieter zuständig ist und wie Schlichtungsbehörden helfen. Die Informationen stützen sich auf schweizerisches Recht und praktische Tipps für den Alltag. So können Sie Ihre Rechte als Mieter wahren und unnötige Kosten oder Streitigkeiten vermeiden. Anleitungen am Ende zeigen konkrete Schritte, Musterformulierungen und wann Sie eine Schlichtungsbehörde einschalten sollten. Falls nötig, finden Sie am Ende Links zu offiziellen Stellen und Vorlagen.

Wer zahlt Reparaturen?

Grundsätzlich regelt das Obligationenrecht, welche Pflichten Vermieter und Mieter haben.[1] Oft sind im Mietvertrag Klauseln zu Kleinreparaturen enthalten; diese sind nur wirksam, wenn sie klar und angemessen sind. Bei erheblichen Mängeln bleibt der Vermieter in der Regel verantwortlich.

  • Kleinreparaturen (repair): Lampenschalter, Dichtungen, verstopfte Siphons.
  • Ordentliche Pflege (repair): Reinigung von Abflüssen, Filterwechsel, kleinere Ersatzteile.
  • Schäden durch unsachgemäße Nutzung: Diese können vom Mieter getragen werden.
Bewahren Sie Reparaturbelege und Fotos auf.

Wie melden Mieter Mängel?

Mängel sollten schriftlich gemeldet werden, mit einer klaren Frist und Fotodokumentation. Bevor ein Verfahren eröffnet wird, ist häufig eine Schlichtung möglich oder vorgeschrieben.[2]

  1. Dokumentieren Sie den Mangel mit Fotos und Datum (evidence).
  2. Informieren Sie den Vermieter schriftlich und setzen Sie eine angemessene Frist (within).
  3. Sammeln Sie Belege zu Kosten und Kommunikation (evidence).
  4. Suchen Sie bei Bedarf rechtliche Auskunft oder eine Mietberatungsstelle (help).

Kostenübernahme und Abrechnung

Wer die Kosten trägt, hängt von Ursache, Umfang und vertraglicher Vereinbarung ab. Kleinreparaturklauseln dürfen Mieter nicht unangemessen benachteiligen. Bei Streit ist die Schlichtungsbehörde die erste Anlaufstelle.

  • Selbstbehalt und Kleinreparaturen: Häufig vom Mieter, wenn vertraglich geregelt.
  • Erhebliche Mängel: Vermieter ist in der Regel verantwortlich für Sanierungskosten.
  • Belege vorlegen: Nur mit Belegen lassen sich Kosten oft zurückfordern (evidence).
Antworten Sie rechtzeitig auf Zahlungsaufforderungen, um weitere Kosten zu vermeiden.

Wesentliche Erkenntnisse

  • Belege sammeln und Fotos machen erhöht Ihre Erfolgschancen bei Streitigkeiten.
  • Setzen Sie klare Fristen und reagieren Sie innerhalb der gesetzten Zeit (deadline).
  • Suchen Sie frühzeitig Hilfe bei Beratungsstellen oder der Schlichtungsbehörde (help).

FAQ

Muss ich alle Kleinreparaturen bezahlen?
Nicht unbedingt; Kleinreparaturklauseln sind nur wirksam, wenn sie klar und angemessen sind. Bei Unsicherheit hilft die Mietberatung.
Darf der Vermieter ohne Ankündigung eintreten?
Nein, der Vermieter muss grundsätzlich ankündigen und einen Termin vereinbaren, ausser bei Notfällen.
Was tun, wenn der Vermieter Mängel nicht behebt?
Schriftlich Mängel melden, Frist setzen, danach Schlichtung einleiten oder rechtliche Schritte prüfen.

Anleitung

  1. Dokumentieren: Fotos, Datum und kurze Beschreibung des Mangels (evidence).
  2. Schriftlich melden: Beschreiben Sie den Mangel und fordern Sie Behebung innerhalb einer Frist (within).
  3. Frist setzen: Geben Sie eine angemessene Frist zur Behebung an (deadline).
  4. Schlichtung: Reichen Sie bei der kantonalen Schlichtungsbehörde ein, wenn keine Einigung möglich ist (help).
  5. Rechtliche Schritte: Als letzter Schritt können gerichtliche Verfahren folgen.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] fedlex.admin.ch - Schweizer Obligationenrecht (OR) und Gesetzestexte
  2. [2] fedlex.admin.ch - Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) Art. 197 ff. / Schlichtung
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.