Zutritt für Handwerker: Wer zahlt? Mieter Schweiz

Renovationen, Aufwertungen & Entschädigung 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz stehen Sie manchmal vor der Frage, wer für Kosten und Schäden aufkommt, wenn Vermieter oder Handwerker Zutritt zur Wohnung benötigen. Dieser Text erklärt verständlich Ihre Rechte, welche Voraussetzungen für eine zulässige Zugangnahme gelten, wann Vermieter Entschädigung zahlen müssen und welche Schritte Sie als Mieter unternehmen sollten. Ich beschreibe, wie Sie eine Ankündigung prüfen, Termine und Beweise dokumentieren und mögliche Streitigkeiten an die Schlichtungsbehörde weiterleiten können. Die Hinweise beziehen sich auf typischen Renovations- und Reparaturfällen, dienen als praktische Checkliste und helfen Ihnen, klare Vereinbarungen zu erreichen, ohne unnötig in Konflikte zu geraten. Wenn nötig, nennen wir auch gesetzliche Grundlagen und nützliche Kontaktstellen.

Was bedeutet Zutritt und wann ist er erlaubt?

Zutritt bedeutet, dass Vermieter, Handwerker oder beauftragte Personen die Wohnung betreten, um Arbeiten durchzuführen oder einen Schaden zu beheben. In der Regel ist eine vorherige Ankündigung erforderlich und der Zweck sowie der Umfang müssen transparent sein. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Obligationenrecht und regeln Pflichten von Mietern und Vermietern.[1]

In den meisten Regionen ist eine vorherige Ankündigung üblich.

Wer trägt die Kosten bei Arbeiten im Mietobjekt?

Ob der Vermieter oder der Mieter die Kosten trägt, hängt vom Grund der Arbeiten ab: Bei normalen Reparaturen und Instandhaltungen trägt meist der Vermieter die Kosten; bei vom Mieter verursachten Schäden kann dieser haften. Wenn Arbeiten zu einer Nutzungseinschränkung führen, kann unter bestimmten Umständen eine Entschädigung oder Mietzinsreduktion in Frage kommen.

  • Dokumentieren Sie Schäden und den Wohnungszustand unmittelbar vor und nach den Arbeiten.
  • Fordern Sie eine schriftliche Terminankündigung und Fristangaben vom Vermieter.
  • Verhandeln Sie über Entschädigung oder Mietreduktion bei erheblicher Nutzungseinschränkung.
  • Bei andauernden Streitigkeiten wenden Sie sich an die Schlichtungsbehörde des Kantons.[2]
Bewahren Sie Fotos und Schriftverkehr auf, um Ihren Anspruch zu stützen.

Praxis: Was tun als Mieter vor und nach dem Zutritt?

  1. Bitten Sie um eine schriftliche Ankündigung mit Zweck und Umfang der Arbeiten.
  2. Vereinbaren Sie einen konkreten Termin und einen Zeitrahmen.
  3. Fertigen Sie Fotos und ein Übergabeprotokoll an.
  4. Fordern Sie eine Entschädigung, wenn die Nutzung der Wohnung erheblich eingeschränkt ist.
  5. Reichen Sie bei Unstimmigkeiten eine Anfrage bei der Schlichtungsbehörde ein.[2]

Häufige Fragen

Kann der Vermieter ohne meine Zustimmung die Wohnung betreten?
Nein, grundsätzlich braucht der Vermieter Ihre Zustimmung oder es muss ein dringender Grund oder eine gesetzliche Grundlage vorliegen; informieren Sie sich über Rechte und Fristen.[1]
Wer bezahlt, wenn Handwerker Schäden verursachen?
Schäden durch Handwerker, die im Auftrag des Vermieters handeln, trägt in der Regel der Vermieter; anders ist es bei fahrlässigem Verhalten oder unsachgemässer Nutzung durch den Mieter.
Kann ich den Zutritt verweigern?
Bei nicht dringenden Arbeiten können Sie einen angemessenen Termin und Schutz Ihrer Privatsphäre verlangen; eine generelle Weigerung kann jedoch rechtliche Folgen haben, deshalb lohnt sich frühzeitiger Kontakt zur Schlichtungsbehörde.[2]

Anleitung

  1. Verlangen Sie schriftliche Ankündigung mit Datum, Uhrzeit und Zweck.
  2. Bestätigen oder schlagen Sie einen passenden Termin vor.
  3. Dokumentieren Sie Zustand und eventuelle Mängel mit Fotos.
  4. Notieren Sie Nutzungseinschränkungen und fordern Sie gegebenenfalls Entschädigung.
  5. Reichen Sie bei Bedarf eine Beschwerde bei der örtlichen Schlichtungsbehörde ein.[2]

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Swiss Code of Obligations (OR) - Art. 253–274g
  2. [2] Swiss Civil Procedure Code (ZPO) - Schlichtung
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.