Zwischenmiete in der Schweiz: Rechte & Regeln
Als Mieter in der Schweiz ist Zwischenmiete eine praktische Lösung, wenn Sie vorübergehend abwesend sind oder eine kurzfristige Untervermietung planen. Dabei stellen sich oft Fragen zu Rechten, Pflichten und wer für Unterhalt und kleine Reparaturen bezahlt. Dieser Ratgeber erklärt verständlich, welche Schriftform nötig ist, welche Zustimmung des Vermieters erforderlich ist, wie Kosten für kleine Reparaturen verteilt werden und welche Fristen zu beachten sind. Sie erhalten klare Handlungsschritte, Hinweise zur Dokumentation von Schäden und Tipps, wie Sie Streit vermeiden oder bei Bedarf an die Schlichtungsbehörde gelangen. Ziel ist, dass Sie als Mieter wissen, wie Sie Ihre Rechte schützen und gleichzeitig faire Vereinbarungen für Zwischenmiete in der Schweiz treffen.
Rechte und Pflichten bei Zwischenmiete
Für eine rechtssichere Zwischenmiete braucht es in der Regel die Zustimmung des Vermieters und eine klare schriftliche Vereinbarung. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Obligationenrecht.[1] Ohne Zustimmung können Sie als Mieter haftbar werden und Risiken für die Wohnung entstehen.
- Zustimmung des Vermieters schriftlich einholen.
- Schriftliche Vereinbarung mit Dauer, Miete und Verantwortlichkeiten festhalten.
- Kosten für Unterhalt und kleine Reparaturen klären.
- Kaution und Rückgabezustand regeln.
Wer zahlt was? Unterhalt und kleine Reparaturen
Grundsätzlich ist der Vermieter für den ordentlichen Unterhalt zuständig, aber für kleine, wiederkehrende Reparaturen kann der Mietvertrag oder die kantonale Praxis den Mieter belasten. Welche Kosten als "klein" gelten, ist oft Auslegungssache; klären Sie deshalb vorab die Beträge, Pauschalen oder Grenzen.
Kleine Reparaturen (Beispiele)
- Auswechseln von Glühbirnen und Sicherungen.
- Kleinere Dichtungen oder Silikonfugen ersetzen.
- Einfachere Verschlüsse und Scharniere reparieren.
- Verstopfte Abflüsse mit Hausmitteln beheben.
Dokumentation und Beweise
- Fotos und Datum festhalten, sobald ein Schaden auftritt.
- Schriftverkehr und mündliche Absprachen protokollieren.
- Kontaktdaten von Handwerkern und Zeugen sichern.
FAQ
- Brauche ich immer die Zustimmung des Vermieters für Zwischenmiete?
- Ja, in den meisten Fällen ist die Zustimmung erforderlich; ohne sie riskieren Sie Vertragsverletzungen.[1]
- Wer übernimmt kleine Reparaturen während der Zwischenmiete?
- Das hängt vom Mietvertrag und kantonaler Praxis ab; oft trägt der Mieter kleinere, wiederkehrende Kosten.
- Wohin wende ich mich bei Streitigkeiten?
- Zuerst an die Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten; falls nötig, folgen gerichtliche Schritte.[2]
Anleitung
- Holen Sie die schriftliche Zustimmung des Vermieters ein.
- Erstellen Sie eine schriftliche Zwischenmietvereinbarung mit klaren Regeln.
- Klärung wer für welche Reparaturen aufkommt und wie Rechnungen abgerechnet werden.
- Bei Konflikten Schlichtungsbehörde kontaktieren und Unterlagen einreichen.[2]
