Abnahmeprotokoll beim Einzug: Mieter-Tipps Schweiz
Was Sie sofort tun sollten
Machen Sie selbst Fotos von allen Räumen, die Zustand beschreiben, und speichern Sie die Originaldateien sicher (Datum/Stempel falls möglich).
- Fotos von jedem Raum und besonderen Mängeln anfertigen und original speichern.
- Das Abnahmeprotokoll sorgfältig prüfen und Unstimmigkeiten schriftlich festhalten.
- Zeugen nennen oder eine unterschriebene Bestätigung von Umzugshelfern verlangen, falls vorhanden.
- Kopie des Protokolls fordern und Datum der Übergabe notieren.
Worauf bei Fotos zu achten ist
Fotos sollten Übersichten und Detailaufnahmen enthalten; legen Sie bei Bedarf einen ersichtlichen Gegenstand (z.B. Schlüssel, Datum auf einem Zettel) ins Bild, um die Situation zeitlich einzuordnen. Achten Sie auf gute Beleuchtung und vermeiden Sie Verwacklungen. Wenn Fotos des Vermieters bestimmte Schäden zeigen, vergleichen Sie diese mit Ihren Fotos und notieren Sie Unterschiede.
Kommunikation mit dem Vermieter
Informieren Sie den Vermieter schriftlich über festgestellte Mängel oder Abweichungen im Protokoll und verlangen Sie, dass ergänzende Punkte ins Protokoll aufgenommen oder korrigiert werden. Formulieren Sie klar, welche Punkte Sie beanstanden und fügen Sie Ihre Fotos bei.
- Schriftliche Mitteilung mit Fristsetzung senden (E-Mail oder eingeschriebener Brief).
- Telefonische Absprachen nach Möglichkeit schriftlich bestätigen.
Wenn Streit entsteht
Bleibt eine Einigung aus, nehmen Sie Kontakt mit der kantonalen Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten auf; in vielen Kantonen ist eine Einigung vor Gericht Voraussetzung. Bewahren Sie alle Belege, Fotos, Protokolle und Schriftwechsel auf, um Ihre Forderungen zu stützen.[1]
Dokumente, die Sie sammeln sollten
- Original-Abnahmeprotokoll und alle beigefügten Fotos.
- Eigene Fotos mit Datum/Uhrzeit und Dateinamen.
- Schriftwechsel mit Vermieter, E-Mails und Einschreiben.
- Zeugennamen und kurze schriftliche Aussagen, falls vorhanden.
FAQ
- Muss ich ein Abnahmeprotokoll beim Einzug unterschreiben?
- Nein, unterschreiben Sie nur, wenn der Inhalt korrekt und vollständig ist; sonst vermerken Sie Ihre Einwände schriftlich.
- Wie schnell muss ich Mängel melden?
- Melden Sie offensichtliche Mängel sofort und dokumentieren Sie sie, damit spätere Streitfragen minimiert werden.
- Kann der Vermieter Fotos verwenden, um mir Kosten anzulasten?
- Ja, wenn Fotos Schäden eindeutig zeigen; mit Ihrer eigenen Dokumentation können Sie jedoch die Ursache und den Zeitpunkt besser belegen.
Anleitung
- Fotos von allen Räumen und Mängeln aufnehmen und die Originaldateien sichern.
- Abnahmeprotokoll prüfen, Differenzen schriftlich festhalten und Kopie verlangen.
- Vermieter schriftlich informieren und um Bestätigung oder Korrektur bitten.
- Bei Uneinigkeit die kantonale Schlichtungsbehörde kontaktieren und Unterlagen einreichen.[2]