Abnahmeprotokoll beim Einzug: Mieter-Tipps Schweiz

Wohnungsabnahme: Einzug & Auszug (Protokoll, Schlüssel, Zähler) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025
Als Mieter in der Schweiz ist es wichtig, beim Einzug ein Abnahmeprotokoll mit Fotos sorgfältig zu behandeln, denn dieses Dokument beeinflusst spätere Kautionsfragen und Haftungsfragen. Bewahren Sie Ruhe, dokumentieren Sie jeden erkennbaren Mangel mit Datum und Uhrzeit, und fordern Sie eine Kopie des Protokolls an. Notieren Sie auch mündliche Absprachen und Zeugen. Falls der Vermieter Einträge mit Fotos vornimmt, prüfen Sie, ob die Fotos eindeutig sind, ob Gegenstände korrekt beschrieben sind und ob offensichtliche Gebrauchsspuren nicht überbewertet werden. Dieses Vorgehen hilft, spätere Diskussionen zu vermeiden, Fristen einzuhalten und die eigenen Rechte als Mieter in der Schweiz zu wahren.

Was Sie sofort tun sollten

Machen Sie selbst Fotos von allen Räumen, die Zustand beschreiben, und speichern Sie die Originaldateien sicher (Datum/Stempel falls möglich).

  • Fotos von jedem Raum und besonderen Mängeln anfertigen und original speichern.
  • Das Abnahmeprotokoll sorgfältig prüfen und Unstimmigkeiten schriftlich festhalten.
  • Zeugen nennen oder eine unterschriebene Bestätigung von Umzugshelfern verlangen, falls vorhanden.
  • Kopie des Protokolls fordern und Datum der Übergabe notieren.
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Chancen bei einer späteren Streitfrage.

Worauf bei Fotos zu achten ist

Fotos sollten Übersichten und Detailaufnahmen enthalten; legen Sie bei Bedarf einen ersichtlichen Gegenstand (z.B. Schlüssel, Datum auf einem Zettel) ins Bild, um die Situation zeitlich einzuordnen. Achten Sie auf gute Beleuchtung und vermeiden Sie Verwacklungen. Wenn Fotos des Vermieters bestimmte Schäden zeigen, vergleichen Sie diese mit Ihren Fotos und notieren Sie Unterschiede.

Speichern Sie Originaldateien und senden Sie niemals nur komprimierte Handybilder als einzige Beweismittel.

Kommunikation mit dem Vermieter

Informieren Sie den Vermieter schriftlich über festgestellte Mängel oder Abweichungen im Protokoll und verlangen Sie, dass ergänzende Punkte ins Protokoll aufgenommen oder korrigiert werden. Formulieren Sie klar, welche Punkte Sie beanstanden und fügen Sie Ihre Fotos bei.

  • Schriftliche Mitteilung mit Fristsetzung senden (E-Mail oder eingeschriebener Brief).
  • Telefonische Absprachen nach Möglichkeit schriftlich bestätigen.
Reagieren Sie auf Beanstandungen innerhalb der gesetzten Fristen, um Ihre Rechte zu wahren.

Wenn Streit entsteht

Bleibt eine Einigung aus, nehmen Sie Kontakt mit der kantonalen Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten auf; in vielen Kantonen ist eine Einigung vor Gericht Voraussetzung. Bewahren Sie alle Belege, Fotos, Protokolle und Schriftwechsel auf, um Ihre Forderungen zu stützen.[1]

Dokumente, die Sie sammeln sollten

  • Original-Abnahmeprotokoll und alle beigefügten Fotos.
  • Eigene Fotos mit Datum/Uhrzeit und Dateinamen.
  • Schriftwechsel mit Vermieter, E-Mails und Einschreiben.
  • Zeugennamen und kurze schriftliche Aussagen, falls vorhanden.

FAQ

Muss ich ein Abnahmeprotokoll beim Einzug unterschreiben?
Nein, unterschreiben Sie nur, wenn der Inhalt korrekt und vollständig ist; sonst vermerken Sie Ihre Einwände schriftlich.
Wie schnell muss ich Mängel melden?
Melden Sie offensichtliche Mängel sofort und dokumentieren Sie sie, damit spätere Streitfragen minimiert werden.
Kann der Vermieter Fotos verwenden, um mir Kosten anzulasten?
Ja, wenn Fotos Schäden eindeutig zeigen; mit Ihrer eigenen Dokumentation können Sie jedoch die Ursache und den Zeitpunkt besser belegen.

Anleitung

  1. Fotos von allen Räumen und Mängeln aufnehmen und die Originaldateien sichern.
  2. Abnahmeprotokoll prüfen, Differenzen schriftlich festhalten und Kopie verlangen.
  3. Vermieter schriftlich informieren und um Bestätigung oder Korrektur bitten.
  4. Bei Uneinigkeit die kantonale Schlichtungsbehörde kontaktieren und Unterlagen einreichen.[2]

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Fedlex: Schweizer Obligationenrecht (OR)
  2. [2] Fedlex: Bundesrecht und Verfahrenshinweise
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.