Anmeldung für Mieter in der Schweiz: Unterlagen

Anmeldung/Adressänderung bei der Gemeinde (Einwohnerkontrolle) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz müssen Sie Ihre neue Adresse bei der Einwohnerkontrolle melden. Dieser Text erklärt in einfacher Sprache, welche Unterlagen häufig verlangt werden, welche Fristen zu beachten sind und wie Sie typische Hürden vermeiden. Die Hinweise richten sich an Wohnraummieter, die neu einziehen, umziehen oder eine Adressänderung melden wollen. Wir nennen praktische Checklisten, Dokumentenbeispiele und wie Sie Belege organisieren. Falls nötig erklären wir auch kurz, wann eine Schlichtungsstelle zuständig sein kann und welche Schritte zu einer Beschwerde führen. Verwenden Sie diese Seite als Leitfaden, prüfen Sie aber immer die genauen Anforderungen Ihrer Gemeinde.

Welche Unterlagen werden üblicherweise verlangt?

  • Identitätsausweis (document): Pass oder Identitätskarte.
  • Mietvertrag (contract): unterschriebener Vertrag als Nachweis des Wohnsitzes.
  • Einzugsbestätigung oder Vermieterbescheinigung (move-in): Formular oder schriftliche Bestätigung des Vermieters.
  • ggf. Aufenthaltsbewilligung oder andere behördliche Dokumente (document).
Bewahren Sie Kopien aller eingereichten Unterlagen digital und auf Papier auf.

Fristen und Abläufe

Viele Gemeinden verlangen die Anmeldung innerhalb weniger Tage nach Einzug. Prüfen Sie auf der Website Ihrer Einwohnerkontrolle die genaue Frist und ob eine persönliche Vorsprache nötig ist. Bringen Sie Originale und Kopien mit; manche Verwaltungen akzeptieren zusätzlich elektronische Einreichung per E-Mail oder Onlineformular. Bei Unsicherheit rufen Sie vorher an, um Wartezeiten zu vermeiden.

Melden Sie Ihre Adresse rechtzeitig, sonst drohen administrative Schritte oder Mahnungen.

Was tun bei Änderungen während des Mietverhältnisses?

Bei Umzügen innerhalb derselben Gemeinde genügt oft eine interne Meldung; beim Wechsel in eine neue Gemeinde müssen Sie sich neu anmelden und gegebenenfalls beim bisherigen Ort abmelden. Bewahren Sie Quittungen und Eingangsbestätigungen als Nachweis auf.

Besondere Fälle

  • Haushaltsgemeinschaften: Klären Sie, wer als Hauptperson gilt und welche Dokumente mehrere Personen benötigen.
  • Untermiete: Untermieter benötigen in der Regel eine Bestätigung des Hauptmieters und des Vermieters (document).
  • Firmenwohnungen: Oft sind zusätzliche Firmenunterlagen oder eine Arbeitgeberbestätigung nötig.
Viele Gemeinden bieten inzwischen Onlineformulare oder Voranleitungen auf ihrer Website an.

Häufige Probleme und Lösungen

  • Fehlende Unterschrift: Lassen Sie Formulare vorab vom Vermieter unterschreiben, um Rückfragen zu vermeiden.
  • Unvollständige Dokumente: Erstellen Sie eine Checkliste und kontrollieren Sie Kopien vor dem Einreichen (document).
  • Verständigungsprobleme: Fragen Sie nach einem Dolmetsch oder bringen Sie eine deutschsprachige Person mit.
Ein strukturierter Ordner für Umzugspapiere spart viel Zeit bei Behördenkontakten.

FAQ

Wann muss ich mich nach dem Umzug anmelden?
In den meisten Gemeinden müssen Sie sich innerhalb weniger Tage nach dem Einzug anmelden; die genaue Frist erfahren Sie bei Ihrer Einwohnerkontrolle.[1]
Welche Unterlagen reichen, wenn ich nur vorübergehend wohne?
Auch bei temporärem Aufenthalt verlangen viele Gemeinden ein Formular und eine Bestätigung des Vermieters; prüfen Sie lokale Regeln.
Was kostet die Anmeldung?
Die Gebühren variieren je nach Gemeinde; manche verlangen keine Gebühr, andere haben eine kleine Bearbeitungsgebühr.

Anleitung

  1. Prüfen Sie die Anforderungen Ihrer Gemeinde online oder telefonisch und laden Sie nötige Formulare herunter (document).
  2. Sammeln Sie Identitätsnachweis, Mietvertrag und Vermieterbestätigung.
  3. Füllen Sie das Meldeformular aus und unterschreiben Sie es.
  4. Vereinbaren Sie bei Bedarf einen Termin oder senden Sie die Unterlagen elektronisch.
  5. Bewahren Sie die Eingangsbestätigung oder Quittung als Nachweis auf.
Fotografieren Sie Formulare nach Einreichung, falls Originale verloren gehen sollten.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] fedlex.admin.ch - Bundesrecht
  2. [2] Stadt Zürich - Einwohnerkontrolle
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.