Mieter: Anmeldung & Adressänderung in der Schweiz

Anmeldung/Adressänderung bei der Gemeinde (Einwohnerkontrolle) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz müssen Sie sich bei einem Umzug oft bei der Gemeindeverwaltung anmelden oder Ihre Adresse ändern. Welche Fristen gelten, welche Unterlagen die Einwohnerkontrolle verlangt und wie Sie die Anmeldung korrekt durchführen, hängt oft vom Kanton und der Gemeinde ab[1]. In diesem Text erklären wir leicht verständlich, welche Dokumente Sie typischerweise brauchen, welche Rechte und Pflichten Sie als Mieter haben und wie Sie bei Problemen Unterstützung finden, etwa bei der Schlichtungsbehörde oder der Gemeindekanzlei[2]. Wir geben praktische Schritte, Checklisten und Hinweise, wie Sie Dokumente vorbereiten, Fristen einhalten und Änderungen bei Versicherungen, Bank und Post melden. So vermeiden Sie Verzögerungen, Bußgelder oder Missverständnisse mit dem Vermieter.

Was Sie wissen müssen

Die Anmeldung oder Adressänderung erfolgt in den meisten Gemeinden persönlich, per Post oder online über die Einwohnerkontrolle. Typische Gründe sind Einzug, Wegzug, Adressänderung oder Namensänderung. Die Gemeinde bestätigt die neue Adresse und informiert je nach Kanton weitere Stellen. Beachten Sie, dass Fristen je nach Kanton unterschiedlich sind und Kurzfristigkeiten zu administrativen Kosten führen können.

Benötigte Dokumente

  • Mietvertrag oder Untermietvertrag als Nachweis des Wohnrechts.
  • Identitätskarte oder Reisepass aller einziehenden Personen.
  • Bestätigung des Vermieters oder Wohnsitzbestätigung (falls verlangt).
  • Evtl. Meldeformular der Gemeinde oder Online-Bestätigung.
Bewahren Sie alle Anmeldungsbelege sorgfältig auf.

Fristen und Pflichten

Viele Gemeinden verlangen die Anmeldung innerhalb von wenigen Tagen bis zu 14 Tagen nach dem Umzug; die genaue Frist regelt der Kanton oder die Gemeinde. Informieren Sie die Einwohnerkontrolle rechtzeitig, damit Ihre Adressdaten korrekt sind und amtliche Zustellungen ankommen. Bei Unklarheiten können Sie die Website oder die Kontaktstelle Ihrer Gemeinde nutzen[1].

Antworten Sie rechtzeitig auf Behördenpost, um Nachteile zu vermeiden.

Tipps für Mieter

Prüfen Sie vor dem Umzug Ihren Mietvertrag auf Regelungen zur Anmeldung und auf Angaben zur Wohnungsübernahme. Notieren Sie das Einzugsdatum und behalten Sie Kopien aller Dokumente. Wenn der Vermieter eine Wohnsitzbestätigung ausfüllt, prüfen Sie Daten auf Vollständigkeit. Bei Streit über Mitteilungen oder Kündigungen kann die Schlichtungsbehörde Mietangelegenheiten unterstützen.

FAQ

Wie schnell muss ich mich bei der Gemeinde anmelden?
Die Fristen sind kantonal verschieden; oft liegt die Frist bei wenigen Tagen bis zu 14 Tagen nach dem Umzug. Fragen Sie Ihre Gemeinde nach der genauen Meldefrist.
Welche Unterlagen braucht die Einwohnerkontrolle?
In der Regel Mietvertrag, Identitätsausweis und eine Vermieterbestätigung oder das ausgefüllte Meldeformular der Gemeinde.
Was passiert, wenn ich mich nicht anmelde?
Bei fehlender Anmeldung drohen administrative Mahnungen oder Bussgelder und Probleme bei Zustellungen; klären Sie Fälle frühzeitig mit der Gemeinde.

Anleitung

  1. Sammeln Sie alle Dokumente: Mietvertrag, Ausweis und Vermieterbestätigung.
  2. Prüfen Sie das Meldeformular Ihrer Gemeinde oder das Online-Portal und füllen Sie die Angaben vollständig aus.
  3. Reichen Sie die Anmeldung innerhalb der kantonalen Frist ein (oft wenige Tage bis 14 Tage).
  4. Informieren Sie anschliessend Arbeitgeber, Versicherungen, Bank und die Post über Ihre neue Adresse.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Stadt Zürich - Einwohnerkontrolle
  2. [2] fedlex.admin.ch - Bundesrecht
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.