Ausquartierung & Entschädigung für Mieter in Schweiz
Was ist temporäre Ausquartierung?
Temporäre Ausquartierung bedeutet, dass Mieter für eine begrenzte Zeit ihre Wohnung räumen müssen, weil grössere Renovationen, Umbauten oder Sicherheitsarbeiten durchgeführt werden. Der Vermieter muss die Massnahmen begründen und angemessen entschädigen, wenn die Wohnnutzung wesentlich beeinträchtigt ist.
Anspruch auf Entschädigung
Ob Entschädigung zusteht, hängt von Dauer, Umfang der Einschränkung und der Zumutbarkeit ab. Prüfen Sie folgende Punkte:
- Arbeiten dauern länger als vereinbart oder erfordern einen vollständigen Auszug.
- Entschädigung für Unannehmlichkeiten, Mietminderung oder Übernahme von Umzugskosten.
- Beweise sammeln: Fotos, E‑Mails, Inventarlisten und Quittungen.
Dokumentation ist entscheidend: Führen Sie ein protokolliertes Schadens- und Mängelverzeichnis, datieren Sie Fotos und speichern Sie alle Belege. Wenn eine Einigung mit der Vermieterin oder dem Vermieter nicht möglich ist, ist die Schlichtungsbehörde der nächste Schritt[2].
FAQ
- Was kann ich verlangen, wenn ich temporär ausziehen muss?
- Sie können Entschädigung, Mietminderung oder Kostenübernahme verlangen; die konkrete Höhe richtet sich nach Dauer und Beeinträchtigung.
- Muss ich zuerst zur Schlichtungsbehörde?
- Ja, vor einer Klage ist in der Regel die Schlichtung vorgeschrieben. Das regelt die Zivilprozessordnung (ZPO).
- Wie sichere ich Beweise für Ansprüche?
- Fotografieren Sie Schäden, notieren Sie Daten, bewahren Sie E‑Mails und Rechnungen auf und benennen Sie Zeugen.
Anleitung
- Kontaktieren Sie die Vermieterin oder den Vermieter schriftlich und beschreiben Sie die Situation.
- Sichern Sie Beweise: Fotos, Inventar, Rechnungen und Zeugenangaben.
- Reichen Sie bei fehlender Einigung das Schlichtungsgesuch beim kantonalen Schlichtungsamt ein.
- Beachten Sie Fristen und reagieren Sie innerhalb der angegebenen Zeiträume.