Ausquartierung & Entschädigung für Mieter in Schweiz

Renovationen, Aufwertungen & Entschädigung 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025
Viele Mieter in der Schweiz sehen sich bei Renovationen oder Aufwertungen mit temporärer Ausquartierung konfrontiert. In solchen Fällen stellt sich die Frage, ob und in welcher Höhe eine Entschädigung, Kostenübernahme oder Mietreduktion zusteht. Dieser Artikel erklärt klar und praxisnah, welche Rechte Mieter haben[1], welche Fristen gelten, wie Sie Beweise sammeln und welche Schritte bei einer Schlichtungsbehörde sinnvoll sind[2]. Wir erläutern, wie Verhandlungen mit der Vermieterin oder dem Vermieter verlaufen können, welche Formulare und Nachweise nützlich sind und wie das Schlichtungsverfahren funktioniert. Konkrete Beispiele und Mustertexte helfen weiter.

Was ist temporäre Ausquartierung?

Temporäre Ausquartierung bedeutet, dass Mieter für eine begrenzte Zeit ihre Wohnung räumen müssen, weil grössere Renovationen, Umbauten oder Sicherheitsarbeiten durchgeführt werden. Der Vermieter muss die Massnahmen begründen und angemessen entschädigen, wenn die Wohnnutzung wesentlich beeinträchtigt ist.

In den meisten Fällen ist die Nutzung der Wohnung während Arbeiten nur vorübergehend eingeschränkt.

Anspruch auf Entschädigung

Ob Entschädigung zusteht, hängt von Dauer, Umfang der Einschränkung und der Zumutbarkeit ab. Prüfen Sie folgende Punkte:

  • Arbeiten dauern länger als vereinbart oder erfordern einen vollständigen Auszug.
  • Entschädigung für Unannehmlichkeiten, Mietminderung oder Übernahme von Umzugskosten.
  • Beweise sammeln: Fotos, E‑Mails, Inventarlisten und Quittungen.
Antworten Sie auf Fristsetzungen rasch, sonst können Ansprüche verloren gehen.

Dokumentation ist entscheidend: Führen Sie ein protokolliertes Schadens- und Mängelverzeichnis, datieren Sie Fotos und speichern Sie alle Belege. Wenn eine Einigung mit der Vermieterin oder dem Vermieter nicht möglich ist, ist die Schlichtungsbehörde der nächste Schritt[2].

FAQ

Was kann ich verlangen, wenn ich temporär ausziehen muss?
Sie können Entschädigung, Mietminderung oder Kostenübernahme verlangen; die konkrete Höhe richtet sich nach Dauer und Beeinträchtigung.
Muss ich zuerst zur Schlichtungsbehörde?
Ja, vor einer Klage ist in der Regel die Schlichtung vorgeschrieben. Das regelt die Zivilprozessordnung (ZPO).
Wie sichere ich Beweise für Ansprüche?
Fotografieren Sie Schäden, notieren Sie Daten, bewahren Sie E‑Mails und Rechnungen auf und benennen Sie Zeugen.

Anleitung

  1. Kontaktieren Sie die Vermieterin oder den Vermieter schriftlich und beschreiben Sie die Situation.
  2. Sichern Sie Beweise: Fotos, Inventar, Rechnungen und Zeugenangaben.
  3. Reichen Sie bei fehlender Einigung das Schlichtungsgesuch beim kantonalen Schlichtungsamt ein.
  4. Beachten Sie Fristen und reagieren Sie innerhalb der angegebenen Zeiträume.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Fedlex: Obligationenrecht (OR)
  2. [2] Fedlex: Zivilprozessordnung (ZPO)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.