Checkliste Abnahmeprotokoll Einzug für Mieter Schweiz
Als Mieter in der Schweiz ist eine saubere Dokumentation beim Einzug wichtig. Dieses Papier erleichtert spätere Gespräche mit dem Vermieter und hilft, Streit über Schäden oder Kaution zu vermeiden. In diesem Text erfahren Sie, welche Unterlagen Sie für ein Abnahmeprotokoll brauchen, wie Sie Fotos systematisch aufnehmen und welche Angaben in das Protokoll gehören. Die Anleitung ist für Mieter ohne juristische Vorkenntnisse geschrieben und erklärt Begriffe sowie praktische Schritte, zum Beispiel Reihenfolge der Räume, Datum, Zählerstände und Unterschriften. Am Ende finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Checkliste und Hinweise zur Beweissicherung, damit Sie Ihre Rechte bewusst und gut vorbereitet wahrnehmen können. Lesen Sie weiter für praktische Vorlagen.
Was gehört in ein Abnahmeprotokoll?
Ein vollständiges Abnahmeprotokoll hilft, Missverständnisse zu vermeiden. Notieren Sie klar Zustand, Zählerstände und alle Schlüsselübergaben.
- Fotos von jedem Raum in mehreren Blickwinkeln.
- Datum und Uhrzeit der Aufnahme.
- Zählerstände (Strom, Gas, Wasser) dokumentieren.
- Mietvertrag und frühere Übergabeprotokolle bereithalten.
- Schlüsselanzahl und Übergabe vermerken.
- Bestehende Schäden genau beschreiben.
- Unterschriften von Mieter und Vermieter sammeln.
Fotos richtig aufnehmen
Fotos sind oft der beste Beweis für den Zustand bei Einzug. Achten Sie auf Übersichtsbilder, Detailaufnahmen und Lesbarkeit von Gerätenummern oder Zähleranzeigen.
- Übersichtsfotos pro Raum aus Tür- und Eckperspektive erstellen.
- Detailaufnahmen von Schäden, Flecken oder Mängeln machen.
- Zählerstände mit gut lesbarer Anzeige fotografieren.
- Fotos durchnummerieren und mit Datum versehen.
Für mehr Hintergrund zum Ablauf lesen Sie auch unsere Informationen zur Wohnungsabnahme: Einzug & Auszug (Protokoll, Schlüssel, Zähler).
Praktische Hinweise zur Aufbewahrung
Bewahren Sie Fotos, Protokollkopien und Zahlungsbelege geordnet auf, sowohl digital als auch in Papierform.
- Kautionsbelege und Zahlungsnachweise aufbewahren.
- Digitale Fotos mit sinnvollen Dateinamen und/oder einer Liste verknüpfen.
- Kontaktinformationen von Vermieter und Hausverwaltung notieren.
Rechtsgrundlagen: Obligationenrecht OR Art. 253–274g[1]
FAQ
- Brauche ich Fotos beim Einzug?
- Ja. Fotos dokumentieren Zustand und schützen vor unberechtigten Forderungen.
- Wie schnell muss ich Mängel melden?
- Mängel sollten unverzüglich gemeldet werden; beschreiben Sie sie schriftlich und fügen Sie Fotos bei.
- Kann ich das Protokoll nachreichen?
- Idealerweise wird das Protokoll bei der Übergabe unterschrieben; nachträgliche Änderungen sind schwieriger durchzusetzen.
Anleitung
- Unterlagen prüfen: Mietvertrag und frühere Protokolle bereitlegen.
- Räume systematisch fotografieren: Reihenfolge, Blickwinkel, Detailaufnahmen.
- Zählerstände und sichtbare Schäden notieren.
- Protokoll mit Datum und Unterschriften abschliessen und Kopien aufbewahren.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- fedlex.admin.ch - Bundesrecht und Gesetze
- zh.ch - Schlichtungsbehörde des Kantons Zürich
- be.ch - Justiz und Schlichtung Kanton Bern