Darf der Vermieter die Wohnung betreten? Mieter Schweiz
Mieterinnen und Mieter in der Schweiz fragen sich oft: Wann darf der Vermieter die Wohnung betreten? Dieser Text erklärt klar, welche Rechte Sie als Mieter haben, welche Fristen gelten, wie Sie Besichtigungen, Reparaturen und Notfälle handhaben und welche Dokumentation wichtig ist. Die Informationen sind praxisnah und für Nicht-Juristinnen und Nicht-Juristen verständlich formuliert, damit Sie wissen, wann Sie Einwände erheben können, wann Zutritt erlaubt ist und wie Sie sich schützen. Bei Unsicherheit sind die kantonalen Schlichtungsbehörden eine wichtige Anlaufstelle und die gesetzlichen Grundlagen helfen, den nächsten Schritt zu planen.[1]
Welche Rechte haben Mieter?
Grundsätzlich gilt: Vermieter dürfen nicht willkürlich und ohne Vorankündigung die Wohnung betreten. Zutritte sind nur in bestimmten Situationen erlaubt, etwa zur Durchführung notwendiger Reparaturen, für vereinbarte Besichtigungen oder in Notfällen. Entscheidend sind Ankündigungsfristen, der Zweck des Zutritts und das faire Abwägen zwischen dem Interesse der Vermieterin und dem Schutz der Privatsphäre der Mieter.
Typische Fälle und Praxis
Besichtigungen (Vermieterseite oder Interessenten)
Besichtigungen sind üblich bei Neuvermietung oder Verkauf. Der Vermieter muss Termine ankündigen und gibt in der Regel einen sinnvollen Zeitraum vor. Als Mieter können Sie trotz Besichtigung auf Ihre Privatsphäre achten und Termine vorschlagen, die Ihnen passen.
- Vermieter sollte vorgängig informieren und einen konkreten Termin nennen.
- Bei berechtigtem Interesse (z. B. Verkauf) sind Besichtigungen in angemessener Weise zulässig.
- Gegen kurzfristige oder wiederholte Störungen können Sie Widerspruch erheben.
Reparaturen und Unterhalt
Für notwendige Reparaturen muss der Vermieter Zugang zur Wohnung erhalten. Er sollte Termine ankündigen und Handwerker mitnehmen. In dringenden Fällen (z. B. Wasserrohrbruch) darf sofort gehandelt werden.
- Bei planbaren Reparaturen genügt eine angemessene Ankündigung.
- Dokumentieren Sie Schäden und behalten Sie Belege für entstandene Kosten.
Schlosswechsel und Schlüssel
Ein Schlosswechsel durch den Vermieter ist nur in engen Grenzen möglich; meist ist Zustimmung oder eine Ersatzlösung nötig. Ein vereinbarter Ersatzschlüssel für den Notfall muss verhältnismässig verwendet werden.
Was tun, wenn der Vermieter unangekündigt kommt?
Wenn ein Vermieter unangekündigt und ohne dringenden Grund erscheint, können Sie ihn auffordern zu gehen und schriftlich widersprechen. Halten Sie Datum, Uhrzeit und eventuelle Zeugen fest. Wiederholte Eingriffe in die Privatsphäre können eine vertragswidrige Störung darstellen und Anlass zu einer Beschwerde bei der Schlichtungsbehörde geben.[2]
Praktische Schritte bei Konflikten
- Prüfen Sie den Mietvertrag und notieren Sie Datum, Uhrzeit und Grund des Zutritts.
- Kontaktieren Sie die Vermieterin schriftlich und fordern Sie klare Termine oder eine Unterlassung.
- Reichen Sie bei anhaltenden Problemen eine Anfrage bei der kantonalen Schlichtungsbehörde ein.
- Sammeln Sie Beweise (Fotos, Nachrichten, Zeug*innen) für eine allfällige Beschwerde.
FAQ
- 1) Muss der Vermieter immer ankündigen, wenn er die Wohnung betreten will?
- Ja, in der Regel muss der Zutritt angekündigt werden, ausser es liegt ein Notfall vor oder Sie haben ausdrücklich zugestimmt.
- 2) Darf der Vermieter jederzeit einen Ersatzschlüssel benutzen?
- Nein, der Gebrauch eines Ersatzschlüssels muss verhältnismässig sein; ein missbräuchlicher Zutritt kann als Vertragsverletzung gelten.
- 3) Wohin wende ich mich bei wiederholter Störung?
- Wenden Sie sich an die kantonale Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten; dort können Sie eine formelle Klärung beantragen.
Anleitung
- Lesen Sie den Mietvertrag und notieren Sie relevante Klauseln zum Zutritt.
- Fordern Sie Termine schriftlich an und bestätigen Sie Empfang und Uhrzeit.
- Dokumentieren Sie jeden Vorfall mit Datum, Uhrzeit und Beweisen.
- Reichen Sie bei Bedarf eine Beschwerde bei der Schlichtungsbehörde ein und halten Sie alle Unterlagen bereit.