Fotos im Einzugsprotokoll: Mieterrechte Schweiz

Wohnungsabnahme: Einzug & Auszug (Protokoll, Schlüssel, Zähler) 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Viele Mieter in der Schweiz fragen sich, ob der Vermieter beim Einzug Fotos zum Abnahmeprotokoll machen darf und wie sie sich am besten schützen. Dieses Praxisblatt erklärt in klarer Sprache, welche Rechte und Pflichten beim Einzugsprotokoll gelten, wie Fotos als Beweismittel genutzt werden können und welche Schritte Sie bei Unsicherheit oder Streit einleiten sollten. Die Hinweise sind auf Mieter ausgerichtet, vermeiden juristischen Fachjargon und geben praktische Tipps, wie Sie Schäden dokumentieren, Fristen beachten und Konflikte mit dem Vermieter vermeiden können. Am Ende finden Sie eine kurze Anleitung zum Vorgehen und offizielle Anlaufstellen für die Schlichtung.

Was ist ein Einzugsprotokoll?

Ein Einzugsprotokoll dokumentiert den Zustand der Wohnung beim Übergeben der Schlüssel. Es dient dazu, spätere Streitigkeiten über bestehende Mängel zu vermeiden. Ein Protokoll kann handschriftlich, digital oder in Form von Fotos erstellt werden. Falls Fotos gemacht werden, sollten alle Parteien wissen, was genau festgehalten wird und wie die Bilder gespeichert werden.

Fotos sind ein anerkanntes Beweismittel bei Wohnungszustandstreitigkeiten.

Darf der Vermieter beim Einzug Fotos machen?

Grundsätzlich darf der Vermieter Zustände dokumentieren; das Erfassen von Fotos ist meist zulässig, solange es sich auf die Wohnungssituation beschränkt und Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden. Fotos von persönlichen Gegenständen des Mieters oder durch geöffnete private Räume sind nicht erlaubt. Falls Unsicherheit besteht, fragen Sie nach dem Zweck der Aufnahmen und verlangen Sie, dass Sie Kopien der Fotos erhalten oder dass sensible Bereiche ausgespart werden. Bei rechtlichen Fragen gelten die Regeln des Obligationenrechts.[1]

Fragen Sie nach einer Kopie des Protokolls und der Fotos, bevor Sie unterschreiben.

Wie schützen Mieter ihre Rechte?

Nutzen Sie diese einfachen Schritte, um Ihre Rechte als Mieter zu wahren: Halten Sie Mängel schriftlich und mit Fotos fest, notieren Sie Datum und Uhrzeit, und bewahren Sie alle Belege auf. Sprechen Sie offen mit dem Vermieter über die Dokumentation und machen Sie klar, welche Bereiche privat sind. Reagieren Sie auf Aufforderungen zeitnah und suchen Sie bei Unstimmigkeiten die Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten Ihrer Region.[2]

Je detaillierter die Dokumentation, desto besser Ihre Ausgangslage bei Streitfällen.
  • Fotos mit Datum und Ort aufnehmen.
  • Ein schriftliches Protokoll erstellen und unterschreiben lassen.
  • Den Vermieter um Kopien der Fotos und des Protokolls bitten.
  • Private Bereiche klar abgrenzen und nicht fotografieren lassen.

Wenn Sie einen Zweifel an der Rechtmässigkeit der Aufnahmen haben, dokumentieren Sie Ihren Einwand schriftlich oder per E-Mail und kopieren Sie die Schlichtungsstelle, wenn nötig. Bewahren Sie Originale und sichere Backups Ihrer Fotos auf.

Rechte und Pflichten im Überblick

Der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse an der Dokumentation des Wohnungszustands, zum Beispiel zur Abgrenzung von bestehenden Schäden gegenüber später entstehenden Mängeln. Gleichzeitig muss er die Privatsphäre des Mieters respektieren. Falls Fotos gespeichert oder weitergegeben werden, gelten datenschutzrechtliche Grundsätze und der Zweck der Aufnahmen muss erkennbar sein.

Machen Sie sofort schriftlich geltend, wenn private Räume oder persönliche Gegenstände fotografiert werden.

FAQ

1. Muss ich Fotos beim Einzugsprotokoll zulassen?
Nein, Sie müssen nicht jede Art von Foto zulassen; Fotos zur Dokumentation des Wohnungszustands sind in der Regel erlaubt, persönliche Bereiche sind geschützt.
2. Kann der Vermieter Fotos nachträglich verwenden, um Schadensersatz zu fordern?
Fotos vom Einzug dienen als Beweismittel; spätere Forderungen müssen jedoch anhand weiterer Umstände geprüft werden.
3. An wen wende ich mich bei einem Streit über Fotos?
Suchen Sie die kantonale Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten auf oder konsultieren Sie offizielle Beratungsstellen.

Anleitung

  1. Fotos in hoher Auflösung von allen relevanten Schäden aufnehmen.
  2. Ein Einzugsprotokoll erstellen und Datum sowie Unterschriften notieren.
  3. Den Vermieter um Übergabe einer Kopie des Protokolls und der Fotos bitten.
  4. Innerhalb weniger Tage nach Einzug dokumentieren und speichern.
  5. Private Bereiche kennzeichnen und fotografische Dokumentation darauf beschränken.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Fedlex — Obligationenrecht (OR)
  2. [2] Kanton Zürich — Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.