Fristen für Miete & Kaution in der Schweiz

Kaution & Mietkautionskonto 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieterin oder Mieter in der Schweiz müssen Sie bei Kurzzeitmieten besonders auf Fristen für Mietzahlung, Kündigung und die Rückzahlung der Kaution achten. In diesem Text erklären wir verständlich, welche Fristen gelten, wie ein Mietkautionskonto verwaltet wird und welche Schritte Sie ergreifen können, wenn Vermieter Fristen nicht einhalten oder die Kaution verweigern. Die Informationen beziehen sich auf die für Mietverhältnisse relevanten gesetzlichen Grundlagen und Praxis in der Schweiz[1]. Am Ende finden Sie eine kurze Anleitung, häufige Fragen und offizielle Anlaufstellen, damit Sie Fristen rechtzeitig wahrnehmen und Ihre Rechte als Mieterin oder Mieter schützen können. Wir zeigen, wie Sie Forderungen prüfen, Einwände fristgerecht einreichen und welche Belege nützlich sind. Praktische Tipps helfen, unnötige Streitigkeiten zu vermeiden.

Wann gelten welche Fristen?

Bei Kurzzeitmieten sind verschiedene Fristen zu unterscheiden: Zahlungsfristen für die Miete, gesetzliche Kündigungsfristen, Fristen für die Rückzahlung der Kaution und Fristen, um Mängel zu melden. Viele Fristen ergeben sich aus der Vereinbarung im Mietvertrag; andere folgen aus den Bestimmungen des Obligationenrechts und der kantonalen Praxis.

  • Zahlungsfrist für die Miete (rent): Prüfen Sie den Vertrag und zahlen Sie pünktlich, sonst drohen Mahnungen oder Betreibung.
  • Kündigungsfristen (deadline): Kurzzeitmieten können abweichende Fristen haben; halten Sie Kündigungsfristen und Formvorschriften ein.
  • Rückzahlung der Kaution (deposit): Vermieter müssen nach Ende des Mietverhältnisses abrechnen und die Kaution zurückzahlen, abzüglich berechtigter Forderungen.
  • Mängel melden (repair): Melden Sie Schäden so schnell wie möglich schriftlich, damit Fristen zur Mängelbeseitigung gelten.
In vielen Kantonen ist vor einem Gerichtsverfahren eine Schlichtung vorgeschaltet.

Wie läuft die Rückzahlung der Kaution ab?

Die Kaution dient dem Vermieter zur Sicherung von Forderungen. Nach Auszug muss der Vermieter innerhalb einer angemessenen Frist abrechnen und die verbleibende Kaution zurückzahlen. Gibt es offene Forderungen (z.B. Schadenersatz), muss der Vermieter diese belegen. Als Mieter/-in sollten Sie bei Schlüsselrückgabe ein Übergabeprotokoll anfertigen und Fotos als Belege aufbewahren. Wenn der Vermieter die Kaution nicht rechtfertigt einbehält oder nicht zurückzahlt, kann eine Schlichtung eingeleitet werden[2].

Bewahren Sie alle Zahlungsbelege und das Übergabeprotokoll sorgfältig auf.

Was tun bei Fristverletzungen?

Handeln Sie strukturiert: prüfen Sie zuerst Vertrag und Belege, fordern Sie den Vermieter schriftlich zur Erfüllung auf und setzen Sie eine klare Frist. Wenn keine Einigung möglich ist, ist der nächste Schritt die Kontaktaufnahme mit der kantonalen Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten.

  • Schriftliche Aufforderung (notice): Formulieren Sie kurz den Sachverhalt, Forderung und Frist.
  • Beweismittel sammeln (evidence): Fotos, Zahlungsbelege und das Übergabeprotokoll helfen in der Schlichtung.
  • Schlichtung einleiten (court): Reichen Sie bei der zuständigen Schlichtungsstelle ein, wenn der Vermieter nicht reagiert.

FAQ

Welche Frist hat der Vermieter, die Kaution zurückzuzahlen?
Es gibt keine einheitliche Bundesfrist; meist erfolgt die Rückzahlung nach Abrechnung innerhalb einiger Wochen, abhängig von der Abwicklung und allfälligen Abklärungen.
Kann der Vermieter Teile der Kaution einbehalten?
Ja, für nachgewiesene Schäden oder ausstehende Mietforderungen. Der Vermieter muss jedoch Belege liefern und die Höhe begründen.
Was mache ich, wenn ich keine Einigung erziele?
Wenden Sie sich an die kantonale Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten und leiten Sie eine Schlichtung ein; eine Klage folgt meist erst nach erfolgloser Schlichtung[2].

Anleitung

  1. Sammeln Sie alle Belege: Mietverträge, Zahlungsnachweise, Fotos vom Zustand bei Ein- und Auszug.
  2. Schreiben Sie eine formelle Forderung an den Vermieter mit Fristangabe (notice) und senden Sie diese eingeschrieben.
  3. Wenn keine Reaktion: Reichen Sie Akten bei der Schlichtungsbehörde ein und bringen Sie die Belege mit.
  4. Nutzen Sie die offiziellen kantonalen Anlaufstellen für Beratung und Formulare.

Wesentliche Erkenntnisse

  • Fristen sind unterschiedlich; prüfen Sie Vertrag und handeln Sie frühzeitig.
  • Dokumentation erhöht Ihre Chancen in einer Schlichtung.

Hilfe und Support / Ressourcen


  1. [1] Schweizerisches Obligationenrecht (Art. 253-274g) — fedlex.admin.ch
  2. [2] Zivilprozessordnung (Art. 197 ff.) — fedlex.admin.ch
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.