Fristen für Mieterinnen und Mieter in der Schweiz

Mieterschutz & Grundrechte 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025
Als Mieterin oder Mieter in der Schweiz ist es wichtig, Fristen für Kündigung, Mietzinserhöhung, Mängelmeldungen und Rechtsbehelfe zu kennen. Dieser Ratgeber erklärt in verständlicher Sprache, welche Termine Sie einhalten müssen, wie Sie Beweise sichern und welche Schritte bei einer Streitigkeit folgen. Wir behandeln Kündigungsfristen, Einsprachefristen bei Mietzinserhöhungen, Fristen für Reparaturaufforderungen und den Weg zur Schlichtungsbehörde. Ziel ist, Ihnen Handlungssicherheit zu geben, damit Sie Fristen nicht versäumen und Ihre Rechte wahren können. Bei konkreten Fällen hilft oft die kantonale Schlichtungsstelle weiter; prüfen Sie rechtzeitig Form und Fristen, damit Sie keine Ansprüche verlieren. Lesen Sie auch unsere Hinweise zur Beweissicherung, zum fristgerechten Einreichen von Reklamationen und wie Sie im Notfall schnell Unterstützung finden.

Wichtige Fristen

Die wichtigsten Fristen betreffen die Kündigung, Einsprache gegen Mietzinserhöhungen, Meldung von Mängeln und die Fristen zur Einreichung bei der Schlichtungsbehörde. Beachten Sie, dass gesetzliche Grundlagen im Schweizer Obligationenrecht (OR) geregelt sind[1] und viele Verfahren auf kantonaler Ebene laufen[2].

  • Kündigungsfristen: Ordentliche Kündigung beträgt meist drei Monate, Spezialverhältnisse können abweichen.
  • Einsprachefristen bei Mietzinserhöhungen: Reagieren Sie innerhalb der im Schreiben genannten Frist.
  • Mängelmeldung: Melden Sie Reparaturen unverzüglich schriftlich, damit Fristen zur Nachbesserung laufen.
  • Mietzinserhöhung: Fristen zur Ankündigung und Einsprache sind formgebunden.
  • Beweissicherung: Fotos, Zeugen und schriftliche Meldungen helfen Fristen und Ansprüche zu belegen.
Fristen beginnen oft mit dem Empfang eines Schreibens, nicht mit dem Versanddatum.

Was tun bei einer Kündigung oder Fristversäumung

Prüfen Sie das Schreiben genau auf Form und Empfangsdatum. Notieren Sie Termine und erstellen Sie eine kurze Chronologie. Wenn Sie Zweifel haben, suchen Sie frühzeitig Kontakt zur Schlichtungsbehörde oder einer Mieterseite.

  • Prüfen Sie das Kündigungsschreiben auf Formfehler und korrekte Fristen.
  • Kontaktieren Sie die kantonale Schlichtungsstelle vor Ablauf der Frist, um das Verfahren zu klären.
Antworten Sie schriftlich und fristgerecht, um Ihre Rechte zu wahren.

FAQ

Welche Frist gilt bei ordentlicher Kündigung?
Bei Wohnraum beträgt die ordentliche Kündigungsfrist in der Regel drei Monate, abweichende Vereinbarungen können gelten.
Wie lange habe ich für eine Einsprache gegen eine Mietzinserhöhung?
Die Einsprachefrist steht im Erhöhungsschreiben; reagieren Sie innerhalb dieser Frist schriftlich an den Vermieter und behalten Sie eine Kopie.
Wann muss ich Mängel melden?
Mängel sollten sofort nach Feststellung schriftlich gemeldet werden, damit Fristen zur Behebung beginnen und Sie Anspruch auf Minderung oder Ersatz haben können.

Anleitung

  1. Dokumentieren: Machen Sie Fotos, notieren Sie Daten und sammeln Sie Schriftverkehr.
  2. Frist prüfen: Ermitteln Sie die relevante Frist (Kündigung, Einsprache, Mängelmeldung) und das Datum des Fristbeginns.
  3. Einreichen: Reichen Sie Einsprache oder Schlichtungsgesuch fristgerecht ein; nutzen Sie die Formulare der kantonalen Schlichtungsstelle.
  4. Weiteres Vorgehen: Kommt es zur Schlichtung oder zu einem Gerichtsverfahren, folgen Sie den Terminen und bringen Sie Ihre Beweise mit.
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Chancen bei Schlichtungen erheblich.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Fedlex: Obligationenrecht (OR)
  2. [2] Kanton Zürich: Schlichtungsbehörde
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.