Fristen für Mieterinnen und Mieter in der Schweiz
Wichtige Fristen
Die wichtigsten Fristen betreffen die Kündigung, Einsprache gegen Mietzinserhöhungen, Meldung von Mängeln und die Fristen zur Einreichung bei der Schlichtungsbehörde. Beachten Sie, dass gesetzliche Grundlagen im Schweizer Obligationenrecht (OR) geregelt sind[1] und viele Verfahren auf kantonaler Ebene laufen[2].
- Kündigungsfristen: Ordentliche Kündigung beträgt meist drei Monate, Spezialverhältnisse können abweichen.
- Einsprachefristen bei Mietzinserhöhungen: Reagieren Sie innerhalb der im Schreiben genannten Frist.
- Mängelmeldung: Melden Sie Reparaturen unverzüglich schriftlich, damit Fristen zur Nachbesserung laufen.
- Mietzinserhöhung: Fristen zur Ankündigung und Einsprache sind formgebunden.
- Beweissicherung: Fotos, Zeugen und schriftliche Meldungen helfen Fristen und Ansprüche zu belegen.
Was tun bei einer Kündigung oder Fristversäumung
Prüfen Sie das Schreiben genau auf Form und Empfangsdatum. Notieren Sie Termine und erstellen Sie eine kurze Chronologie. Wenn Sie Zweifel haben, suchen Sie frühzeitig Kontakt zur Schlichtungsbehörde oder einer Mieterseite.
- Prüfen Sie das Kündigungsschreiben auf Formfehler und korrekte Fristen.
- Kontaktieren Sie die kantonale Schlichtungsstelle vor Ablauf der Frist, um das Verfahren zu klären.
FAQ
- Welche Frist gilt bei ordentlicher Kündigung?
- Bei Wohnraum beträgt die ordentliche Kündigungsfrist in der Regel drei Monate, abweichende Vereinbarungen können gelten.
- Wie lange habe ich für eine Einsprache gegen eine Mietzinserhöhung?
- Die Einsprachefrist steht im Erhöhungsschreiben; reagieren Sie innerhalb dieser Frist schriftlich an den Vermieter und behalten Sie eine Kopie.
- Wann muss ich Mängel melden?
- Mängel sollten sofort nach Feststellung schriftlich gemeldet werden, damit Fristen zur Behebung beginnen und Sie Anspruch auf Minderung oder Ersatz haben können.
Anleitung
- Dokumentieren: Machen Sie Fotos, notieren Sie Daten und sammeln Sie Schriftverkehr.
- Frist prüfen: Ermitteln Sie die relevante Frist (Kündigung, Einsprache, Mängelmeldung) und das Datum des Fristbeginns.
- Einreichen: Reichen Sie Einsprache oder Schlichtungsgesuch fristgerecht ein; nutzen Sie die Formulare der kantonalen Schlichtungsstelle.
- Weiteres Vorgehen: Kommt es zur Schlichtung oder zu einem Gerichtsverfahren, folgen Sie den Terminen und bringen Sie Ihre Beweise mit.
Hilfe und Unterstützung
- Fedlex: Obligationenrecht (OR)
- Kanton Zürich: Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten
- Kanton Bern: Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten
