Fristen Kaution & Endreinigung für Mieter Schweiz

Kaution & Mietkautionskonto 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz ist es wichtig, Fristen für die Endreinigung und die Rückgabe der Kaution zu kennen. Dieser Ratgeber erklärt, welche Fristen üblich sind, wie Sie Schäden dokumentieren, welche Ansprüche Vermieter haben und wie Sie die Rückzahlung der Kaution verlangen können. Sie erhalten klare Schritte zur Vorbereitung des Auszugs, Hinweise zur Kommunikation mit der Vermietung und wann eine Schlichtungsbehörde eingeschaltet werden sollte. Die Informationen stützen sich auf bundesrechtliche Grundlagen und praktische Vorgehensweisen für Mieter und sollen helfen, Konflikte zu vermeiden oder sachlich zu klären.

Endreinigung und Übergabe: typische Fristen

Bei der Rückgabe der Wohnung sind oft drei Fristen relevant: die Vorankündigung der Wohnungsübergabe, die Durchführung einer Endreinigung und die Rückgabe der Schlüssel. Viele Vermieter erwarten eine gereinigte Wohnung bei der Übergabe; konkret vereinbarte Fristen stehen im Mietvertrag. Achten Sie auf schriftliche Vereinbarungen und verlangen Sie eine gemeinsame Abnahme mit Protokoll, damit spätere Forderungen besser belegt werden können.

Vereinbaren Sie einen festen Termin für die Wohnungsabnahme schriftlich.

Was gilt für die Kaution?

Die Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit für ausstehende Mietzinszahlungen oder Schadenersatz. Nach Beendigung des Mietverhältnis muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen, abzüglich gültiger Ansprüche, innerhalb einer angemessenen Frist. Wenn keine Frist im Vertrag genannt ist, sollte die Rückgabe zeitnah nach Abnahme erfolgen; bleibt der Vermieter untätig, empfiehlt sich eine schriftliche Aufforderung mit Fristsetzung und Belegfotos der Übergabe.

Setzen Sie Fristen schriftlich und dokumentieren Sie alle Mängel mit Fotos.

Praktische Schritte vor dem Auszug

  • Termin für die Abnahme mit dem Vermieter vereinbaren so früh wie möglich.
  • Alle offensichtlichen Reparaturen durchführen oder den Vermieter informieren.
  • Fotos und Checkliste der Wohnung anfertigen, um den Zustand zu belegen.
  • Kautionsquittung und Kontoauszüge bereithalten, besonders wenn eine Mietsicherheit auf einem Sperrkonto geführt wurde.
Frühzeitige Dokumentation reduziert das Risiko von ungerechtfertigten Abzügen von der Kaution.

Wenn die Kaution nicht zurückgezahlt wird

Wird die Kaution nicht oder nur teilweise zurückerstattet, schicken Sie dem Vermieter eine formelle Zahlungsaufforderung mit Frist. Erwähnen Sie konkret die zurückbehaltenen Beträge und fordern Sie die Rückgabe der restlichen Summe. Wenn keine Einigung gelingt, ist in der Schweiz meist eine Schlichtung durch die kantonale Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten notwendig, bevor ein Gericht angerufen werden kann.[1]

Schlichtung und gerichtliche Schritte

Vor Klageerhebung ist die Schlichtungsbehörde zuständig; dort klären viele Parteien ihre Ansprüche rasch und kostengünstig. Halten Sie folgende Unterlagen bereit: Mietvertrag, Übergabeprotokoll, Fotos, Zahlungsbelege und Korrespondenz. Falls ein Gericht nötig wird, sind die Fristen und Verfahrensregeln in der Zivilprozessordnung geregelt; prüfen Sie die einschlägigen Artikel und Formulare.[2]

Viele Streitfälle lassen sich bereits mit einer Schlichtung klären.

FAQ

Wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten?
Der Vermieter darf die Kaution so lange einbehalten, wie notwendige Prüfungen und Abklärungen laufen; eine schnelle schriftliche Forderung beschleunigt den Prozess.
Muss ich die Wohnung professionell reinigen lassen?
Nur wenn der Mietvertrag oder die Übergabe dies verlangt; andernfalls genügt eine sorgfältige Reinigung, die dem bei Mietbeginn vereinbarten Zustand entspricht.
Was mache ich bei ungerechtfertigten Abzügen von der Kaution?
Schreiben Sie eine detaillierte Beanstandung, verlangen Sie die Rückzahlung und reichen Sie bei Bedarf eine Schlichtung ein.

Anleitung

  1. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag auf vereinbarte Fristen und Übergabebedingungen.
  2. Erstellen Sie ein Übergabeprotokoll mit Fotos und lassen Sie es vom Vermieter unterschreiben.
  3. Fordern Sie die Kaution schriftlich zurück und setzen Sie eine klare Zahlungsfrist.
  4. Reichen Sie bei ausbleibender Rückzahlung eine Schlichtungsforderung bei der kantonalen Schlichtungsbehörde ein.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Fedlex: Obligationenrecht (OR) - Bestimmungen zum Mietrecht
  2. [2] Fedlex: Zivilprozessordnung (ZPO) - Schlichtungsverfahren
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.