Kaution & Endreinigung: Fehler für Mieter in der Schweiz
Was Mieter wissen müssen
Die rechtliche Grundlage für Kautionen und Abzüge bildet das Schweizerische Obligationenrecht (OR Art. 253–274g). [1] Mieter sollten wissen, dass die Kaution nur für berechtigte Forderungen verwendet werden darf und dass Vermieter Abzüge belegen müssen. Achten Sie auf Fristen zur Mietzinszahlung und zur Beanstandung von Abzügen, damit keine Rechte verloren gehen.
Praktische Schritte vor dem Auszug
Planen Sie frühzeitig: Klären Sie, ob der Mietvertrag eine professionelle Endreinigung verlangt, und vereinbaren Sie einen Übergabetermin mit dem Vermieter. Dokumentieren Sie den Zustand systematisch.
- Fotos vom Zustand aller Räume und Möbel anfertigen.
- Ein schriftliches Übergabeprotokoll vorbereiten und bei der Übergabe unterschreiben lassen.
- Reparaturen und Mängel rechtzeitig angehen oder dem Vermieter mitteilen.
- Kautionsabrechnung prüfen und alle Belege sammeln.
Was Sie bei Fristen beachten sollten
Reagieren Sie innerhalb der gesetzten Fristen auf Abzüge oder Forderungen des Vermieters. Versäumnisse können Ihre Möglichkeiten einschränken. Wenn Sie eine Abrechnung nicht akzeptieren, fordern Sie schriftlich eine detaillierte Aufstellung der Positionen an.
FAQ
- Wer bezahlt die Endreinigung?
- Grundsätzlich ist der Mieter für die Reinigung bei vertragsgemäßer Nutzung verantwortlich; wenn der Mietvertrag eine professionelle Endreinigung vorsieht, kann dies gelten, solange die Forderung angemessen ist.
- Wann darf der Vermieter von der Kaution abziehen?
- Der Vermieter darf nur für berechtigte Forderungen wie nicht bezahlte Nebenkosten, Schäden über die übliche Abnützung hinaus oder vertraglich vereinbarte Reinigungen abziehen; jede Position muss belegt werden.
- Was tun bei ungerechtfertigten Kautionsabzügen?
- Fordern Sie eine detaillierte Abrechnung, legen Sie Belege und Fotos vor und versuchen Sie zuerst eine einvernehmliche Klärung; bei Nicht-Einigung können Sie die Schlichtungsbehörde einschalten. [2]
Anleitung
- Fristen prüfen und einen Übergabetermin mit dem Vermieter vereinbaren.
- Fotos von jedem Raum und vorhandenen Mängeln systematisch erstellen.
- Notwendige Reparaturen oder Reinigungen durchführen oder schriftlich abklären.
- Kautionsabrechnung prüfen, Belege sammeln und Abzüge hinterfragen.
- Bei Streit zuerst den Dialog suchen, dann gegebenenfalls die Schlichtungsstelle kontaktieren. [2]
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Schweizerisches Obligationenrecht (Kaution) – fedlex.admin.ch
- Zivilprozessordnung (Fristen & Schlichtung) – fedlex.admin.ch
- Kantonale Schlichtungsbehörde (Beispiele & Kontakte) – zh.ch