Kaution & Schäden: Rechte von Mietern in der Schweiz

Kaution & Mietkautionskonto 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025
Als Mieter in der Schweiz fragen Sie sich oft, ob der Vermieter Schäden von der Kaution abziehen darf und welche Rechte Sie haben. Dieser Leitfaden erklärt verständlich, wann Abzüge gerechtfertigt sind, wie normale Abnutzung bewertet wird und welche Beweismittel wichtig sind. Wir zeigen Ihnen die Fristen, die Rolle der Schlichtungsbehörde und praktische Schritte, um eine Rückzahlung zu verlangen. Die Sprache ist einfach gehalten und richtet sich an Mieter ohne juristischen Hintergrund; Quellen zu Gesetzesgrundlagen und kantonaler Schlichtung sind am Ende verlinkt. Bewahren Sie alle Belege auf und dokumentieren Sie den Zustand bei Auszug systematisch, um Ihre Ansprüche zu stützen. Wenn nötig, erklären wir auch, wie Sie einen Antrag bei der Schlichtungsbehörde stellen. So bleiben Sie vorbereitet und können Ihre Rechte als Mieter in der Schweiz wirksam durchsetzen.

Wann darf der Vermieter von der Kaution abziehen?

Der Vermieter darf in der Schweiz nur Kosten von der Kaution abziehen, die tatsächlich angefallen und nachgewiesen sind; die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Obligationenrecht.[1]

  • Reparaturkosten (repair) für tatsächliche Schäden, nicht für normale Abnutzung.
  • Offene Mietzahlungen (rent) oder Nebenkosten, die vertraglich geschuldet sind.
  • Abnutzung durch normalen Gebrauch gilt meist nicht als abziehbar.
In den meisten Kantonen ist vor einer Klage eine Schlichtung erforderlich.

Wie viel kann abgezogen werden und Fristen

Abzüge müssen angemessen und durch Belege gestützt sein; Pauschalbeträge ohne Rechnung sind problematisch. Achten Sie auf Fristen und reagieren Sie innerhalb angemessener Zeit, wenn Sie die Abrechnung anfechten möchten.[1]

  • Vermieter sollen Abzüge innerhalb einer angemessenen Frist (within) geltend machen.
  • Abzüge müssen durch Belege oder Rechnungen belegt sein.

Beweismittel und Übergabeprotokoll

Sorgfältige Dokumentation ist entscheidend: Protokolle, Fotos, Videos und Rechnungen reduzieren Streit und unterstützen Ihre Position.

  • Fotos und Videos (photo) vom Zustand bei Ein- und Auszug sammeln.
  • Protokoll bei Wohnungsübergabe mit Unterschriften erstellen.
  • Rechnungen und Kostenvoranschläge als Belege aufbewahren.
Bewahren Sie alle Belege und Fotos mindestens so lange wie die Kautionsfrist auf.

Was tun bei Streit: Schritte

Wenn Sie mit einer Abrechnung nicht einverstanden sind, dokumentieren Sie alles und suchen Sie das Gespräch; falls nötig, ist das Einreichen eines Schlichtungsgesuchs oft der nächste formale Schritt.[2]

  1. Kontaktieren Sie den Vermieter schriftlich und verlangen Sie eine detaillierte Abrechnung (contact).
  2. Fordern Sie Belege an und senden Sie eigene Dokumentation (document, photo).
  3. Reichen Sie bei Bedarf Beschwerde bei der kantonalen Schlichtungsbehörde ein (file).[2]
  4. Wenn nötig, lassen Sie das Urteil durch ein Gericht prüfen.

Häufige Fragen

Kann der Vermieter die gesamte Kaution einbehalten?
Nur wenn tatsächliche, nachgewiesene Kosten bestehen; pauschales Einbehalten ist nicht erlaubt.[1]
Was ist normale Abnutzung?
Normale Abnutzung umfasst kleinere Gebrauchsspuren, die durch vertragsgemässen Gebrauch entstehen.
Wie reiche ich eine Beschwerde ein?
Wenden Sie sich zuerst an die Schlichtungsbehörde Ihres Kantons; eine Klage ohne Schlichtung ist oft nicht zulässig.[2]

Anleitung

  1. Schritt 1: Schriftlich die Abrechnung beim Vermieter anfordern (contact).
  2. Schritt 2: Alle Belege und Fotos sammeln und ordnen (document).
  3. Schritt 3: Falls keine Einigung, Schlichtungsgesuch beim Kanton einreichen (file).
  4. Schritt 4: Bei negativem Schlichtungsentscheid Klage beim zuständigen Gericht erwägen.

Wesentliche Erkenntnisse

  • Vermieter dürfen nur nachgewiesene Kosten von der Kaution abziehen.
  • Fotos, Protokolle und Rechnungen sind entscheidend für Ihre Ansprüche.

Hilfe & Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] fedlex.admin.ch - Schweizer Obligationenrecht (Art. 253–274g)
  2. [2] be.ch - Kantonale Schlichtungsbehörde Bern
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.