Kautionsabzüge: Rechte der Mieter in der Schweiz
Als Mieter in der Schweiz fragen Sie sich vielleicht, welche Abzüge der Vermieter von der Kaution machen darf. Dieser Artikel erklärt klar und praktisch, welche Kosten rechtlich zulässig sind, welche Beweise Sie sammeln sollten und welche Fristen gelten. Sie erfahren, wie die Schlichtungsbehörde arbeitet, wann Fotos oder Protokolle helfen und wie Sie eine Rückzahlung verlangen können. Ich erkläre konkrete Schritte, Vorlagen und Ihre Rechte in einfachen Worten, damit Sie unnötige Abzüge vermeiden und Ihre Kaution möglichst vollständig zurückbekommen. Diese Informationen basieren auf Schweizer Regelungen und zeigen, welche Behörde Sie im Streitfall kontaktieren können. Am Ende finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, eine FAQ und Links zu offiziellen Stellen, damit Sie rasch handeln können.
Welche Abzüge sind üblich?
Vermieter dürfen grundsätzlich nur tatsächliche, nachgewiesene Kosten von der Kaution abziehen. Typische zulässige Posten sind Reparaturen für Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen, ausstehende Mietzahlungen und Reinigungskosten, wenn das Mietobjekt nicht im vertragsgemässen Zustand übergeben wurde. Achten Sie darauf, dass Forderungen klar belegt werden.
Beispiele für zulässige Abzüge
- Schäden an Einrichtungen, die ersetzt oder repariert werden müssen.
- Ausstehende Mietzahlungen und Nebenkosten.
- Reparaturkosten für verursachte Schäden am Bodenbelag oder Sanitäranlagen.
- Kosten für eine notwendige Endreinigung, soweit vertraglich vorgesehen.
Was ist in der Regel unzulässig?
- Abzüge für normale Abnutzung, die zum vertragsgemässen Gebrauch gehören.
- Pauschalbeträge ohne Belege oder detaillierte Rechnungen.
So sichern Sie Beweise und reagieren richtig
Sammeln Sie Fotos, Schriftverkehr, Übergabeprotokolle und Quittungen. Melden Sie Beanstandungen schriftlich an den Vermieter und verlangen Sie eine detaillierte Abrechnung der Kaution. Wenn der Vermieter Abzüge ansetzt, fordern Sie ohne Verzögerung Belege und Fristen zur Nachzahlung oder Minderung an. Setzen Sie Fristen schriftlich und behalten Sie Kopien aller Nachrichten.
Wichtige Fristen
- Der Vermieter muss in der Regel zeitnah nach Beendigung des Mietverhältnisses Abrechnungen vorlegen.
- Reagieren Sie auf Forderungen innerhalb der angegebenen Frist oder setzen Sie der Forderung eine schriftliche Stellungnahme entgegen.
FAQ
- Was darf der Vermieter konkret von der Kaution abziehen?
- Nur nachgewiesene Kosten wie Reparaturen für übermässige Schäden, ausstehende Mietzahlungen und vereinbarte Reinigungskosten.
- Wie gehe ich vor, wenn ich die Abzüge anfechten möchte?
- Bitten Sie um eine detaillierte Rechnung, sammeln Sie Beweise und wenden Sie sich bei Uneinigkeit an die Schlichtungsbehörde.[1]
- Wie lange hat der Vermieter Zeit für eine Abrechnung?
- Es gibt keine einheitliche Frist für alle Kantone; grundsätzlich sollte die Abrechnung aber zeitnah erfolgen und binnen angemessener Zeit vorgelegt werden.
Anleitung
- Sammeln Sie Beweise: Fotos, Übergabeprotokolle und Rechnungen.
- Schreiben Sie dem Vermieter eine formelle Anfrage mit Fristsetzung für die Abrechnung.
- Wenn keine Einigung möglich ist, reichen Sie eine Beschwerde bei der Schlichtungsbehörde ein.[2]
- Fordern Sie die Rückzahlung der nicht begründeten Teile der Kaution schriftlich ein oder beantragen Sie die Freigabe über die Behörde.
Wichtige Erkenntnisse
- Belege sind die wichtigste Grundlage gegen unberechtigte Abzüge.
- Reagieren Sie innerhalb gesetzter Fristen, sonst können Rechte verwirken.
- Nutzen Sie die Schlichtungsstelle bevor Sie vor Gericht gehen.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- [1] Schweizerisches Obligationenrecht (OR) — fedlex.admin.ch
- [2] Zivilprozessordnung (ZPO) — fedlex.admin.ch
