Kündigung per E-Mail: Mieterrechte Schweiz

Mieterschutz & Grundrechte 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz fragen Sie sich vielleicht, ob eine Kündigung per E‑Mail rechtsgültig ist. Dieses praktische Ratgeber erklärt klar und verständlich, welche Formvorschriften und Fristen gelten, wie Sie Beweise sichern und welche Rolle die Schlichtungsbehörde spielt. Wir zeigen, wann die E‑Mail ausreicht, wie Sie den Zugang nachweisen, welche Risiken bestehen und welche Schritte Sie ergreifen können, wenn der Vermieter die Kündigung bestreitet oder anders reagiert. Ziel ist, Ihnen als Mieter konkrete Handlungsschritte und Hinweise an die Hand zu geben, damit Sie Ihre Rechte schützen und Fristen einhalten können. Die Informationen stützen sich auf die relevanten Vorschriften und zeigen praktische Belege wie Empfangsbestätigungen oder Ausdrucke, die Ihnen in einer Schlichtung oder vor Gericht helfen können.

Was gilt für Kündigungen per E‑Mail?

Grundsätzlich ist im Schweizer Mietrecht die Einhaltung von Fristen und der Zugang einer Willenserklärung entscheidend; die konkrete Form kann kantonal unterschiedlich ausgelegt werden. Relevante gesetzliche Grundlagen finden sich im Obligationenrecht (OR).[1] Eine Kündigung per E‑Mail kann wirksam sein, wenn der Zugang nachgewiesen werden kann und keine ausdrücklichen Formvorschriften im Vertrag oder kantonalen Regelungen eine andere Form verlangen.

  • Fristen prüfen: Ermitteln Sie die Kündigungsfristen im Mietvertrag und im OR, damit die E‑Mail rechtzeitig versandt wird.
  • Vertragliche Formvorschriften: Prüfen Sie, ob im Mietvertrag Schriftform oder eigenhändige Unterschrift verlangt ist.
  • Beweissicherung: Speichern Sie die gesendete E‑Mail, versandbestätigungen und Screenshots als PDF.
  • Zugang dokumentieren: Bewahren Sie Lesebestätigungen, Empfangsbestätigungen oder Serverlogs, wenn möglich.
Bewahren Sie Kopien der E‑Mail und alle Empfangsbestätigungen sicher auf.

Was tun bei Streit?

Wenn der Vermieter die Kündigung bestreitet oder anders reagiert, ist die Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten oft der erste Schritt. In der Regel ist vor einem Gerichtsverfahren eine Schlichtung vorgesehen; die Zivilprozessordnung regelt das Verfahren dazu.[2] Bereiten Sie Unterlagen vor und prüfen Sie Fristen, bevor Sie eine Schlichtung beantragen.

  • Schlichtung beantragen: Wenden Sie sich an die zuständige kantonale Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten.
  • Unterlagen bereithalten: Legen Sie Kopien der E‑Mail, Empfangsbestätigungen und weitere Beweise vor.
  • Fristen beachten: Reichen Sie Beschwerden und Anträge innerhalb der vorgegebenen Fristen ein.
Antworten Sie rechtzeitig auf formelle Schreiben, um Ihre Rechte nicht zu gefährden.

FAQ

Ist eine Kündigung per E‑Mail rechtsgültig?
Ja, sie kann rechtsgültig sein, wenn der Zugang nachgewiesen werden kann und keine vertragliche oder kantonale Vorschrift eine andere Form verlangt.[1]
Wie weise ich den Zugang der E‑Mail nach?
Nutzen Sie Lesebestätigungen, Empfangsbestätigungen, Serverlogs, Versandprotokolle oder Zeugen; speichern Sie alle Nachweise als PDF.
Muss die Kündigung unterschrieben sein?
Nur wenn der Mietvertrag oder eine kantonale Regelung ausdrücklich die eigenhändige Unterschrift verlangt; sonst kann die E‑Mail ausreichend sein.

Anleitung

  1. Prüfen Sie zuerst die vertraglichen Kündigungsfristen und -bedingungen.
  2. Formulieren Sie die Kündigung klar, mit Datum und Adressaten, und fügen Sie alle relevanten Angaben bei.
  3. Speichern Sie die gesendete E‑Mail als PDF und sichern Sie alle Versand- und Empfangsbelege.
  4. Bei Streit: Beantragen Sie rechtzeitig eine Schlichtung bei der zuständigen kantonalen Stelle.

Wichtigste Punkte

  • E‑Mails können wirksam sein, wenn der Zugang nachgewiesen wird.
  • Prüfen Sie Mietvertrag und kantonale Regeln auf Formvorschriften.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Obligationenrecht (OR) - fedlex.admin.ch
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) - fedlex.admin.ch
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.