Kündigungsschutz für Mieter in der Schweiz

Kündigung durch Vermieter, Kündigungsschutz & Räumung 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz kann eine Kündigung des Mietvertrags oder eine Räumungsandrohung schnell beängstigend wirken. Viele Betroffene machen formelle Fehler, verpassen Fristen oder dokumentieren Mängel und Zahlungen nicht ausreichend. Dieser Text erklärt verständlich, welche Fehler beim Kündigungsschutz, bei der Erstreckung einer Kündigungsfrist und bei Räumungsprozessen häufig vorkommen, welche Rechte Sie nach dem Obligationenrecht haben[1] und welche Schritte Ihnen helfen, Ihre Wohnung zu schützen. Sie erhalten praktische Hinweise zu Fristen, Beweissicherung, gerichtlichen Schritten und wie Sie die Schlichtungsbehörde kontaktieren[2]. Wenn Sie rechtzeitig reagieren und Unterlagen sammeln, erhöhen Sie Ihre Chancen, eine unfaire Kündigung abzuwehren.

Häufige Fehler

Viele Probleme entstehen durch einfache, vermeidbare Fehler. Die folgende Liste hilft Ihnen, typische Fallen zu erkennen:

  • Fristen (deadlines) nicht einhalten, dadurch Verfahrensrechte verlieren.
  • Unzureichende Beweissicherung oder fehlende Dokumentation von Mängeln und Zahlungen (evidence).
  • Schlichtung oder Vermieter nicht rechtzeitig kontaktieren (contact).
  • Formfehler beim Empfang oder Einspruch gegen die Kündigung, fehlende schriftliche Bestätigungen (notice).
  • Widerspruch oder gerichtliche Schritte versäumen, statt zuerst die Schlichtung zu versuchen (court).
In den meisten Kantonen ist die Schlichtung vor Gericht Voraussetzung.

Fristen und Beweissicherung

Fristen sind zentral: Antworten, Einsprüche und Anträge müssen oft innerhalb kurzer Fristen erfolgen. Dokumentieren Sie Datum, Uhrzeit und Inhalt von Gesprächen, speichern Sie Meldungen an den Vermieter und fotografieren Sie Schäden.

  • Fristen notieren und Kalendertermine setzen (deadlines).
  • Fotos, E-Mails und Zahlungsbelege sammeln und sichern (evidence).
  • Schriftliche Kündigungen und Mahnungen prüfen (notice).
  • Vorbereitung für Schlichtungsgespräch: Unterlagen zusammenstellen (contact).
Bewahren Sie Fotos, Meldungen und Zahlungsbelege sicher auf.

FAQ

Was kann ich tun, wenn ich eine Kündigung erhalte?
Prüfen Sie das Schreiben auf formelle Fehler, notieren Sie Fristen und kontaktieren Sie sofort die Schlichtungsbehörde oder eine Mietberatungsstelle; sammeln Sie Belege und kontaktieren Sie den Vermieter schriftlich.
Kann ich die Kündigungsfrist erstrecken lassen?
In bestimmten Härtefällen ist eine Erstreckung möglich; begründen Sie die Anfrage gut und reichen Sie sie frühzeitig bei der Schlichtungsbehörde ein.
Muss ich vor dem Gericht zur Schlichtung?
Ja, in vielen Fällen ist ein Schlichtungsversuch vorgeschrieben, bevor ein Verfahren vor Gericht beginnt[2].

Anleitung

  1. Sammeln Sie alle Belege: Mietvertrag, Zahlungen, Fotos, Meldungen an den Vermieter (evidence).
  2. Kontaktieren Sie die Schlichtungsbehörde oder Mietberatung für eine erste Einschätzung (contact).
  3. Reichen Sie innerhalb der Frist die notwendige Schlichtungseinreichung ein (notice).
  4. Bereiten Sie sich auf die Schlichtung vor: chronologische Akten, klare Forderungen und Belege (court).
  5. Falls nötig, bereiten Sie den Gang ans Gericht vor; beachten Sie die Voraussetzungen der Zivilprozessordnung.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Obligationenrecht (OR) Art. 253 6274g 6 Fedlex
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) Art. 197 ff. 6 Fedlex
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.