Leckage & Schimmel: Mieterrechte in der Schweiz

Mieterschutz & Grundrechte 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025
Als Mieter in der Schweiz kann eine Leckage oder Schimmelbefall schnell zu Stress und Unsicherheit führen. Dieser Leitfaden erklärt, welche Rechte Sie als Mieter haben, wie Sie Mängel richtig melden, welche Fristen gelten und wann Sie Reparaturen selbst veranlassen dürfen. Wir beschreiben praktische Schritte zur Dokumentation, wie Mietreduktionen oder Schadenersatz beantragt werden können und welche Rolle die Schlichtungsbehörde im Streitfall spielt. Ziel ist es, Ihnen klare, verständliche Handlungsempfehlungen zu geben, damit Sie Ihre Wohnung sicher nutzen und Ihre Ansprüche durchsetzen können — ohne juristische Vorkenntnisse. Ebenfalls erklären wir, welche kurzfristigen Massnahmen Sie zur Schadensbegrenzung treffen sollten, wie Kostenübernahmen geregelt sind und welche Beweismittel vor einer Schlichtung wichtig sind. Am Ende finden Sie eine praktische Schritt-für-Schritt-Anleitung und Links zu offiziellen Formularen und Ansprechpartnern in der Schweiz.

Was tun bei Leckage und Schimmel?

Bei einer Leckage oder sichtbar werdendem Schimmel sind sofortige, klare Schritte wichtig. Dokumentieren Sie Fotos und Datum, stoppen Sie bei Bedarf die Wasserquelle und informieren Sie den Vermieter schriftlich. Notieren Sie Uhrzeit, Ort und mögliche Gesundheitsrisiken. Bewahren Sie alle Belege für Reparaturkosten und Kommunikationsnachweise auf.

Dokumentieren Sie Bilder mit Datum, bevor etwas entfernt wird.
  • Mangel sofort dem Vermieter schriftlich melden und Frist setzen.
  • Fotos, Videos und Datum als Beweismittel sichern.
  • Provisorische Reparaturmassnahmen einleiten (z. B. Wasser stoppen) und Vermieter informieren.
  • Alle Belege und Rechnungen aufbewahren, auch für Handwerkerkosten.

Rechte und Pflichten

Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache in einem vertragsgemässen Zustand zu erhalten. Wenn Leckagen oder Schimmel die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigen, müssen Vermieter die Mängel beseitigen; die rechtliche Grundlage finden Sie in den Bestimmungen zum Mietvertrag und Mängelhaftung.[1]

Reagieren Sie innerhalb gesetzter Fristen, sonst können Rechte verloren gehen.
  • Mietreduktion geltend machen, wenn der Gebrauch erheblich eingeschränkt ist.
  • Selbstvornahme: In dringenden Fällen können Mieter Reparaturen beauftragen und Kosten zurückfordern, wenn der Vermieter nicht reagiert.
  • Bei Streit: Schlichtung besuchen; in der Regel ist vor Gericht die Schlichtungsbehörde anzurufen.[2]

Wenn Entscheidungen über Mietreduktion oder Schadenersatz getroffen werden sollen, hilft eine vollständige Dokumentation mit Fotos, Berichten und Kostenvoranschlägen. Offizielle Formulare und Hinweise zur Schlichtung finden Sie bei kantonalen Stellen.[3]

Häufige Fragen

Wer zahlt die Reparaturkosten bei einer Leckage?
Grundsätzlich trägt der Vermieter die Kosten, wenn die Leckage nicht durch den Mieter verursacht wurde. Belege und Nachweise sind wichtig.
Darf ich die Miete zurückhalten, wenn Schimmel nicht beseitigt wird?
Eine vollständige Mietzinszurückhaltung ist riskant; stattdessen ist eine Mietreduktion angezeigt oder der Weg über die Schlichtungsbehörde.
Wie schnell muss der Vermieter reagieren?
Bei Notfällen unverzüglich; bei weniger dringenden Mängeln innerhalb einer angemessenen Frist, die in der Meldung gesetzt werden sollte.

Anleitung

  1. Sofort dokumentieren: Fotos, Datum, Beschreibung und betroffene Räume festhalten.
  2. Vermieter schriftlich informieren, Schaden beschreiben und Frist zur Behebung setzen.
  3. Keine Reaktion? Schlichtung bei der kantonalen Schlichtungsbehörde beantragen.
  4. Bei akuter Gefahr: provisorische Reparatur durchführen lassen, Belege sammeln und Kosten dokumentieren.

Kernaussagen

  • Frühzeitige Dokumentation erhöht die Chancen auf eine erfolgreiche Klärung.
  • Notfälle erfordern sofortiges Handeln, aber informieren Sie stets den Vermieter.
  • Bei Konflikten ist die Schlichtungsbehörde die erste Anlaufstelle.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Swiss Code of Obligations (OR) - Art. 253–274g
  2. [2] Swiss Civil Procedure Code (ZPO) - Schlichtungspflicht
  3. [3] Kantonale Schlichtungsbehörde (Zürich) - Informationen und Formulare
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.