Leckage & Schimmel: Mieterrechte in der Schweiz
Was tun bei Leckage und Schimmel?
Bei einer Leckage oder sichtbar werdendem Schimmel sind sofortige, klare Schritte wichtig. Dokumentieren Sie Fotos und Datum, stoppen Sie bei Bedarf die Wasserquelle und informieren Sie den Vermieter schriftlich. Notieren Sie Uhrzeit, Ort und mögliche Gesundheitsrisiken. Bewahren Sie alle Belege für Reparaturkosten und Kommunikationsnachweise auf.
- Mangel sofort dem Vermieter schriftlich melden und Frist setzen.
- Fotos, Videos und Datum als Beweismittel sichern.
- Provisorische Reparaturmassnahmen einleiten (z. B. Wasser stoppen) und Vermieter informieren.
- Alle Belege und Rechnungen aufbewahren, auch für Handwerkerkosten.
Rechte und Pflichten
Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache in einem vertragsgemässen Zustand zu erhalten. Wenn Leckagen oder Schimmel die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigen, müssen Vermieter die Mängel beseitigen; die rechtliche Grundlage finden Sie in den Bestimmungen zum Mietvertrag und Mängelhaftung.[1]
- Mietreduktion geltend machen, wenn der Gebrauch erheblich eingeschränkt ist.
- Selbstvornahme: In dringenden Fällen können Mieter Reparaturen beauftragen und Kosten zurückfordern, wenn der Vermieter nicht reagiert.
- Bei Streit: Schlichtung besuchen; in der Regel ist vor Gericht die Schlichtungsbehörde anzurufen.[2]
Wenn Entscheidungen über Mietreduktion oder Schadenersatz getroffen werden sollen, hilft eine vollständige Dokumentation mit Fotos, Berichten und Kostenvoranschlägen. Offizielle Formulare und Hinweise zur Schlichtung finden Sie bei kantonalen Stellen.[3]
Häufige Fragen
- Wer zahlt die Reparaturkosten bei einer Leckage?
- Grundsätzlich trägt der Vermieter die Kosten, wenn die Leckage nicht durch den Mieter verursacht wurde. Belege und Nachweise sind wichtig.
- Darf ich die Miete zurückhalten, wenn Schimmel nicht beseitigt wird?
- Eine vollständige Mietzinszurückhaltung ist riskant; stattdessen ist eine Mietreduktion angezeigt oder der Weg über die Schlichtungsbehörde.
- Wie schnell muss der Vermieter reagieren?
- Bei Notfällen unverzüglich; bei weniger dringenden Mängeln innerhalb einer angemessenen Frist, die in der Meldung gesetzt werden sollte.
Anleitung
- Sofort dokumentieren: Fotos, Datum, Beschreibung und betroffene Räume festhalten.
- Vermieter schriftlich informieren, Schaden beschreiben und Frist zur Behebung setzen.
- Keine Reaktion? Schlichtung bei der kantonalen Schlichtungsbehörde beantragen.
- Bei akuter Gefahr: provisorische Reparatur durchführen lassen, Belege sammeln und Kosten dokumentieren.
Kernaussagen
- Frühzeitige Dokumentation erhöht die Chancen auf eine erfolgreiche Klärung.
- Notfälle erfordern sofortiges Handeln, aber informieren Sie stets den Vermieter.
- Bei Konflikten ist die Schlichtungsbehörde die erste Anlaufstelle.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Code of Obligations (OR) - Obligationenrecht
- Zivilprozessordnung (ZPO) - Schlichtungsverfahren
- Kantonale Schlichtungsbehörde (Beispiel Kanton Zürich)
