Mängelrüge für Mieter in der Schweiz

Mieterschutz & Grundrechte 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025
Als Mieter in der Schweiz sind Sie geschützt, wenn Ihre Wohnung Mängel aufweist. Eine präzise Mängelrüge hilft, Rechte durchzusetzen, Reparaturen anzufordern oder Mietzinsreduktionen vorzubereiten. Dieser Leitfaden erklärt in einfachen Worten, welche Schritte zu beachten sind: wie Sie Mängel dokumentieren, den Vermieter schriftlich informieren, angemessene Fristen setzen und welche Nachweise wichtig sind. Wir erläutern auch, wann die Schlichtungsbehörde eingeschaltet werden sollte und wie Belege im Streitfall helfen können. Ziel ist, Ihnen klare Handlungsschritte zu geben, die Ihren Schutz als Mieter stärken, Fristen wahren und unnötige Eskalationen vermeiden. Wir zeigen Formulierungsbeispiele für die schriftliche Mängelmeldung und welche Fristen rechtlich relevant sind. Bei komplexen Fällen empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit der kantonalen Schlichtungsbehörde.

Was ist eine Mängelrüge?

Eine Mängelrüge ist die formale Mitteilung an den Vermieter, dass ein Schaden oder Defekt vorliegt und eine Behebung erwartet wird. Sie schafft Klarheit über Fristen und Verantwortlichkeiten und dokumentiert Ihre Forderung gegenüber dem Vermieter. Die rechtliche Grundlage findet sich im Obligationenrecht (OR).[1]

Detaillierte Dokumentation erhöht die Erfolgschancen in Streitfällen.

Wichtige Elemente einer Mängelrüge

  • Beschreiben Sie den Mangel genau und fügen Sie Fotos oder Videos als Beweismittel hinzu.
  • Formulieren Sie die Rüge schriftlich und senden Sie sie per eingeschriebenem Brief oder E-Mail mit Lesebestätigung.
  • Nennen Sie eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels (z. B. 10–30 Tage je nach Dringlichkeit).
  • Dokumentieren Sie alle Kontakte und Reaktionen des Vermieters, auch wenn nur ein Termin zur Reparatur vereinbart wird.
  • Wenn nötig, weisen Sie auf mögliche Rechtsfolgen hin (Mietzinsreduktion, Schadenersatz, Ersatzvornahme).
Reagieren Sie innerhalb gesetzter Fristen, sonst können Ansprüche verloren gehen.

Praktisches Vorgehen

So gehen Sie schrittweise vor: zuerst Mangel sichtbar machen und dokumentieren, dann schriftlich rügen und dem Vermieter eine angemessene Frist setzen. Wenn der Vermieter nicht reagiert, informieren Sie die Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten und sammeln Sie alle Unterlagen für ein Schlichtungsverfahren.[2]

Beweismittel, die wirklich helfen

  • Fotos mit Datum, Videos und eine kurze Lagebeschreibung des Mangels.
  • Kopien aller Schriftwechsel, Eingangsbestätigungen und Vereinbarungen.
  • Notieren Sie Telefonate mit Datum, Uhrzeit und Gesprächspartner.
In den meisten Regionen sind Mieter berechtigt, bei erheblichen Mängeln eine Mietzinsreduktion zu verlangen.

Häufige Fragen

Wie formuliere ich eine Mängelrüge?
Beschreiben Sie den Mangel, fügen Sie Beweise bei, nennen Sie eine Frist zur Beseitigung und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung.
Kann ich die Mietzinszahlung zurückhalten?
Nur bei erheblichen Mängeln und nach korrekter Mängelrüge und Fristsetzung ist eine Mietzinsreduktion möglich; informieren Sie sich vorher bei der Schlichtungsbehörde.
Was mache ich, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Reichen Sie eine Beschwerde bei der kantonalen Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten ein und legen Sie alle Dokumente vor.

Anleitung

  1. Dokumentieren: Fotos, Videos und Datum erstellen.
  2. Schriftliche Mängelrüge verfassen und Belege beilegen.
  3. Angemessene Frist setzen (z. B. 10–30 Tage) und Frist schriftlich fixieren.
  4. Bei fehlender Reaktion: Schlichtungsbehörde einschalten und Unterlagen einreichen.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Swiss Code of Obligations (OR) Art. 253–274g
  2. [2] Swiss Civil Procedure Code (ZPO) Art. 197 ff.
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.