Mieter: Endreinigung & Kaution in der Schweiz

Kaution & Mietkautionskonto 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz stehen Sie beim Auszug oft vor Fragen zur Endreinigung und zur Rückgabe der Kaution. Dieser Artikel erklärt in klarer Sprache, welche Reinigungsstandards üblich sind, welche Kosten Ihr Vermieter von der Kaution abziehen darf und wie Sie sich gegen ungerechtfertigte Abzüge wehren können. Sie lesen praxisnahe Schritte zur Dokumentation des Zustands, zur Durchführung gemeinsamer Wohnungsabnahmen und zum Einreichen einer Beschwerde bei der kantonalen Schlichtungsbehörde. Ziel ist, dass Sie Ihre Rechte verstehen und Streitfälle sachlich und fristgerecht klären können, ohne rechtliche Fachbegriffe voraussetzen zu müssen. Ich zeige, welche Fristen zu beachten sind, wie Sie Übergabeprotokolle erstellen und welche Beweismittel helfen. Am Ende finden Sie eine kompakte Anleitung für den nächsten Schritt, falls eine Einigung mit dem Vermieter nicht möglich ist.

Vorbereitung vor der Endreinigung

Überprüfen Sie zuerst Ihren Mietvertrag auf Vorgaben zur Endreinigung und auf Vereinbarungen zur Rückgabe der Wohnung. Halten Sie fest, ob eine professionelle Reinigung vereinbart ist oder ob einfache Reinigung ausreichend ist. Machen Sie Fotos vom Zustand aller Räume am besten bereits vor Beginn der Reinigung; diese Fotos sind oft entscheidend, wenn Ihr Vermieter Abzüge von der Kaution verlangt.

Bewahren Sie Fotos und Rechnungen mindestens sechs Monate auf.

Wichtige Punkte zur Dokumentation

  • Fotos von allen Räumen, Böden, Wänden und defekten Stellen anfertigen.
  • Rechnungen für Reinigung oder Reparaturen sammeln.
  • Übergabeprotokoll vorschlagen und gemeinsam unterschreiben.

Was darf vom Vermieter von der Kaution abgezogen werden?

Grundsätzlich dürfen Vermieter nur Kosten für tatsächlich entstandene Schäden oder nötige Wiederherstellungsarbeiten von der Kaution abziehen, nicht aber normale Abnutzung. Die rechtliche Grundlage sind die Regeln im Obligationenrecht (OR) zu Mietverhältnissen und Kautionskonten[1]. Falls Streit entsteht, ist oft die kantonale Schlichtungsbehörde die erste Anlaufstelle.[2]

Normale Gebrauchsspuren sind in der Regel keine Entschuldigung für Kautionsabzüge.

Typische erlaubte Abzüge

  • Reparaturen von Schäden über die normale Abnutzung hinaus.
  • Kosten für nicht ausgeführte oder mangelhaft ausgeführte vereinbarte Arbeiten.
  • Auslagen für Schliesssysteme, wenn Schlüssel fehlen.

Gemeinsame Wohnungsabnahme

Vermieterinnen und Mieter sollten eine gemeinsame Wohnungsabnahme durchführen und ein detailliertes Übergabeprotokoll erstellen. Notieren Sie Mängel genau, datieren und unterschreiben Sie das Protokoll. Falls der Vermieter nicht zur Abnahme erscheint, senden Sie das Protokoll per Einschreiben oder Beweismittelnachweis und bewahren Sie den Versandbeleg.

Ein unterschriebenes Übergabeprotokoll reduziert späteren Streit erheblich.

Anfechtung von Abzügen und Fristen

Wenn Sie Abzüge für ungerechtfertigt halten, fordern Sie schriftlich eine detaillierte Aufstellung der Kosten und setzen Sie eine angemessene Frist zur Rückzahlung oder Korrektur. Reichen Sie bei fehlender Einigung eine Beschwerde bei der kantonalen Schlichtungsbehörde ein; in vielen Kantonen ist dies Voraussetzung, bevor ein Gericht angerufen werden kann.[2]

Die Schlichtung ist in der Schweiz oft Voraussetzung vor gerichtlichem Vorgehen.

Praktische Schritte

  • Schriftliche Aufforderung an den Vermieter mit Fristsetzung senden.
  • Bei Bedarf lokale Mieterverbände oder Beratungsstellen kontaktieren.
  • Schlichtungseinreichung vorbereiten und Unterlagen beifügen.

Häufige Fehler vermeiden

  • Nicht dokumentierte Übergaben ohne Foto- oder schriftlichen Nachweis.
  • Rechnungen und Belege nicht aufzubewahren.
Notieren Sie alle Gespräche mit Datum, Uhrzeit und Gesprächspartnerin oder -partner.

Häufige Fragen

Wer zahlt die Endreinigung, Mieter oder Vermieter?
Das hängt vom Mietvertrag ab; ohne spezielle Vereinbarung ist der Mieter für übliches Reinigen verantwortlich, für übermässige Verschmutzung kann der Vermieter Kosten verlangen.
Wie schnell muss die Kaution zurückgezahlt werden?
Die Kaution wird nach Beendigung des Mietverhältnisses und Klärung allfälliger Forderungen zurückgezahlt; genaue Fristen können vereinbart sein oder sich aus der Praxis ergeben.
Welche Rolle spielt die Schlichtungsbehörde?
Die kantonale Schlichtungsbehörde vermittelt bei Mietstreitigkeiten und ist oft Voraussetzung, bevor ein Gericht angerufen werden kann.

Anleitung

  1. Fotos vom Wohnungszustand aufnehmen und Belege sammeln.
  2. Übergabeprotokoll erstellen und, falls möglich, gemeinsam unterschreiben.
  3. Bei Unstimmigkeiten schriftlich Nachbesserung oder Rückzahlung fordern.
  4. Wenn keine Einigung, Beschwerde bei der kantonalen Schlichtungsbehörde einreichen.
  5. Alle Antworten und Entscheidungen dokumentieren und Belege sicher aufbewahren.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen

Offizielle Informationen und gesetzliche Grundlagen finden Sie bei den folgenden Stellen[3]:


  1. [1] Obligationenrecht (OR) Art. 253–274g — fedlex.admin.ch
  2. [2] Zivilprozessrecht (ZPO) Schlichtungspflicht — fedlex.admin.ch
  3. [3] Kantonale Informationen zur Schlichtung — zh.ch
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.