Mieter Kaution & Endreinigung in der Schweiz

Kaution & Mietkautionskonto 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz können Streitigkeiten über Endreinigung und Kaution unangenehm und zeitkritisch sein. Dieser Leitfaden erklärt in einfacher Sprache, welche Rechte Sie als Mieter haben, welche Fristen gelten und wie Sie Beweise wie Fotos, Übergabeprotokolle und Quittungen sichern. Ich zeige Ihnen, wie Sie eine Einsprache vorbereiten, welche Formulare häufig wichtig sind und wann eine Schlichtungsbehörde eingeschaltet werden muss. Ziel ist, dass Sie selbstbewusst reagieren können, Fristen einhalten und unnötige Abzüge vermeiden. Wenn nötig, erfahren Sie auch, welche Schritte zu einer Beschwerde vor Gericht führen können und welche offiziellen Rechtsgrundlagen gelten. Ich nenne praktische Schritte, Checklisten und Hinweise zur Kommunikation mit der Vermieterin oder dem Vermieter, damit Sie formell korrekt reagieren können.

Was tun bei strittiger Endreinigung und Kaution?

Prüfen Sie zuerst das Übergabeprotokoll und sammeln Sie Beweise. Notieren Sie alle Schäden, erstellen Sie klare Fotos in guter Qualität und sammeln Sie Belege für professionelle Reinigungen oder Reparaturen, falls vorhanden. Achten Sie auf Fristen in Ihrem Mietvertrag und auf die gesetzlichen Regelungen im Obligationenrecht.[1]

Bewahren Sie alle Fotos und Quittungen auf.

Sofort-Checkliste beim Auszug

  • Fotos von allen Räumen, Schäden und Zählerständen machen.
  • Übergabeprotokoll unterschreiben oder Abweichungen schriftlich festhalten.
  • Quittungen für Reinigungen und Reparaturen sammeln.
  • Fristen für Einsprache und Rückgabeprotokoll beachten.

Fristen, Beweismittel und Kommunikation

Wenn der Vermieter Abzüge von der Kaution ankündigt, verlangen Sie eine detaillierte Aufstellung der Kosten. Antworten Sie schriftlich per eingeschriebenem Brief oder E-Mail (je nach Vereinbarung) und fügen Sie Ihre Beweise bei. Notieren Sie Telefonate mit Datum, Uhrzeit und Gesprächspartnerin oder Gesprächspartner.

Reagieren Sie innerhalb der angegebenen Fristen, sonst können Ansprüche verfallen.

Typische Beweismittel

  • Fotos mit Datum und Zeitstempel.
  • Übergabeprotokolle und Korrespondenz.
  • Quittungen für Reinigung oder Reparatur.
  • Notizen zu Gesprächen mit Vermieterin/Vermieter.

Einsprache, Schlichtung und Beschwerde

Beginnen Sie mit einer formellen Einsprache an die Vermieterin oder den Vermieter und fordern Sie eine detaillierte Rechnung. Wenn keine Einigung entsteht, können Sie die Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten kontaktieren; in vielen Kantonen ist ein Schlichtungsverfahren Voraussetzung für eine gerichtliche Beschwerde.[2]

Die Schlichtung bietet oft eine kostengünstige Möglichkeit, eine Einigung zu erreichen.

Häufige Konfliktsituationen und Lösungen

  • Differenzen über Reinigung: Bitten Sie um Einzelaufstellung der Kosten und vergleichen Sie mit marktüblichen Reinigungspreisen.
  • Schäden vs. Abnutzung: Prüfen Sie, ob es sich tatsächlich um übermässige Abnutzung handelt oder um normale Gebrauchsspuren.
  • Verweigerte Kautionsrückgabe: Dokumentieren und, falls nötig, Schlichtung anstreben.

FAQ

Wer trägt die Kosten für die Endreinigung?
Grundsätzlich trägt die Partei die Kosten, die vertraglich vereinbart ist; der Vermieter kann nur für übermässige Verschmutzung Kosten geltend machen.
Wie schnell muss ich Einsprache erheben?
Sofort nach Erhalt der Abrechnung; beachten Sie die in der Abrechnung oder im Mietvertrag genannten Fristen.
Wann ist die Schlichtungsbehörde zuständig?
Bei Streitigkeiten aus Mietverhältnissen ist in der Regel zuerst die kantonale Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten zuständig, bevor gerichtliche Schritte möglich sind.

Anleitung

  1. Belege sammeln: Fotos, Übergabeprotokoll und Quittungen zusammenstellen.
  2. Einsprache schreiben: Gründe und Beweise klar aufführen und absenden.
  3. Fristen beachten: Auf Antwortfristen und Schlichtungsfristen achten.
  4. Schlichtungsbehörde kontaktieren: Antrag gemäss kantonalen Vorgaben einreichen.
  5. Bei Bedarf Beschwerde: Nach erfolgloser Schlichtung gerichtliche Schritte prüfen.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Schweizer Obligationenrecht (OR) — Art. 253–274g
  2. [2] Kantonale Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten (Beispiel Kanton Zürich)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.