Mieterfragen: Untermiete & WG in der Schweiz
Untermiete, Mitmiete und Wohngemeinschaften bringen für Mieter in der Schweiz viele Fragen: Wann brauche ich die Erlaubnis des Vermieters, welche Pflichten habe ich gegenüber Mitbewohnern, und wie regle ich Kündigung oder Reparaturen? Dieser Leitfaden erklärt praxisnah Ihre Rechte und Pflichten als Mieter, nennt Fristen und formelle Schritte und zeigt, wie Sie Streit vermeiden oder anfechten können. Er richtet sich an Mieter ohne juristische Vorkenntnisse und bietet klare Handlungsschritte, Hinweise zu Beweismitteln sowie Hinweise zur Schlichtung vor kantonalen Behörden. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, wie Sie Untermiete sicher gestalten und Ihre Interessen in einer WG schützen.
Wann ist Untermiete erlaubt?
Untermiete ist oft möglich, doch viele Mietverträge verlangen die Zustimmung des Vermieters. Ohne vertragliche Regelung sollten Sie vor Beginn der Untermiete die Erlaubnis einholen, sonst drohen Kündigung oder Schadenersatz.[1]
Rechte & Pflichten
Als Hauptmieter bleiben Sie gegenüber dem Vermieter verantwortlich, auch wenn Personen mitmieten oder untervermietet werden. Klären Sie vertragliche Details, Zahlungspflichten und wer für Schäden haftet. Bei Konflikten ist oft eine Schlichtung vor der kantonalen Schlichtungsbehörde möglich.[2]
- Holen Sie schriftliche Zustimmung des Vermieters ein, wenn der Vertrag dies fordert.
- Klare Regelung zu Miete und Nebenkosten mit Untermieter oder Mitmieter festhalten.
- Reparaturen und Instandhaltung: Verantwortlichkeiten dokumentieren.
- Privatsphäre und Zutrittsrechte beachten; Vermieter müssen Termine ankündigen.
- Bewahren Sie Übergabeprotokolle, Fotos und Nachrichten als Beweismittel auf.
Kündigung und Fristen
Kündigungen müssen form- und fristgerecht erfolgen; befristete Untermietverhältnisse enden automatisch. Achten Sie auf gesetzliche und vertragliche Fristen und auf korrekte Zustellung von Kündigungen.
- Prüfen Sie die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen und Fristen für Untermiete.
- Formvorschriften beachten: Schriftlichkeit ist häufig erforderlich.
- Bei Unsicherheit frühzeitig Kontakt zu Beratungsstellen oder der Schlichtungsbehörde aufnehmen.
Häufige Fragen
- Brauche ich die Erlaubnis des Vermieters für Untermiete?
- In den meisten Fällen ja; viele Mietverträge verlangen Zustimmung. Ohne Erlaubnis kann der Vermieter Einsprache erheben oder kündigen.
- Wer bezahlt Reparaturen in einer WG?
- Grundlegende Reparaturen am Mietobjekt sind Sache des Vermieters; Schäden durch Mieter oder Untermieter trägt in der Regel der Verursacher.
- Kann ein Untermieter ohne Räumung einfach entfernt werden?
- Nein, rechtliche Schritte wie eine Kündigung oder eine Schlichtung sind meist erforderlich; eigenmächtiges Entfernen ist verboten.
- Was tun bei illegalen Mieterhöhungen?
- Sie können die Erhöhung prüfen lassen und gegebenenfalls bei der Schlichtungsbehörde Einsprache erheben oder rechtliche Schritte prüfen.
Anleitung
- Prüfen Sie den Mietvertrag auf Klauseln zur Untermiete.
- Holen Sie die Zustimmung des Vermieters schriftlich ein.
- Erstellen Sie ein Übergabeprotokoll mit Zählerständen und Fotos.
- Regeln Sie Miete, Nebenkosten und Kaution schriftlich.
- Bei Auszug Schlüsselübergabe dokumentieren und Rückzahlung der Kaution klären.
- Bei Streit die Schlichtungsbehörde kontaktieren oder eine Beratung in Anspruch nehmen.
Wesentliche Punkte
- Holen Sie immer schriftliche Zustimmungen ein, wenn der Vertrag dies verlangt.
- Bewahren Sie Übergabeprotokolle und Belege systematisch auf.
- Nutzen Sie kantonale Schlichtungsstellen bei Konflikten.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Schweizerisches Obligationenrecht (OR) — Art. 253–274g
- Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) — Schlichtungspflicht
- Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten (Kanton Zürich)