Mieterrechte: angemessene Anpassungen in der Schweiz

Mieterschutz & Grundrechte 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz haben Sie ein Recht auf angemessene Anpassungen in der Wohnung, etwa bei körperlichen Einschränkungen oder zur Verbesserung der Barrierefreiheit. Dieser Beitrag erklärt verständlich, welche Maßnahmen möglich sind, wie Sie den Vermieter korrekt informieren, welche Kostenfrage zu regeln sind und welche Nachweise hilfreich sind. Wir beschreiben Fristen, typische Einwände des Vermieters und die Rolle der kantonalen Schlichtungsbehörde. Zudem finden Sie praktische Schritte zur Dokumentation, Antragstellung und zur Durchsetzung Ihrer Rechte ohne juristisches Vorwissen. Ziel ist es, Ihnen Mut und klare Handlungsanweisungen zu geben, damit notwendige Umbauten oder Hilfsmittel sicher und rechtssicher umgesetzt werden. Am Ende finden Sie Links zu offiziellen Stellen und Hinweise für den formellen Antrag.

Was sind "angemessene Anpassungen"?

Angemessene Anpassungen sind bauliche Veränderungen oder Hilfsmittel, die eine Nutzung der Wohnung trotz Beeinträchtigung ermöglichen. Dazu gehören Rampen, Haltegriffe, breite Türen oder dauerhafte Lösungen zur Erleichterung des Alltags.

Mieterinnen und Mieter können Anpassungen verlangen, wenn diese notwendig und verhältnismässig sind.

Rechtliche Grundlage und wer entscheidet

Die rechtliche Basis für Mieterrechte liegt unter anderem im Schweizer Obligationenrecht und ergänzend im Verfahrensrecht; bei Konflikten ist meist zuerst die kantonale Schlichtungsbehörde zuständig [1][2].

Reagieren Sie zeitnah auf Einwände des Vermieters, um Fristen nicht zu versäumen.

Praktische Schritte vor dem Antrag

Bereiten Sie Unterlagen und Argumente vor, bevor Sie den Vermieter kontaktieren:

  • Notieren Sie medizinische Gründe, ärztliche Atteste und welche Alltagsfunktionen betroffen sind.
  • Dokumentieren Sie die Wohnungssituation mit Fotos und Beschreibungen.
  • Informieren Sie sich zu möglichen Lösungen und Kostenvoranschlägen.
Gute Dokumentation verbessert die Chancen auf eine einvernehmliche Lösung.

Wie Sie den Vermieter richtig informieren

Kontaktieren Sie den Vermieter schriftlich und sachlich: beschreiben Sie den Bedarf, fügen Sie Atteste und Fotos bei und schlagen Sie konkrete Varianten vor. Bitten Sie um eine Frist zur Stellungnahme.

Wer trägt die Kosten?

Grundsätzlich sind Kostenfragen abhängig von der Verhältnismässigkeit der Anpassung und davon, ob die Änderung dem Bestand der Wohnung dient. Manche Massnahmen kann der Mieter auf eigene Kosten durchführen, andere kann er vom Vermieter verlangen. Bei Unsicherheit hilft die Schlichtungsbehörde.

Bewahren Sie alle Rechnungen und Belege für spätere Klärungen auf.

Wenn der Vermieter ablehnt

Widerspricht der Vermieter, prüfen Sie schriftliche Gründe und erwägen folgende Schritte:

  • Erneute schriftliche Aufforderung mit ergänzenden Nachweisen.
  • Einleitung einer Schlichtung bei der kantonalen Schlichtungsbehörde.
  • Falls nötig, Antrag vor Gericht nach Abschluss des Schlichtungsverfahrens.
Die Schlichtungsbehörde vermittelt oft eine praktische Lösung ohne Gericht.

Häufige Fragen

Wer kann angemessene Anpassungen verlangen?
Alle Mieterinnen und Mieter, die aufgrund einer Beeinträchtigung auf Änderungen angewiesen sind, können Anpassungen verlangen.
Wer bezahlt die Anpassungen?
Das hängt von Verhältnismässigkeit, Dauer und Nutzen der Anpassung ab; manchmal trägt der Vermieter die Kosten, in anderen Fällen der Mieter.
Was tun, wenn der Vermieter ablehnt?
Dokumentieren Sie das Anliegen, versuchen Sie eine einvernehmliche Lösung und reichen Sie bei Bedarf eine Schlichtung ein.

Anleitung

  1. Schritt 1: Sammeln Sie ärztliche Atteste, Fotos und Kostenvoranschläge.
  2. Schritt 2: Schreiben Sie ein sachliches Schreiben an den Vermieter mit allen Belegen.
  3. Schritt 3: Fordern Sie eine schriftliche Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist.
  4. Schritt 4: Reichen Sie bei Ablehnung eine Schlichtung bei der kantonalen Schlichtungsbehörde ein.
  5. Schritt 5: Bewahren Sie alle Dokumente, Rechnungen und die Korrespondenz auf.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Obligationenrecht (OR) – Art. 253–274g
  2. [2] fedlex.admin.ch – Kantonale Schlichtungsstellen und Verfahrensinformationen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.