Mieterrechte bei Heizungsausfall in der Schweiz

Energie, Heizung & Warmwasser (inkl. Fernwärme) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Wenn die Heizung in einer Mietwohnung ausfällt, geraten Mieter schnell in eine unangenehme Lage. In der Schweiz haben Mieter bestimmte Rechte: der Vermieter muss für die Behebung sorgen, die Wohnung muss die grundlegende Bewohnbarkeit behalten, und Mieter können unter Umständen die Miete mindern oder Ersatzmaßnahmen verlangen. Dieser Text erklärt in klarer Sprache, welche Schritte Sie als Mieter in der Schweiz unternehmen sollten, wie Sie den Ausfall dokumentieren, welche Fristen gelten und wie Sie eine Schlichtung einleiten können. Wir geben praktische Hinweise zur Kommunikation mit dem Vermieter, zum Einschalten der zuständigen Behörden und zu den Belegen, die Sie sammeln sollten, damit Ihre Ansprüche wirksam sind.[1]

Was tun bei Heizungsausfall?

Gehen Sie Schritt für Schritt vor. Melden Sie den Ausfall sofort schriftlich an den Vermieter und verlangen Sie eine zügige Behebung. Setzen Sie eine klare Frist (z. B. 48 Stunden) und dokumentieren Sie jedes Telefonat und jede Nachricht. Bewahren Sie alle Belege für Kosten auf, falls Sie temporäre Ersatzheizungen oder Hotelkosten haben.

  • Notify (notice) den Vermieter sofort schriftlich und fordern Sie eine Frist zur Reparatur.
  • Document (evidence) den Ausfall mit Fotos, Datum/Uhrzeit und Zeugen, damit Sie Belege haben.
  • Repair (maintenance) organisieren: Bestehen Sie auf rascher Behebung oder Ersatzmassnahmen, falls nötig.
  • Rent (payment) prüfen: Informieren Sie sich über mögliche Mietminderung und wie Sie diese berechnen.
  • Court (hearing) erwägen: Falls der Vermieter nicht reagiert, leiten Sie eine Schlichtung ein.
Belege und Fotos sind oft entscheidend für die Durchsetzung Ihrer Rechte.

Wichtig sind Fristen: Notieren Sie, wann Sie den Schaden gemeldet haben und geben Sie dem Vermieter eine angemessene Frist zur Behebung. Fallen zusätzliche Kosten an, teilen Sie dem Vermieter mit, dass Sie diese belegen können. Wenn die Situation die Bewohnbarkeit einschränkt (z. B. keine Heizmöglichkeit im Winter), kann dies eine beträchtliche Minderung rechtfertigen.

Antworten Sie fristgerecht, um Rechte zu wahren.

FAQ

Kann ich die Miete mindern, wenn die Heizung ausfällt?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Mietminderung möglich. Die Höhe hängt vom Ausmass der Beeinträchtigung ab und davon, wie schnell der Vermieter reagiert.
Muss der Vermieter sofort reparieren?
Der Vermieter ist verpflichtet, die Heizung zügig zu reparieren. Was "zwingend" ist, hängt von der Dringlichkeit und den Umständen ab.
Wie reiche ich eine Schlichtung ein?
Wenden Sie sich an die kantonale Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten; oft ist eine Schlichtung vor einem gerichtlichen Verfahren erforderlich.

Anleitung

  1. Notify (notice) den Vermieter schriftlich und dokumentieren Sie Datum und Uhrzeit des Ausfalls.
  2. Document (evidence) Fotos machen, Zeugen notieren und alle Nachrichten speichern.
  3. Setzen Sie eine Frist (within days) zur Reparatur und fordern Sie eine Bestätigung.
  4. If no action: Reichen Sie eine Schlichtung bei der kantonalen Schlichtungsbehörde ein.
  5. Erwägen Sie eine Mietminderung und behalten Sie alle Belege für mögliche Rückforderungen.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] fedlex.admin.ch - Obligationenrecht (OR)
  2. [2] Kanton Zürich - Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.