Mieterrechte: Darf Vermieter Wohnung betreten? Schweiz

Privatsphäre & Zutrittsrechte (Besichtigungen, Schloss) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz haben Sie ein Recht auf Privatsphäre und auf die Nutzung Ihrer Wohnung ohne ungebetene Eingriffe. Gleichzeitig hat der Vermieter unter bestimmten Bedingungen Zutrittsrechte, etwa für vereinbarte Besichtigungen, notwendige Reparaturen oder in Notfällen. Dieser Text erklärt praxisnah, welche Abläufe üblich sind, welche Fristen und Ankündigungen gelten, wie Sie unklare Forderungen prüfen und welches Verhalten von Vermietern rechtlich zulässig ist. Ich zeige, wie Sie Dokumentation und Fotos nutzen, wann Sie Termine höflich ablehnen können und wie Sie reagieren, wenn Ihre Rechte verletzt werden. Am Ende finden Sie konkrete Schritte für Beschwerden und Hinweise zu kantonalen Schlichtungsstellen weiterführend.

Wer darf die Wohnung betreten?

Vermieter dürfen nicht willkürlich in die Wohnung eintreten. Zutritt ist nur in engen gesetzlich oder vertraglich geregelten Fällen erlaubt, zum Beispiel für Besichtigungen, dringende Reparaturen, Kontrolle bei vereinbarten Terminen oder in Notfällen. Rechtsgrundlagen und allgemeine Regeln finden Sie im Obligationenrecht und bei kantonalen Stellen [1]. Bei Streit ist die Schlichtungsbehörde die erste Anlaufstelle [2].

In der Regel benötigen Vermieter eine Ankündigung ausser in echten Notfällen.

Berechtigte Gründe

  • Besichtigungen (inspection): Vorankündigung ist üblich, Terminvereinbarung ist die Regel.
  • Reparaturen (repair): Notwendige Instandhaltung darf erfolgen, oft nach Ankündigung.
  • Notfälle (safety): Bei Brand, Wasser oder akuter Gefahr ist sofortiger Zutritt erlaubt.
  • Schlüssel- oder Schlosswechsel (entry): Nur mit rechtlicher Grundlage oder Vereinbarung des Mieters.

Ankündigung und Fristen

Für geplante Besichtigungen und Reparaturen gilt meist eine angemessene Ankündigungsfrist. Was „angemessen" ist, hängt vom Anlass ab: kurzfristige Reparaturen brauchen weniger Vorlauf als Wohnungsbesichtigungen bei Mieterwechsel. Fordern Sie eine klare schriftliche Ankündigung mit Datum und Grund.

Antworten Sie auf Ankündigungen schriftlich, wenn Sie Bedenken haben.

Dokumentation und Beweise

Wenn Sie einen unangekündigten Zutritt oder mutmassliche Rechtsverletzungen bemerken, dokumentieren Sie Zeit, Datum und alle Umstände. Fotos, Zeugen und ein kurzes schriftliches Protokoll helfen bei späteren Schritten.

  • Fotos und Datum: Fotografieren Sie sichtbare Schäden und speichern Sie Metadaten.
  • Zeugen notieren: Namen und Kontaktdaten von Anwesenden festhalten.
  • Schriftverkehr: Bewahren Sie E-Mails, SMS und Briefe auf.
Detaillierte Dokumentation erhöht die Chancen bei einer Schlichtung oder Klage.

Häufige Fragen

Darf der Vermieter ohne Ankündigung die Wohnung betreten?
Nur in Notfällen oder wenn die Mieterin oder der Mieter ausdrücklich zugestimmt hat; sonst ist eine Ankündigung erforderlich.
Wie viel Vorlaufzeit muss der Vermieter geben?
Es gibt keine einheitliche Frist, aber eine angemessene Ankündigung ist üblich; viele Kantone erwarten mehrere Tage bis eine Woche für Besichtigungen.
Was kann ich tun, wenn meine Privatsphäre verletzt wird?
Dokumentieren Sie Vorfälle, kontaktieren Sie die Schlichtungsbehörde und suchen Sie rechtliche Beratung; oft genügt eine formelle Beschwerde.

Wie man vorgeht

  1. Dokumentieren Sie Vorfall, Datum und Beweise unmittelbar nach dem Ereignis.
  2. Kontaktieren Sie den Vermieter schriftlich und fordern Sie eine Erklärung oder Unterlassung.
  3. Reichen Sie bei Bedarf eine Beschwerde bei der kantonalen Schlichtungsbehörde ein [2].
  4. Sammeln Sie alle Unterlagen für einen möglichen Rechtsweg oder eine weiterführende Beratung.

Wichtige Hinweise

  • Reagieren Sie fristgerecht auf amtliche Schreiben, um Rechte nicht zu verlieren.
  • Halten Sie Termine schriftlich fest und bestätigen Sie Vereinbarungen per E-Mail.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] fedlex.admin.ch - Obligationenrecht
  2. [2] zh.ch - Schlichtungsbehörde Mietrecht (Kanton Zürich)
  3. [3] be.ch - Schlichtungsbehörde Mietrecht (Kanton Bern)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.