Mieterrechte: Einsicht in Belege & Verträge Schweiz

Mieterschutz & Grundrechte 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025
Als Mieter in der Schweiz haben Sie das Recht, Einsicht in Belege und Ihren Mietvertrag zu verlangen, besonders wenn es um Nebenkosten, Nebenkostenabrechnungen oder Vertragsänderungen geht. Dieser Artikel erklärt Schritt für Schritt, welche Dokumente Sie anfordern können, wie Sie Beweise wie Fotos oder Schriftverkehr sichern und welche Fristen und Behörden wichtig sind. Ich beschreibe einfache Formulierungen für Anfragen, wann eine Schlichtungsbehörde eingeschaltet wird und welche Rechte Sie bei unangemessenen Forderungen oder unklaren Abrechnungen haben. Ziel ist es, Ihnen klare Handlungsschritte zu geben, damit Sie Ihre Mieterrechte souverän und sachlich durchsetzen können.

Was dürfen Mieter einsehen?

Als Mieter können Sie Einsicht in alle Belege verlangen, die die Abrechnung von Nebenkosten, Rechnungen oder Kostenaufstellungen betreffen. Gesetzliche Grundlagen finden sich im Obligationenrecht; eine Prüfung durch die Schlichtungsbehörde ist oft Vorbedingung für ein Gerichtsvorgehen.[1]

In den meisten Kantonen gehören Abrechnungen zur Einsichtspflicht.

Wie fordern Sie Belege an?

Schreiben Sie eine kurze, sachliche Anfrage per E-Mail oder Post und nennen Sie genau, welche Dokumente Sie möchten. Nennen Sie Fristen und bitten Sie um Kopien; bewahren Sie Belege und Kommunikation auf.[1]

  • Schriftlicher Mietvertrag und Zusatzvereinbarungen (form, notice).
  • Nebenkostenabrechnungen, Rechnungen und Kautionsnachweise (rent, deposit).
  • Belege, Zahlungsquittungen und Schriftverkehr (document, evidence, photo).
Formulieren Sie Fristen kurz und setzen Sie eine angemessene Nachfrist.

Dokumentation und Beweise

Sichern Sie Kopien von Rechnungen, Fotos von Mängeln und E‑Mails; notieren Sie Daten und Zeugen. Diese Unterlagen sind wichtig, wenn die Schlichtungsbehörde oder ein Gericht entscheiden muss.[2]

  • Fotos von Mängeln, Schäden oder fehlender Heizung (repair, maintenance).
  • Namen und Kontaktdaten von Zeugen oder Handwerkern (contact, help).

Wenn der Vermieter nicht kooperiert

Wenden Sie sich an die kantonale Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten; in vielen Kantonen ist die Schlichtung Vorbedingung für ein Gerichtsverfahren. Bereiten Sie Ihre Unterlagen geordnet vor und bringen Sie Kopien mit zur Verhandlung.[2]

Reagieren Sie rechtzeitig auf Fristen, sonst können Rechte verloren gehen.

Häufige Fragen

Kann ich alle Rechnungen einsehen?
Sie können Rechnungen und Abrechnungen einsehen, soweit sie die Kostenaufstellung betreffen; private Notizen des Vermieters sind in der Regel nicht zugänglich.
Was, wenn der Vermieter keine Kopien gibt?
Bitten Sie schriftlich um Einsicht und wenden Sie sich an die Schlichtungsbehörde, wenn keine Reaktion erfolgt.
Wie lange muss ich Unterlagen aufbewahren?
Bewahren Sie Mietverträge und Abrechnungen mindestens so lange auf, wie Streitigkeiten möglich sind; in der Praxis mehrere Jahre.

Anleitung

  1. Formulieren Sie eine sachliche Anfrage mit Datum und gewünschter Frist.
  2. Sichern Sie Kopien aller eingehenden Dokumente und der Kommunikation.
  3. Falls keine Antwort: Vereinbaren Sie eine Fristverlängerung und dokumentieren Sie den Versuch.
  4. Reichen Sie bei anhaltender Weigerung eine Beschwerde bei der Schlichtungsbehörde ein.
  5. Verwenden Sie die Entscheidung der Schlichtungsbehörde als Grundlage für weitere Schritte.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Swiss Code of Obligations (OR) - Art. 253–274g
  2. [2] Kanton Zürich – Schlichtungsbehörde Mietangelegenheiten
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.