Mieterrechte: Einsicht in Belege & Verträge Schweiz
Was dürfen Mieter einsehen?
Als Mieter können Sie Einsicht in alle Belege verlangen, die die Abrechnung von Nebenkosten, Rechnungen oder Kostenaufstellungen betreffen. Gesetzliche Grundlagen finden sich im Obligationenrecht; eine Prüfung durch die Schlichtungsbehörde ist oft Vorbedingung für ein Gerichtsvorgehen.[1]
Wie fordern Sie Belege an?
Schreiben Sie eine kurze, sachliche Anfrage per E-Mail oder Post und nennen Sie genau, welche Dokumente Sie möchten. Nennen Sie Fristen und bitten Sie um Kopien; bewahren Sie Belege und Kommunikation auf.[1]
- Schriftlicher Mietvertrag und Zusatzvereinbarungen (form, notice).
- Nebenkostenabrechnungen, Rechnungen und Kautionsnachweise (rent, deposit).
- Belege, Zahlungsquittungen und Schriftverkehr (document, evidence, photo).
Dokumentation und Beweise
Sichern Sie Kopien von Rechnungen, Fotos von Mängeln und E‑Mails; notieren Sie Daten und Zeugen. Diese Unterlagen sind wichtig, wenn die Schlichtungsbehörde oder ein Gericht entscheiden muss.[2]
- Fotos von Mängeln, Schäden oder fehlender Heizung (repair, maintenance).
- Namen und Kontaktdaten von Zeugen oder Handwerkern (contact, help).
Wenn der Vermieter nicht kooperiert
Wenden Sie sich an die kantonale Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten; in vielen Kantonen ist die Schlichtung Vorbedingung für ein Gerichtsverfahren. Bereiten Sie Ihre Unterlagen geordnet vor und bringen Sie Kopien mit zur Verhandlung.[2]
Häufige Fragen
- Kann ich alle Rechnungen einsehen?
- Sie können Rechnungen und Abrechnungen einsehen, soweit sie die Kostenaufstellung betreffen; private Notizen des Vermieters sind in der Regel nicht zugänglich.
- Was, wenn der Vermieter keine Kopien gibt?
- Bitten Sie schriftlich um Einsicht und wenden Sie sich an die Schlichtungsbehörde, wenn keine Reaktion erfolgt.
- Wie lange muss ich Unterlagen aufbewahren?
- Bewahren Sie Mietverträge und Abrechnungen mindestens so lange auf, wie Streitigkeiten möglich sind; in der Praxis mehrere Jahre.
Anleitung
- Formulieren Sie eine sachliche Anfrage mit Datum und gewünschter Frist.
- Sichern Sie Kopien aller eingehenden Dokumente und der Kommunikation.
- Falls keine Antwort: Vereinbaren Sie eine Fristverlängerung und dokumentieren Sie den Versuch.
- Reichen Sie bei anhaltender Weigerung eine Beschwerde bei der Schlichtungsbehörde ein.
- Verwenden Sie die Entscheidung der Schlichtungsbehörde als Grundlage für weitere Schritte.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Swiss Code of Obligations (OR) - Art. 253–274g
- Kantonale Schlichtungsbehörde Zürich – Mietangelegenheiten