Mieterrechte in der Schweiz: Rückforderungen vermeiden

Mieterschutz & Grundrechte 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Deine Rechte als Mieter in der Schweiz

Als Mieter in der Schweiz haben Sie Schutz vor unberechtigten Rückforderungen durch den Vermieter. Das schweizerische Obligationenrecht regelt Mietsachen und legt fest, wann Abzüge von Kautionen oder Nachforderungen zulässig sind[1]. Bei Streitigkeiten ist meist zuerst die kantonale Schlichtungsbehörde zuständig; eine Einigung dort ist oft Voraussetzung für ein gerichtliches Verfahren[2].

In vielen Kantonen ist eine Schlichtung vor einer Klage Pflicht.

Was tun bei Rückforderungen?

Wenn Sie eine Forderung erhalten: Fordern Sie immer eine schriftliche Aufstellung und Belege an, notieren Sie Fristen und sammeln Sie alle Zahlungsbelege und Fotos vom Zustand der Wohnung.

  • Sammele alle Belege und Fotos (evidence) vom Wohnungszustand unmittelbar beim Auszug.
  • Prüfe Abzüge an der Kaution und fordere eine detaillierte Kostenaufstellung (deposit).
  • Bestehe auf einer schriftlichen Rechtfertigung der Forderung und kopiere alle relevanten Dokumente (notice).
  • Kontaktiere die kantonale Schlichtungsstelle oder eine Mietberatungsstelle für kostenlose Hilfe (contact).
  • Wenn keine Einigung möglich ist, bereite dich auf eine Anhörung vor und überprüfe Fristen für eine Klage (court).
Genaue Dokumentation erhöht die Chancen, unberechtigte Forderungen abzuwehren.

Konkrete Hinweise zu Fristen

Reagiere schriftlich innerhalb der in der Forderung genannten Frist oder spätestens innerhalb der üblichen Widerspruchsfristen. Bei Unsicherheit beantrage bei der Schlichtungsstelle eine Fristverlängerung.

Antworten Sie fristgerecht schriftlich, um Verjährung oder Vollstreckung zu vermeiden.

Anleitung

  1. Prüfe die Forderung sofort auf Inhalt und Fristen (within).
  2. Sammele Belege, Fotos und Zahlungsnachweise (evidence).
  3. Fordere eine detaillierte schriftliche Aufstellung vom Vermieter an (notice).
  4. Suche Beratung bei der kantonalen Schlichtungsstelle oder Mieterberatung (contact).
  5. Lege den Fall der Schlichtungsstelle vor; bereite Unterlagen für die Anhörung vor (court).
  6. Falls notwendig, wehre unberechtigte Abzüge zurück und mache gegebenenfalls Gegenforderungen geltend (deposit).

Häufige Fragen

Kann der Vermieter die gesamte Kaution einfach einbehalten?
Nein. Der Vermieter muss Abzüge begründen und Belege vorlegen; pauschales Einbehalten ist nicht zulässig.
Was mache ich, wenn ich die Schlussrechnung nicht anerkenne?
Reagiere schriftlich, sammle Beweise und wende dich an die Schlichtungsbehörde deines Kantons.
Muss ich vor Gericht gehen, wenn die Schlichtung scheitert?
Erst nach erfolgter Schlichtung ist oft der Weg zum Gericht möglich; prüfe die kantonalen Vorgaben genau.

Schlussfolgerungen

Beim Umgang mit Rückforderungen gilt: dokumentieren, Fristen einhalten und frühzeitig Hilfe suchen. Viele Streitfälle klären sich in der Schlichtung ohne Gerichtsverfahren.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] fedlex.admin.ch - Schweizer Obligationenrecht (Art. 253–274g)
  2. [2] Kantonale Schlichtungsbehörde Zürich
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.