Mieterrechte: Schlüsselverlust & Kaution Schweiz
Schlüsselverlust: Rechte und Pflichten
Wenn ein Schlüssel verloren geht, hat der Vermieter grundsätzlich Anspruch auf Ersatz, wenn ein nachweisbarer Schaden vorliegt oder die Sicherheit des Hauses betroffen ist. In der Schweiz müssen Forderungen konkret begründet und mit Belegen belegt werden, bevor Beträge von der Kaution einbehalten werden können.[1]
Praktische Schritte nach Schlüsselverlust
Handeln Sie systematisch: dokumentieren Sie Datum und Umstände, informieren Sie den Vermieter schriftlich und verlangen Sie eine detaillierte Kostenaufstellung, falls Ihnen Kosten in Rechnung gestellt werden.
- Dokumentieren Sie Verlustdatum, Umstände und mögliche Zeugen.
- Informieren Sie den Vermieter unverzüglich und fordern Sie seine Anweisungen an.
- Reichen Sie Rechnungen für Schlosser oder Ersatzschlüssel ein, um Kosten zu belegen.
- Verlangen Sie eine schriftliche Aufstellung, bevor die Kaution gekürzt wird.
Wenn die Kaution einbehalten wird
Der Vermieter darf nur gerechtfertigte, nachgewiesene Kosten von der Kaution abziehen. Er muss innerhalb einer angemessenen Frist nach Wohnungsrückgabe eine detaillierte Abrechnung vorlegen. Kommt keine Einigung zustande, ist die Schlichtungsbehörde der nächste Schritt. In vielen Kantonen ist vor einem Gerichtsurteil eine Schlichtung erforderlich.[2]
Anleitung
- Dokumentieren: Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Umstände des Verlusts sowie Zeugen.
- Informieren: Senden Sie dem Vermieter sofort eine schriftliche Mitteilung mit Ersatzvorschlägen.
- Belegen: Sammeln Sie Rechnungen für Schlosserarbeiten oder Ersatzschlüssel und bewahren Sie Kopien auf.
- Prüfen: Fordern Sie eine detaillierte Kostenaufstellung, bevor die Kaution angetastet wird.
- Verhandeln: Versuchen Sie eine einvernehmliche Lösung, z. B. Kostenübernahme gegen Quittung.
- Schlichtung: Bei Streit kontaktieren Sie die kantonale Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten oder erwägen rechtliche Schritte.
Häufige Fragen
- Kann der Vermieter Kosten für verlorene Schlüssel von der Kaution abziehen?
- Nur wenn ein konkreter Schaden oder ein Sicherheitsrisiko nachgewiesen ist und der Vermieter die Kosten belegbar auflistet; pauschale Abzüge sind nicht zulässig.
- Was muss ich als Mieter tun, wenn ich einen Schlüssel verliere?
- Dokumentieren Sie den Verlust, informieren Sie den Vermieter schriftlich, reichen Sie Belege für Ersatzkosten ein und bewahren Sie Kopien auf.
- Wie lange hat der Vermieter Zeit, die Kaution abzurechnen?
- Der Vermieter muss in einer angemessenen Frist nach Mietende eine Abrechnung vorlegen; genaue Fristen können kantonal variieren und sind Gegenstand einer Schlichtung, falls erforderlich.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Obligationenrecht (OR) Art. 253–274g — Fedlex
- Zivilprozessordnung (ZPO) — Fedlex
- Kantonale Schlichtungsstelle (Beispiel Kanton Zürich)