Mieterrechte Schweiz: Kurzzeitmiete rechtssicher

Mieterschutz & Grundrechte 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Was Mieter bei Kurzzeitmiete wissen müssen

Kurzzeitmiete kann praktisch sein, ist aber rechtlich oft wie jede andere Miete zu behandeln. Als Mieter in der Schweiz haben Sie Rechte zu Vertragsinhalt, Kündigungsfristen, Kaution und Zustand der Wohnung. Bei Unklarheiten lohnt sich sorgfältige Dokumentation und frühzeitige Kommunikation mit dem Vermieter. Wenn Probleme nicht einvernehmlich gelöst werden, ist die kantonale Schlichtungsbehörde der nächste formelle Schritt.[1]

Bewahren Sie Ein- und Auszugsfotos sowie Nachrichten mit dem Vermieter auf.

Vertrag, Kaution und Zahlungen

Bevor Sie eine Kurzzeitmiete antreten, prüfen Sie den Mietvertrag genau und klären Sie Zahlungen und Rückerstattungen.

  • Mietvertrag und Formulare prüfen (form): Achten Sie auf Laufzeit, Kündigungsregelungen und Zusatzkosten.
  • Kaution und Zahlungen regeln (deposit): Klären Sie Höhe, Zweck und Rückzahlungsmodalitäten schriftlich.
  • Fristen beachten (days): Notieren Sie Kündigungsfristen und Fristen für Mängelmeldungen.

Mängel und Reparaturen

Wenn Mängel auftreten, melden Sie diese umgehend schriftlich und dokumentieren Sie Beweise.

  • Mängel melden und dokumentieren (repair): Schicken Sie eine schriftliche Mängelanzeige mit Fotos und Datum.
  • Beweis sichern (evidence): Sammeln Sie Fotos, Nachrichten und Zahlungsbelege.
  • Fristen zur Beseitigung setzen (form): Setzen Sie eine angemessene Frist zur Behebung und kündigen Sie mögliche Folgehandlungen an.
Reagieren Sie auf Schreiben des Vermieters innerhalb der gesetzten Fristen.

Wenn es Streit gibt

Versuchen Sie zuerst eine gütliche Klärung; ist das nicht möglich, stellt die Schlichtungsbehörde eine formelle Möglichkeit dar, Ansprüche zu prüfen und zu vermitteln.[2]

Häufige Fragen

Gilt bei Kurzzeitmiete das gleiche Kündigungsrecht wie bei Langzeitmiete?
Ja, die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen gelten; bei unklaren Vereinbarungen gelten die gesetzlichen Regeln des Obligationenrechts.
Muss ich eine Kaution hinterlegen?
Eine Kaution kann verlangt werden; Höhe und Rückzahlungsmodalitäten sollten im Vertrag stehen und sind bei Beendigung der Miete zu prüfen.
Wann wende ich mich an die Schlichtungsstelle?
Wenn direkte Verhandlungen scheitern oder Fristen nicht eingehalten werden, sollten Sie die kantonale Schlichtungsbehörde einschalten.

Anleitung

  1. Mietvertrag und relevante Formulare prüfen (form): Lesen Sie Laufzeit, Kündigung und Nebenkosten genau durch.
  2. Zustand dokumentieren (evidence): Machen Sie Fotos beim Einzug und sammeln Sie Belege.
  3. Mängel schriftlich melden (form): Beschreiben Sie Mangel, Datum und fordern Sie Frist zur Behebung.
  4. Zahlungen und Kaution klären (deposit): Bewahren Sie Zahlungsnachweise auf und fordern Sie schriftliche Bestätigungen.
  5. Fristen einhalten (days): Beachten Sie Kündigungs- und Reaktionsfristen, sonst riskieren Sie Rechtsnachteile.
  6. Schlichtung einleiten (court): Reichen Sie bei Bedarf das Begehren bei der kantonalen Schlichtungsstelle ein.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen

  • Bundesrecht: Obligationenrecht auf fedlex (form) — offizielle Gesetzestexte und Erläuterungen.
  • Zivilprozessrecht und Schlichtung auf fedlex (form) — Informationen zur Schlichtungspflicht und Verfahren.

  1. [1] Schweizerisches Obligationenrecht (OR) — fedlex.admin.ch
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) — fedlex.admin.ch
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.