Mietkaution: Zulässige Abzüge durch Vermieter in der Schweiz
Was sind zulässige Abzüge?
Grundsätzlich darf der Vermieter in der Schweiz nur solche Abzüge von der Mietkaution vornehmen, die durch Schäden oder offene Forderungen verursacht wurden und nicht der normalen Abnützung entsprechen. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Obligationenrecht (OR)[1]. Ein Abzug muss konkret nachgewiesen werden und in der Höhe angemessen sein.
- Schäden an der Wohnung, die über normale Abnützung hinausgehen, inklusive Reparaturkosten
- Ausstehende Mietzahlungen oder Nebenkosten
- Endreinigungskosten, falls im Mietvertrag vereinbart
- Kosten für den Austausch defekter Einrichtungen bei grober Verschlechterung
Wann darf der Vermieter abziehen?
Der Vermieter darf erst nach Auszug und Prüfung der Wohnung Abzüge vornehmen. Er muss die Gründe und die Höhe der Abzüge nachvollziehbar darlegen und dem Mieter Belege oder Kostenvoranschläge zeigen. Oft gilt eine Frist zur Rückzahlung der Kaution, innerhalb derer der Vermieter seine Forderungen anmelden muss; die genaue Dauer kann kantonal variieren.
- Prüfung nach Wohnungsabgabe innerhalb üblicher Fristen
- Schriftliche Aufstellung mit Belegen bei jeder einbehaltenen Summe
- Keine pauschalen Abzüge ohne Nachweis
Wie sammeln Sie Belege und reagieren richtig?
Sammeln Sie vor dem Auszug Fotos vom Zustand der Wohnung, bewahren Sie Quittungen für Reparaturen und bewahren Sie die Korrespondenz mit dem Vermieter auf. Fordern Sie eine detaillierte Abrechnung der Kaution an, wenn Ihnen Abzüge angekündigt werden. Reagieren Sie schriftlich innerhalb der genannten Fristen, sonst kann der Vermieter seine Forderungen durchsetzen.
- Fotos und Datumsvermerke von Mängeln und Übergabe
- Rechnungen und Kostenvoranschläge als Beweis
- Schriftliche Aufforderung zur Rückzahlung, falls kein Abzug gerechtfertigt ist
Häufige Fragen
- Welche Abzüge darf der Vermieter von der Mietkaution vornehmen?
- Der Vermieter darf Abzüge für tatsächliche Schäden, offene Mieten oder vereinbarte Endreinigung vornehmen, muss diese aber belegen.
- Welche Fristen gelten für Einbehalte und Rückzahlung?
- Fristen sind nicht überall gleich; allgemein sollte die Rückzahlung innerhalb angemessener Zeit erfolgen, während Forderungen vom Vermieter nach Auszug geltend gemacht werden müssen.
- Was kann ich tun, wenn ich mit den Abzügen nicht einverstanden bin?
- Sie können schriftlich widersprechen und eine Einigung anstreben oder die kantonale Schlichtungsbehörde kontaktieren; ist keine Einigung möglich, sind gerichtliche Schritte möglich[2].
Anleitung
- Sammeln Sie Beweise: Fotos, Übergabeprotokoll und Rechnungen.
- Fordern Sie schriftlich eine detaillierte Abrechnung der Kaution vom Vermieter an.
- Versuchen Sie eine Einigung; notieren Sie Angebote und Antworten schriftlich.
- Wenn erforderlich, reichen Sie eine Beschwerde bei der kantonalen Schlichtungsstelle ein und dokumentieren Sie alle Unterlagen.
- Erwägen Sie rechtliche Schritte, falls die Schlichtung scheitert oder zugesicherte Fristen verletzt werden.
