Mietkaution zurückbekommen in der Schweiz

Kaution & Mietkautionskonto 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz erwarten Sie nach Auszug die Rückgabe der Mietkaution, doch oft entstehen Unsicherheiten bei Fristen, Abzügen und Nachweisen. Dieser Leitfaden erklärt verständlich, welche Fristen gelten, welche Belege Sie sammeln sollten und wie Sie auf berechtigte oder unberechtigte Abzüge reagieren. Sie erhalten konkrete Handlungsschritte, etwa wie Sie eine formelle Rückforderungsfrist setzen, welche Fotos und Zahlungsbelege wichtig sind und wann die Schlichtungsbehörde eingeschaltet werden sollte. Im Artikel finden Sie Musterformulierungen, Hinweise zu möglichen Berechnungen von Abzügen und Tipps, wie Sie Fristen schriftlich setzen und Beweise sicher aufbewahren.

Wann muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen?

Es gibt keine einheitliche Frist in allen Kantonen, aber allgemein gilt: Nach Rückgabe der Wohnung muss der Vermieter die Kaution innerhalb einer angemessenen Frist zurückzahlen, sofern keine offenen Forderungen bestehen. In der Praxis sind Fristen zwischen 30 und 90 Tagen üblich; prüfen Sie den genauen Rahmen in Ihrem Kanton.[1]

Berücksichtigen Sie kantonale Regeln und die Pflicht zur Schlichtung vor Gericht.

Welche Belege und Nachweise sammeln?

  • Übergabeprotokoll oder schriftliche Mängelliste als Dokument
  • Zahlungsbelege und Quittungen für die geleistete Kaution
  • Fotos oder Videos vom Zustand der Wohnung als Beweis
  • Kontoauszug, der die Einzahlung der Kaution zeigt
Bewahren Sie Originalbelege und datierte Fotos systematisch auf.

Formale Schritte zur fristgerechten Rückforderung

  1. Setzen Sie dem Vermieter eine schriftliche Frist von z. B. 30 Tagen zur Rückzahlung der Kaution.
  2. Formulieren Sie die Forderung präzise: Betrag, Belege nennen und Fristdatum angeben.
  3. Falls keine Reaktion: Fragen Sie frühzeitig telefonisch nach und dokumentieren Sie das Gespräch.
Eine klare, datierte Forderung erhöht die Chancen auf eine zügige Erledigung.

Was tun bei Einbehalten oder Streit?

Wenn der Vermieter Abzüge geltend macht, verlangen Sie eine schriftliche Aufstellung der Abzüge und entsprechende Belege. Prüfen Sie, ob die Abzüge verhältnismässig sind (z. B. für echte Schäden, nicht für normale Abnutzung). Reagieren Sie immer schriftlich und setzen Sie gegebenenfalls eine letzte Zahlungsfrist, bevor Sie die Schlichtungsbehörde einschalten.[2]

Reagieren Sie innerhalb gesetzter Fristen, um Ihre Ansprüche nicht zu gefährden.

FAQ

Wann muss die Kaution spätestens zurückgezahlt werden?
Es gibt keine bundeseinheitliche Frist; übliche Zeiträume sind 30–90 Tage, prüfen Sie kantonale Regelungen.
Welche Abzüge sind zulässig?
Zulässig sind nachgewiesene Kosten für Schäden oder ausstehende Mietzahlungen, nicht jedoch normale Abnutzung.
Wie kann ich mich wehren, wenn der Vermieter nicht zahlt?
Setzen Sie eine schriftliche Frist, dokumentieren Sie alles und reichen Sie bei Bedarf eine Schlichtungsforderung ein.

Anleitung

  1. Sammlung: Sammeln Sie Übergabeprotokoll, Fotos und Zahlungsbelege.
  2. Forderung: Senden Sie eine schriftliche Rückforderungsfrist mit Betragsangabe.
  3. Kontakt: Versuchen Sie eine einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter und dokumentieren Sie Kontakte.
  4. Schlichtung: Reichen Sie bei Bedarf eine Beschwerde bei der kantonalen Schlichtungsbehörde ein.

Hilfe und Support / Ressourcen


  1. [1] Fedlex - Obligationenrecht (OR)
  2. [2] Kanton Zürich - Schlichtungsbehörde Mietrecht
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.