Mietkaution zurückholen in der Schweiz
Als Mieter in der Schweiz wollen Sie Ihre Mietkaution zurückerhalten, sobald das Mietverhältnis beendet ist. Dieses Ratgeber erklärt klar und praxisnah, welche Fristen gelten, welche Beweise nützlich sind und wie Sie Einsprache oder Beschwerde erheben, wenn der Vermieter die Kaution nicht vollständig oder fristgerecht zurückzahlt. Wir behandeln Schritte vor einer Schlichtungsbehörde, wie Sie Abzüge prüfen und welche Unterlagen Sie sammeln sollten, damit Sie Ihre Rechte durchsetzen können.
Was ist die Mietkaution und welche Fristen gelten?
Die Mietkaution sichert den Vermieter gegen Schäden oder ausstehende Forderungen ab. Nach Auszug muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen, sofern keine berechtigten Abzüge vorliegen. Bewahren Sie Übergabeprotokolle, Fotos und Zahlungsbelege auf, denn diese bestimmen oft Erfolg oder Misserfolg einer Rückforderung.[1]
Schritte, um die Kaution fristgerecht zurückzuerhalten
- Kontaktieren Sie den Vermieter schriftlich und fordern Sie die Rückzahlung innerhalb einer klaren Frist.
- Sammeln Sie Beweismittel: Fotos, Übergabeprotokoll, Quittungen für Reparaturen.
- Prüfen Sie Abzüge im Detail und verlangen Sie eine Aufstellung aller berechneten Kosten.
- Reichen Sie bei Uneinigkeit Einsprache bei der Schlichtungsbehörde ein oder vereinbaren Sie eine Schlichtungsverhandlung.
- Wenn die Schlichtung scheitert, bereiten Sie eine Klage vor und reichen diese beim zuständigen Gericht ein.
Was tun bei abgelehnter Rückzahlung?
Verlangen Sie eine detaillierte Kostenaufstellung und prüfen Sie, ob die Abzüge angemessen sind. Häufig sind Forderungen überhöht oder nicht belegbar. Bitten Sie um Belege oder Kostenvoranschläge und vergleichen Sie diese mit marktüblichen Preisen.
Beweismittel, die oft den Ausschlag geben
- Fotos vom Zustand bei Auszug mit Datum und Uhrzeit.
- Übergabeprotokoll, das von beiden Parteien unterschrieben ist.
- Quittungen für bezahlte Reparaturen oder Rechnungen, die der Vermieter geltend macht.
Häufige Fragen
- Wie lange darf der Vermieter die Kaution zurückhalten?
- Der Vermieter darf sie so lange zurückhalten, wie berechtigte Forderungen geprüft werden müssen; er muss aber zeitnah abrechnen und begründen.
- Kann der Vermieter Teilbeträge einbehalten?
- Ja, wenn er Kosten belegen kann. Fordern Sie eine detaillierte Aufstellung und Belege.
- Muss ich zuerst eine Schlichtung machen?
- In der Regel ja: Vor einem Gericht ist oft eine Schlichtung vorgeschrieben.
Anleitung
- Setzen Sie dem Vermieter eine schriftliche Frist zur Rückzahlung (z. B. 30 Tage).
- Falls keine Reaktion: Senden Sie eine letzte Mahnung mit Kopien Ihrer Belege.
- Reichen Sie bei anhaltender Weigerung eine Schlichtung ein und legen Sie alle Unterlagen vor.
- Wenn die Schlichtung keinen Erfolg bringt: Klage beim zuständigen Gericht einreichen.
Wesentliche Erkenntnisse
- Gute Dokumentation ist entscheidend für eine erfolgreiche Rückforderung.
- Achten Sie strikt auf Fristen und reagieren Sie rechtzeitig.