Mietrecht in der Schweiz: Untermiete, Mitmiete & WG
Was ist Untermiete, Mitmiete und WG?
Untermiete bedeutet, dass ein Mieter einem Dritten Wohnraum ganz oder teilweise weitervermietet. Mitmiete liegt vor, wenn mehrere Personen gemeinsam einen Mietvertrag mit dem Vermieter unterschreiben. Eine Wohngemeinschaft (WG) ist häufig sozial und wirtschaftlich geprägt, wobei Rechte und Pflichten klar geregelt werden sollten. Gesetzliche Grundlagen finden sich im Obligationenrecht (OR), insbesondere zu Mietvertragspflichten und Kündigungsfristen[2].
Erlaubnis und Vertrag
Wichtig ist, ob der Vermieter der Untermiete zustimmen muss und wie die vertragliche Regelung aussehen sollte.
- Vermieterzustimmung einholen (notice): schriftlich anfragen und Antwort dokumentieren.
- Schriftlicher Untermietvertrag erstellen (form): Dauer, Miete und Nebenkosten festhalten.
- Miete & Nebenkosten klären (rent): Vereinbarte Beträge und Abrechnungen festhalten.
- Kaution regeln (deposit): Höhe, Zweck und Rückgabebedingungen dokumentieren.
- Dauer und Kündigungsfristen prüfen (time): Fristen schriftlich festhalten.
Bei Mängeln und Reparaturen
Wenn Mängel auftreten, gelten konkrete Schritte: Mangel melden, Frist setzen und, falls nötig, Kosten zurückhalten oder Ersatz verlangen.
- Mängel umgehend melden (repair): Beschreibung, Datum und Fotos als Beweis sichern.
- Dokumentation sammeln (document): Schriftwechsel, Quittungen und Fotos aufbewahren.
- Frist zur Behebung setzen (form): Reparaturfrist nennen und schriftlich bestätigen lassen.
- Kostenvoranschlag prüfen (rent): Wer zahlt was, vorher klären.
Rechte bei Kündigung und Streit
Bei Kündigung oder Streit kommen Schlichtung und gegebenenfalls formelle Verfahren zum Tragen. Vor einer Klage ist in der Regel eine Schlichtung anzustreben; die zuständige Schlichtungsbehörde hilft oft, eine einvernehmliche Lösung zu finden.[1]
Häufige Fragen
- Kann ich ohne Erlaubnis untervermieten?
- Grundsätzlich ist die Zustimmung des Vermieters nötig; in Ausnahmen können schriftliche Regelungen und der konkrete Vertrag entscheidend sein.
- Wer haftet für Schäden in der WG?
- Haftung richtet sich nach dem Mietvertrag und dem Verursacherprinzip; gemeinsame Vereinbarungen zur Aufteilung der Kosten sind ratsam.
- Wann sollte ich die Schlichtungsbehörde kontaktieren?
- Wenn Gespräche mit dem Vermieter oder Mitmietern nicht zu einer Lösung führen, ist die Schlichtungsbehörde oft der nächste Schritt.
Anleitung
- Prüfen: Lesen Sie Ihren Mietvertrag und notieren Sie relevante Passagen (document).
- Kontaktieren: Bitten Sie den Vermieter schriftlich um Erlaubnis zur Untermiete (notice).
- Verhandeln: Legen Sie Miete, Nebenkosten und Kautionsregelungen schriftlich fest (form).
- Dokumentieren: Halten Sie Mängel und Reparaturen mit Fotos und Rechnungen fest (repair).
- Schlichten: Ist keine Einigung möglich, beantragen Sie eine Schlichtung bei der zuständigen Behörde (court).