Mietrecht in der Schweiz: Untermiete, Mitmiete & WG

Untermiete, Mitmiete & Wohngemeinschaft (WG) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025
Als Mieter in der Schweiz stehen Sie oft vor Fragen zur Untermiete, Mitmiete oder dem Leben in einer Wohngemeinschaft (WG). Dieser Ratgeber erklärt klar und praxisnah, welche Rechte und Pflichten Mieter haben, wie Untermietverträge gestaltet werden sollten und welche Zustimmung des Vermieters nötig ist. Sie erfahren, wie man Mängel meldet, Kautionen korrekt handhabt, sowie Schritte bei Konflikten oder Kündigungen. Konkrete Hinweise zeigen, welche Fristen gelten, welche Beweise nützlich sind und wann die Schlichtungsbehörde[1] eingeschaltet werden sollte. Ziel ist, Ihnen Sicherheit beim Zusammenwohnen und beim Umgang mit Vermieterfragen zu geben, damit Sie Ihre Rechte in der Schweiz sachlich und selbstbewusst vertreten können.

Was ist Untermiete, Mitmiete und WG?

Untermiete bedeutet, dass ein Mieter einem Dritten Wohnraum ganz oder teilweise weitervermietet. Mitmiete liegt vor, wenn mehrere Personen gemeinsam einen Mietvertrag mit dem Vermieter unterschreiben. Eine Wohngemeinschaft (WG) ist häufig sozial und wirtschaftlich geprägt, wobei Rechte und Pflichten klar geregelt werden sollten. Gesetzliche Grundlagen finden sich im Obligationenrecht (OR), insbesondere zu Mietvertragspflichten und Kündigungsfristen[2].

Erlaubnis und Vertrag

Wichtig ist, ob der Vermieter der Untermiete zustimmen muss und wie die vertragliche Regelung aussehen sollte.

  • Vermieterzustimmung einholen (notice): schriftlich anfragen und Antwort dokumentieren.
  • Schriftlicher Untermietvertrag erstellen (form): Dauer, Miete und Nebenkosten festhalten.
  • Miete & Nebenkosten klären (rent): Vereinbarte Beträge und Abrechnungen festhalten.
  • Kaution regeln (deposit): Höhe, Zweck und Rückgabebedingungen dokumentieren.
  • Dauer und Kündigungsfristen prüfen (time): Fristen schriftlich festhalten.
Eine schriftliche Vereinbarung schützt alle Beteiligten.

Bei Mängeln und Reparaturen

Wenn Mängel auftreten, gelten konkrete Schritte: Mangel melden, Frist setzen und, falls nötig, Kosten zurückhalten oder Ersatz verlangen.

  • Mängel umgehend melden (repair): Beschreibung, Datum und Fotos als Beweis sichern.
  • Dokumentation sammeln (document): Schriftwechsel, Quittungen und Fotos aufbewahren.
  • Frist zur Behebung setzen (form): Reparaturfrist nennen und schriftlich bestätigen lassen.
  • Kostenvoranschlag prüfen (rent): Wer zahlt was, vorher klären.
Reagieren Sie zeitnah auf Mängel, damit Rechte nicht verfallen.

Rechte bei Kündigung und Streit

Bei Kündigung oder Streit kommen Schlichtung und gegebenenfalls formelle Verfahren zum Tragen. Vor einer Klage ist in der Regel eine Schlichtung anzustreben; die zuständige Schlichtungsbehörde hilft oft, eine einvernehmliche Lösung zu finden.[1]

Häufige Fragen

Kann ich ohne Erlaubnis untervermieten?
Grundsätzlich ist die Zustimmung des Vermieters nötig; in Ausnahmen können schriftliche Regelungen und der konkrete Vertrag entscheidend sein.
Wer haftet für Schäden in der WG?
Haftung richtet sich nach dem Mietvertrag und dem Verursacherprinzip; gemeinsame Vereinbarungen zur Aufteilung der Kosten sind ratsam.
Wann sollte ich die Schlichtungsbehörde kontaktieren?
Wenn Gespräche mit dem Vermieter oder Mitmietern nicht zu einer Lösung führen, ist die Schlichtungsbehörde oft der nächste Schritt.

Anleitung

  1. Prüfen: Lesen Sie Ihren Mietvertrag und notieren Sie relevante Passagen (document).
  2. Kontaktieren: Bitten Sie den Vermieter schriftlich um Erlaubnis zur Untermiete (notice).
  3. Verhandeln: Legen Sie Miete, Nebenkosten und Kautionsregelungen schriftlich fest (form).
  4. Dokumentieren: Halten Sie Mängel und Reparaturen mit Fotos und Rechnungen fest (repair).
  5. Schlichten: Ist keine Einigung möglich, beantragen Sie eine Schlichtung bei der zuständigen Behörde (court).

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Fedlex
  2. [2] Obligationenrecht (OR) Art. 253–274g - Fedlex
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.