Mietzinsreduktion bei Mängeln: Mieterrechte Schweiz
Wenn Ihre Wohnung in der Schweiz Mängel hat, können Sie als Mieter eine Mietzinsreduktion verlangen. Wichtig ist, dass Sie Mängel sofort melden, Schäden dokumentieren und dem Vermieter eine angemessene Frist zur Behebung setzen. Je nach Schwere der Beeinträchtigung reduziert sich der Mietzins anteilig[2]; in gravierenden Fällen ist sogar eine Vertragsauflösung möglich. Oft hilft eine Schlichtungsbehörde, bevor ein Gericht eingeschaltet wird[1]. Dieser Text erklärt Ihre Rechte, typische Mängel (z. B. Heizung, Schimmel, Wasser), wie Sie Beweismittel sammeln, welche Fristen gelten und wie Sie ein Gesuch bei der zuständigen kantonalen Stelle vorbereiten.
Was bedeutet Mietzinsreduktion?
Eine Mietzinsreduktion senkt den laufenden Mietzins, wenn die Wohnung nicht dem vereinbarten Zustand entspricht oder die Gebrauchstauglichkeit eingeschränkt ist. Die Reduktion bemisst sich an der Schwere und Dauer der Beeinträchtigung. Kleinere Mängel rechtfertigen oft nur eine geringe Reduktion, während erhebliche Mängel eine spürbare Minderung erlauben.
Typische Mängel
- Heizungsstörungen oder fehlende Warmwasserzufuhr
- Schimmelbefall in Wohnräumen
- Leckagen, defekte Leitungen oder Überschwemmungen
- Starke Geruchsbelästigung oder Schädlinge
Wie Sie Mängel dokumentieren
Dokumentation ist zentral: Fertigen Sie Fotos und Videos an, notieren Sie Datum und Uhrzeit, sammeln Sie Schriftverkehr und Zeugenangaben. Beschreiben Sie den Mangel präzise und speichern Sie alle Belege.
FAQ
- Wann kann ich den Mietzins reduzieren?
- Wenn die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung beeinträchtigt ist und der Vermieter nicht innert angemessener Frist behebt, haben Mieter Anspruch auf Reduktion.
- Wie lange dauert eine Schlichtung?
- Die Dauer variiert je Kanton; oft ist eine Schlichtung innert Wochen bis einigen Monaten möglich, je nach Auslastung der Behörde.
- Muss ich die Miete sofort stoppen?
- Nein. Statt Mietstopp ist die formelle Geltendmachung einer Reduktion üblich; setzen Sie dem Vermieter schriftlich eine Frist zur Mängelbeseitigung und behalten Sie Zahlungsfähigkeit bei.
Anleitung
- Dokumentieren Sie Mängel mit Fotos, Datum und kurzen Beschreibungen.
- Melden Sie den Mangel schriftlich dem Vermieter und fordern Sie Behebung innerhalb einer angemessenen Frist.
- Warten Sie die Frist ab; falls keine Abhilfe erfolgt, berechnen Sie den angemessenen Reduktionszeitraum und -betrag.
- Reichen Sie bei Bedarf eine Beschwerde bei der kantonalen Schlichtungsbehörde ein oder bereiten Sie ein Gesuch vor.