Nebenkosten: Strom, Wasser, Heizung – Rechte Mieter Schweiz

Mieterschutz & Grundrechte 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Als Mieter in der Schweiz fragen Sie sich oft, wer für Strom, Wasser oder Heizung bezahlen muss und welche Nebenkosten der Vermieter weitergeben darf. Dieser Leitfaden erklärt in klarer Sprache, welche Regeln im Schweizer Mietrecht gelten, wie Kosten verteilt werden und welche Belege Sie verlangen können. Sie erfahren, wann Reparaturen zulasten des Vermieters gehen, wie Abrechnungen geprüft werden und welche Schritte bei Meinungsverschiedenheiten sinnvoll sind. Ich beschreibe praktische Handlungsschritte, Fristen für Einsprachen und den Weg zur Schlichtungsstelle, damit Sie Ihre Rechte als Mieter sicher und selbstbewusst vertreten können. Am Ende finden Sie Hinweise zur Dokumentation, Musterfragen für Vermietergespräche und Links zu offiziellen Rechtsgrundlagen. Bewahren Sie Belege auf und reagieren Sie rechtzeitig auf Schreiben.

Wer zahlt welche Nebenkosten?

Grundsätzlich regelt der Mietvertrag, welche Nebenkosten der Mieter übernehmen muss. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Obligationenrecht (OR), das Vorgaben zu zulässigen Umlagen macht [1]. Üblich sind Kosten für Strom und Wasser, Heizkosten sowie Betriebskosten für Gemeinschaftsflächen, sofern der Vertrag dies vorsieht.

In den meisten Fällen muss der Vermieter die Kosten für grundlegende Infrastruktur tragen.
  • Strom (electricity): oft direkt über den Mieter abgerechnet, wenn ein separater Zähler vorhanden ist.
  • Wasser (water): Verbrauchsabhängige Abrechnung nach Zähler oder Pauschale nach Mietvertrag.
  • Heizung (heating): meist nach Verbrauch oder nach Verteilungsschlüssel, abhängig von Heizungsart.
  • Betriebs- und Gemeinkosten: Reinigung, Beleuchtung von Treppenhaus und Gartenpflege, wenn vertraglich vereinbart.

Lesen Sie Ihren Mietvertrag genau: dort muss stehen, welche Kosten der Vermieter umlegt und wie die Abrechnung erfolgt.

Bewahren Sie alle Rechnungen und Abrechnungen mindestens zwei Jahre lang auf.

Reparaturen und Unterhalt

Für grössere Reparaturen und die Erhaltung der Mietsache ist grundsätzlich der Vermieter verantwortlich. Kleinreparaturen können im Mietvertrag dem Mieter auferlegt werden, müssen aber angemessen und klar definiert sein.

  • Kleinreparaturen: übliche Grenzwerte und Häufigkeiten prüfen, oft sind Pauschalen oder Höchstbeträge vereinbart.
  • Schäden durch normalen Verschleiss: trägt der Vermieter, ausser vertraglich anders geregelt.
  • Schäden durch den Mieter: müssen vom Mieter getragen oder repariert werden.
Dokumentieren Sie Mängel sofort mit Fotos und schriftlicher Mitteilung an den Vermieter.

Bei Streit: Schritte und Fristen

Wenn Sie Zweifel an einer Abrechnung oder Aufforderung zur Zahlung haben, sammeln Sie Beweise und informieren Sie den Vermieter schriftlich. Vor einer Klage ist in der Schweiz meist eine Schlichtung obligatorisch; die Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten ist der erste Schritt [2].

  • Dokumentation (evidence): Fotos, Rechnungen, Zählerstände und Schriftverkehr sammeln.
  • Kontaktaufnahme: Fordern Sie eine klare Abrechnung und Frist zur Stellungnahme vom Vermieter an.
  • Fristen beachten: Auf Mahnungen oder Schlichtungsbriefe rechtzeitig reagieren, sonst drohen Nachteile.
Reagieren Sie innerhalb gesetzter Fristen, sonst können Rechte verloren gehen.

FAQ

Wer zahlt die Heizkosten, wenn im Mietvertrag nichts dazu steht?
Fehlt eine Regelung im Mietvertrag, gelten die gesetzlichen Grundsätze; oft trägt der Vermieter die Kosten der zentralen Anlage, die Verteilung kann aber nach Verbrauch erfolgen. Prüfen Sie die Abrechnungen genau und verlangen Sie Belege.
Kann der Vermieter pauschale Abschläge verlangen?
Ja, Abschläge sind möglich, aber sie müssen in der Jahresabrechnung nachvollziehbar abgerechnet werden; Nachforderungen müssen transparent belegt sein.
Was mache ich, wenn der Vermieter ohne Ankündigung die Wohnung betreten hat?
Unangekündigte Besuche sind grundsätzlich nicht erlaubt. Dokumentieren Sie den Vorfall und verlangen Sie eine Erklärung; bei wiederholtem unberechtigtem Betreten können Sie rechtliche Schritte erwägen.

Anleitung

  1. Prüfen Sie zuerst Ihren Mietvertrag auf Vereinbarungen zu Nebenkosten und Reparaturen.
  2. Sammlen Sie Belege: Zählerstände, Rechnungen, Fotos und Schriftverkehr.
  3. Schreiben Sie den Vermieter an, fordern Sie eine detaillierte Abrechnung und setzen Sie eine Frist.
  4. Bei unbegründeter Forderung: Beantragen Sie Schlichtung bei der zuständigen Behörde.
  5. Wenn die Schlichtung scheitert, können Sie bei Gericht die Durchsetzung Ihrer Rechte prüfen lassen.

Wichtige Erkenntnisse

  • Belege sichern ist entscheidend für erfolgreiche Einsprachen.
  • Nur vertraglich vereinbarte Nebenkosten dürfen umgelegt werden.
  • Fristen einhalten: Versäumen kostet oft Rechte.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Swiss Code of Obligations (OR) — fedlex.admin.ch
  2. [2] Schlichtungsstelle Mietangelegenheiten Kanton Zürich
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.