Räumung bei Mietrückstand in der Schweiz

Mieterschutz & Grundrechte 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 09. März 2026

Als Mieter in der Schweiz kann ein Mietrückstand schnell zu einer Räumung führen, wenn nicht rechtzeitig gehandelt wird. Dieser Beitrag erklärt verständlich, welche Schritte Sie als Mieter bei Zahlungsrückstand kennen sollten: welche Fristen gelten, wie eine Mahnung und Kündigung aussehen, welche Rechte Sie haben und wann eine Schlichtungsbehörde eingeschaltet werden muss. Ich beschreibe praktische Handlungsschritte zur Dokumentation, zum Kontakt mit dem Vermieter und zur Begrenzung von Schäden an Ihrer Bonität. Ziel ist, Ihnen Sicherheit bei der Entscheidung zu geben, ob eine Einigung möglich ist, wie Sie Fristen korrekt einhalten und wann rechtliche Unterstützung sinnvoll ist. Die Hinweise orientieren sich an Schweizer Gesetzen und den Abläufen vor kantonalen Schlichtungsstellen. Lesen Sie weiter für Checklisten, Fristen und Vorlagen.

Was passiert bei Räumung wegen Mietrückstand?

Ein Mietrückstand kann zur Mahnung, dann zur fristlosen oder fristgerechten Kündigung und schliesslich zur Räumung führen. Als gesetzliche Grundlage gelten Bestimmungen des Obligationenrechts und das Vollstreckungsverfahren nach kantonalem Recht.[1]

Fristen unbedingt beachten, sonst verlieren Sie Rechte.

Praktische Schritte für Mieter

  • Nehmen Sie sofort Kontakt mit dem Vermieter auf und prüfen Sie, ob eine Ratenzahlung möglich ist.
  • Leisten Sie wenn möglich eine Teilzahlung oder sichern Sie eine Zahlungszusage schriftlich zu.
  • Prüfen Sie die Mahnung und die Kündigung auf Formfehler und korrekte Fristen.
  • Dokumentieren Sie alle Zahlungen, Belege und die Kommunikation mit dem Vermieter.
  • Informieren Sie sich frühzeitig über die Schlichtungsstelle Ihres Kantons und die notwendigen Schritte.
Bewahren Sie alle Zahlungsbelege und Kommunikationsnachweise auf.

Rechte und Fristen

Als Mieter haben Sie Anspruch auf Fristeneinhaltung und auf das rechtliche Gehör; in vielen Kantonen ist vor einer gerichtlichen Räumung eine Schlichtung vorgesehen, bei der Sie Ihre Situation darlegen können.[2]

In vielen Kantonen ist eine Schlichtung vor dem Gericht erforderlich.

Häufige Fragen

Kann mich der Vermieter sofort räumen?
Nein. Zuerst kommt in der Regel eine Mahnung und eventuell eine Kündigung; erst mit einem rechtsgültigen Räumungstitel kann vollstreckt werden.
Wie schnell muss ich reagieren?
Reagieren Sie innerhalb der angegebenen Frist in der Mahnung oder Kündigung und nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit der Schlichtungsbehörde auf.
Kann ich die Räumung stoppen, wenn ich zahle?
Oft ja: Wenn Sie den Rückstand vollständig bezahlen oder eine verbindliche Lösung finden, kann die Räumung in vielen Fällen abgewendet werden.

Anleitung

  1. Prüfen Sie die Mahnung und die gesetzten Fristen genau.
  2. Zahlen Sie den Rückstand oder schlagen Sie unverzüglich eine Ratenvereinbarung vor.
  3. Dokumentieren Sie Belege, Zahlungsnachweise und die gesamte Kommunikation.
  4. Kontaktieren Sie die Schlichtungsbehörde und reichen Sie gegebenenfalls eine Eingabe ein.[2]
  5. Erscheinen Sie zum Schlichtungstermin und versuchen Sie, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
  6. Suchen Sie rechtliche Unterstützung, wenn kein Vergleich erreicht wird.
Detaillierte Dokumentation erhöht die Erfolgschancen bei Schlichtungen.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Obligationenrecht (OR/CO) — fedlex.admin.ch
  2. [2] Schlichtungsbehörde Mietrecht Kanton Zürich — zh.ch