Schlüsselverlust & Kaution: Mieterrechte Schweiz

Kaution & Mietkautionskonto 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Was passiert bei Schlüsselverlust?

Als Mieter können Sie für Ersatz und allfällige Schlosssperren verantwortlich sein. Die rechtliche Grundlage findet sich im Obligationenrecht (OR), insbesondere zu Mietersorgungen und Pflichten.[1] Ob und in welchem Umfang Kosten von der Kaution abgezogen werden dürfen, hängt von Verschulden, Verhältnismässigkeit und Belegen ab.

In den meisten Regionen haben Mieter Anspruch auf grundlegende Bewohnbarkeit.

Was Sie sofort tun sollten

  • Vermieter kontaktieren (contact) und den Verlust melden.
  • Schlüssel ersetzen oder Schloss wechseln lassen (keys).
  • Belege sammeln: Quittungen, Fotos, Kostenvoranschläge (receipt, photo).
  • Kostenvoranschlag vom Schlosser einholen und vergleichen (repair).
Reagieren Sie fristgerecht auf Forderungen des Vermieters, um Ihre Rechte zu wahren.

Kosten, Abzüge und Kaution

Vermieter dürfen die Kaution nur für nachweisbare, verhältnismässige Kosten verwenden. Pauschalforderungen sind unzulässig; verlangen Sie eine detaillierte Abrechnung und Belege. Bei Streit wenden Sie sich an die Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten Ihres Kantons.[2]

Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Erfolgschancen in einer Auseinandersetzung.

Häufige Fragen

Wer zahlt, wenn ich einen Schlüssel verliere?
In der Regel zahlt der Mieter die Kosten für Ersatz und allfällige Schlosserarbeiten, ausser es liegt ein Verschulden des Vermieters vor.
Kann der Vermieter die Kaution für Schlüsselkosten verwenden?
Ja, wenn die Kosten nachweisbar und verhältnismässig sind; fordern Sie eine genaue Abrechnung und Belege.
Soll ich die Polizei informieren?
Bei Verdacht auf Diebstahl oder Einbruch sollten Sie eine Anzeige machen, um Missbrauch zu verhindern.

Anleitung

  1. Dokumentieren Sie den Verlust sofort: Datum, Umstände, Fotos und Quittungen (photo, receipt).
  2. Informieren Sie den Vermieter schriftlich und beachten Sie Fristen (contact).
  3. Holen Sie Kostenvoranschläge ein und lassen Sie Schlösser nur fachgerecht ersetzen (keys, repair).
  4. Wenn keine Einigung möglich ist, reichen Sie eine Beschwerde bei der Schlichtungsbehörde ein und legen Sie alle Belege vor (file).

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] fedlex.admin.ch – Obligationenrecht (OR), Mietrecht
  2. [2] zh.ch – Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten (Kanton Zürich)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.