Schlüsselverlust & Kaution: Mieterrechte Schweiz
Was passiert bei Schlüsselverlust?
Als Mieter können Sie für Ersatz und allfällige Schlosssperren verantwortlich sein. Die rechtliche Grundlage findet sich im Obligationenrecht (OR), insbesondere zu Mietersorgungen und Pflichten.[1] Ob und in welchem Umfang Kosten von der Kaution abgezogen werden dürfen, hängt von Verschulden, Verhältnismässigkeit und Belegen ab.
Was Sie sofort tun sollten
- Vermieter kontaktieren (contact) und den Verlust melden.
- Schlüssel ersetzen oder Schloss wechseln lassen (keys).
- Belege sammeln: Quittungen, Fotos, Kostenvoranschläge (receipt, photo).
- Kostenvoranschlag vom Schlosser einholen und vergleichen (repair).
Kosten, Abzüge und Kaution
Vermieter dürfen die Kaution nur für nachweisbare, verhältnismässige Kosten verwenden. Pauschalforderungen sind unzulässig; verlangen Sie eine detaillierte Abrechnung und Belege. Bei Streit wenden Sie sich an die Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten Ihres Kantons.[2]
Häufige Fragen
- Wer zahlt, wenn ich einen Schlüssel verliere?
- In der Regel zahlt der Mieter die Kosten für Ersatz und allfällige Schlosserarbeiten, ausser es liegt ein Verschulden des Vermieters vor.
- Kann der Vermieter die Kaution für Schlüsselkosten verwenden?
- Ja, wenn die Kosten nachweisbar und verhältnismässig sind; fordern Sie eine genaue Abrechnung und Belege.
- Soll ich die Polizei informieren?
- Bei Verdacht auf Diebstahl oder Einbruch sollten Sie eine Anzeige machen, um Missbrauch zu verhindern.
Anleitung
- Dokumentieren Sie den Verlust sofort: Datum, Umstände, Fotos und Quittungen (photo, receipt).
- Informieren Sie den Vermieter schriftlich und beachten Sie Fristen (contact).
- Holen Sie Kostenvoranschläge ein und lassen Sie Schlösser nur fachgerecht ersetzen (keys, repair).
- Wenn keine Einigung möglich ist, reichen Sie eine Beschwerde bei der Schlichtungsbehörde ein und legen Sie alle Belege vor (file).
Hilfe und Unterstützung
- [1] fedlex.admin.ch – Obligationenrecht (OR), Mietrecht
- [2] zh.ch – Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten (Kanton Zürich)