Untermiete berechnen: Rechte für Mieter in der Schweiz

Mieterschutz & Grundrechte 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Untermiete berechnen: Grundlagen

Als Mieter sollten Sie verstehen, welche Komponenten in die Berechnung einer angemessenen Untermiete einfließen und welche gesetzlichen Grundlagen in der Schweiz gelten. Die berechenbare Basis ist meist der vertraglich vereinbarte Hauptmietzins plus anteilige Nebenkosten; besondere Regeln zum Mietzins ergeben sich aus dem Obligationenrecht.[1] Prüfen Sie immer den Hauptmietvertrag, Zusatzvereinbarungen und Abrechnungen, bevor Sie einen Untermietzins vorschlagen.

In den meisten Kantonen sind Mieter vor unangemessenen Mietforderungen geschützt.

Was üblicherweise zur Berechnung gehört

  • Grundmietzins: der vertragliche Hauptmietzins, anteilig für die Untermietdauer.
  • Nebenkosten: Heizung, Wasser, Hauswart anteilig berechnen.
  • Ausstattung und Nutzung: Mobiliar, Zimmergrösse und Mitbenutzung von Küche/Badezimmer dokumentieren.
Bewahren Sie alle Miet- und Nebenkostenabrechnungen als Belege auf.

Rechte und Pflichten

Als Untermieter haben Sie die Pflicht, den vereinbarten Untermietzins zu zahlen und die Wohnung pfleglich zu behandeln. Der Hauptmieter bleibt gegenüber dem Vermieter verantwortlich; dennoch bestehen auch für Untermieter Rechte bezüglich Ruhe, Privatsphäre und bewohnbarer Zustände.

Reagieren Sie innerhalb der gesetzten Fristen auf Mahnungen oder Kündigungen, sonst können Rechte verloren gehen.

Wenn es um fristgebundene Schritte wie Anzeigen, Widersprüche oder eine Schlichtung geht, beachten Sie die im Gesetz vorgesehenen Termine und die lokalen Schlichtungsstellen.[2]

FAQ

Kann der Hauptmieter einfach einen beliebigen Untermietzins verlangen?
Nein. Der Untermietzins muss angemessen sein; er orientiert sich am Hauptmietzins und an tatsächlichen Nebenkosten sowie an der marktüblichen Vergleichsmiete.
Was mache ich, wenn ich mit dem vorgeschlagenen Untermietzins nicht einverstanden bin?
Sprechen Sie zuerst mit dem Hauptmieter, fordern Sie eine Aufschlüsselung und sammeln Sie Vergleichsbeispiele; bei Konflikten kann die kantonale Schlichtungsbehörde helfen.
Muss die Untermiete schriftlich vereinbart werden?
Es ist dringend empfohlen, die Untermiete schriftlich zu regeln und Umfang, Dauer, Mietzins und Nebenkosten festzuhalten.

Anleitung

  1. Ermitteln Sie den vertraglichen Hauptmietzins und teilen Sie ihn anteilig durch die Quadratmeter oder Zimmeranzahl.
  2. Rechnen Sie anteilige Nebenkosten (Heizung, Wasser, Hauswart) dazu.
  3. Dokumentieren Sie Ausstattung, Zustand und Mitbenutzung schriftlich und mit Fotos.
  4. Erstellen Sie einen klaren Untermietvertrag und lassen Sie sich die Zustimmung des Hauptmieters bestätigen, falls erforderlich.
  5. Suchen Sie das Gespräch mit dem Hauptmieter bei Unklarheiten und dokumentieren Sie Absprachen per E‑Mail.
  6. Bei Streit: Reichen Sie eine Schlichtungsanzeige bei der kantonalen Schlichtungsbehörde ein.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Schweizerisches Obligationenrecht (OR) Art. 253–274g
  2. [2] Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) Art. 197 ff. — Schlichtungsverfahren
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.