Wer zahlt Miete & Kaution bei Kurzzeitmiete in der Schweiz

Kaution & Mietkautionskonto 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Kurzzeitmieten sind in der Schweiz praktisch für Ferien, Geschäftsaufenthalte oder Zwischenlösungen, werfen aber oft Fragen zu Miete und Kaution auf. Als Mieter sollten Sie wissen, wer vertraglich zur Zahlung von Mietzins und Mietkaution verpflichtet ist, wie ein Mietkautionskonto funktioniert und welche Fristen für Rückgabe oder Abzüge gelten. Dieser Ratgeber erklärt verständlich die Pflichten von Vermieter und Mieter, welche Nachweise wichtig sind und welche Schritte Sie unternehmen können, wenn es Streit um die Kaution gibt. Rechtsgrundlagen wie das Obligationenrecht und das Verfahrensrecht werden genannt, damit Sie wissen, wann und wie eine Schlichtungsbehörde eingeschaltet werden kann.[1]

Wer ist zahlungspflichtig bei Kurzzeitmieten?

Bei Kurzzeitmieten gilt grundsätzlich: Vertragspartner, die im Mietvertrag stehen, sind zur Zahlung von Miete und Kaution verpflichtet. Das heißt, wenn Sie als Mieter unterschreiben, müssen Sie Mietzins entrichten und die vereinbarte Kaution leisten. Bei Untermiete oder wenn mehrere Personen im Vertrag stehen, bestimmt der Vertrag, wer wie haftet. Vermieter dürfen nur die im Vertrag vereinbarte Kaution verlangen und müssen über die Verwendung transparent sein.

In der Regel haftet, wer im Mietvertrag als Mieter genannt ist.

Wie funktioniert die Mietkaution?

Die Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit für Schäden oder ausstehende Mietforderungen. In der Schweiz wird die Kaution häufig auf ein Sperrkonto oder separated Konto hinterlegt, das auf den Namen des Mieters läuft. Der Vermieter darf die Kaution nicht privat verwenden und muss nach Beendigung des Mietverhältnisses Abzüge begründen und belegen.[1]

  • Höhe der Kaution: Üblich sind ein bis drei Monatsmieten, sofern vertraglich vereinbart.
  • Form der Hinterlegung: Oft als Bankgarantie oder Sperrkonto, je nach Vereinbarung.
  • Belege aufbewahren: Fotos, Protokolle und Quittungen helfen bei späteren Auseinandersetzungen.
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Chancen, berechtigte Abzüge zu begrenzen.

Wann darf der Vermieter von der Kaution abziehen?

Der Vermieter darf die Kaution nur für begründete Forderungen verwenden: ausstehende Miete, Kosten für Reparaturen wegen Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen, oder Reinigungskosten, wenn dies vertraglich vorgesehen ist. Pauschalabzüge ohne Nachweis sind nicht zulässig; der Vermieter muss Belege und Rechnungen vorlegen.

  • Reparaturen: Kosten für Schäden, die durch den Mieter verursacht wurden.
  • Rückstände: Nicht bezahlte Mieten oder Nebenkosten.
  • Nachweis: Rechnungen, Kostenvoranschläge oder Fotos als Beleg.

Fristen und Rückgabe der Kaution

Nach Auszug muss der Vermieter die Kaution zurückgeben oder Abzüge erklären. Es gibt keine einheitliche gesetzliche Frist für die Rückgabe, praxisüblich sind paar Wochen bis wenige Monate, je nach notwendiger Abklärung von Schäden oder ausstehenden Rechnungen. Wenn der Vermieter Abzüge macht, sollten Sie eine detaillierte Abrechnung verlangen und die Rechnungskopien einsehen. Kommt es zu keiner Einigung, ist der nächste Schritt die Schlichtungsbehörde.[2]

Reagieren Sie immer innerhalb der gesetzten Fristen auf Forderungen, sonst riskieren Sie Nachteile.

Welche Beweise sind wichtig?

Gute Beweise schützen Ihre Kaution. Vor Einzug empfiehlt sich ein Übergabeprotokoll mit Fotos; bei Auszug ein gemeinsames Abnahmeprotokoll. Bewahren Sie Quittungen für Renovationen oder Reparaturen auf, die Sie bezahlt haben. Diese Nachweise erleichtern die Klärung bei Meinungsverschiedenheiten.

  • Übergabeprotokoll: Datum, Zustand, Unterschriften beider Parteien.
  • Fotos: Klar erkennbare Bilder von Schäden und allgemeinem Zustand.
  • Quittungen: Für Reparaturen oder professionelle Reinigungen.

FAQ

Wer zahlt die Kaution bei kurzfristiger Untermiete?
Die Person im Untermietvertrag, die als Mieterin oder Mieter genannt ist, ist in der Regel für die Zahlung der Kaution verantwortlich.
Kann der Vermieter die Kaution während des Mietverhältnisses verwenden?
Nein, die Kaution dient als Sicherheit und darf nicht ohne Weiteres zur Deckung laufender Kosten genutzt werden.
Was tun, wenn der Vermieter Abzüge macht, die ich nicht nachvollziehen kann?
Verlangen Sie eine detaillierte Abrechnung und legen Sie Beweise vor; wenn keine Einigung erzielt wird, reicht die Schlichtungsbehörde die erste Klärungsstufe ein.

Anleitung

  1. Mietvertrag prüfen und Kautionsregelung dokumentieren.
  2. Bei Einzug Zustand fotografisch festhalten und Übergabeprotokoll erstellen.
  3. Nach Auszug Abnahmeprotokoll verlangen und mögliche Schäden sofort dokumentieren.
  4. Bei Streit die Schlichtungsbehörde kontaktieren und Unterlagen einreichen.[2]

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Obligationenrecht (OR) - fedlex.admin.ch
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) - fedlex.admin.ch
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.