Wohnungsqualität & Gesundheit für Mieter in der Schweiz

Wohnungsqualität & Gesundheit (Schimmel, Feuchtigkeit, Asbest) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 11. September 2025

Viele Mieterinnen und Mieter in der Schweiz fragen sich, was bei Schimmel, Feuchtigkeit oder Asbest zu tun ist und welche Rechte und Pflichten gelten. Dieser Leitfaden erklärt in klarer Sprache, wann der Vermieter für Reparaturen verantwortlich ist, welche Fristen zu beachten sind und wie Sie Schäden dokumentieren. Sie erhalten praktische Schritte, Hinweise zu Meldungen an die Schlichtungsbehörde und Empfehlungen zur Beweissicherung, damit Sie Ihre Anliegen sachlich und rechtssicher vorbringen können[1][2].

Worauf Mieter achten sollten

Qualität und Gesundheit der Wohnung hängen oft mit Lüftung, Heizung und dem baulichen Zustand zusammen. Prüfen Sie folgende Punkte regelmäßig und dokumentieren Sie Mängel mit Fotos und Datum.

  • Heizung und Lüftung funktionieren korrekt und liefern gleichmässig Wärme.
  • Keine sichtbaren Wasserschäden an Wänden, Decken oder Böden.
  • Fotos, Datumsangaben und schriftliche Mitteilungen an den Vermieter liegen vor.
  • Bei Verdacht auf Asbest: keine Selbstarbeiten an Materialien, die asbesthaltig sein könnten.
Bewahren Sie alle Nachrichten an den Vermieter und Fotos chronologisch auf.

Was tun bei Schimmel oder Feuchtigkeit

Handeln Sie rasch: Melden Sie Schimmelbildung schriftlich, beschreiben Sie Lage und Umfang, und fordern Sie eine schnelle Untersuchung und Behebung. Sollte der Vermieter nicht reagieren, prüfen Sie die nächsten Schritte mit Fristen und Dokumentation.

Reagieren Sie schnell auf Schimmel, um gesundheitliche Risiken zu reduzieren.

Häufige Ursachen und Verantwortlichkeiten

Unterscheiden Sie zwischen Ursache durch Bauschäden (Vermieterpflicht) und Nutzerverhalten (Mieterpflicht). Bei Baumängeln ist in der Regel der Vermieter zuständig; bei falschem Lüften oder Heizverhalten sind Mieter mitverantwortlich.

Eine klare Fotoserie vor und nach der Meldung stärkt Ihre Position bei der Schlichtung.

Häufige Fragen

Wer zahlt die Sanierung bei Schimmel?
Ist Schimmel auf bauliche Mängel zurückzuführen, muss der Vermieter normalerweise die Sanierung übernehmen; bei unzureichendem Lüften kann der Mieter anteilig verantwortlich sein.
Wie schnell muss der Vermieter reagieren?
Schwere Mängel, die die Gesundheit gefährden, erfordern eine rasche Behebung; setzen Sie eine angemessene Frist und dokumentieren Sie die Kommunikation.
Was tun bei Verdacht auf Asbest?
Berühren Sie keine fraglichen Materialien, melden Sie den Verdacht schriftlich und fordern Sie eine professionelle Untersuchung durch den Vermieter.
Wohin kann ich mich wenden, wenn keine Einigung erzielt wird?
In der Regel ist die Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten die erste Instanz; dort können Sie ein Schlichtungsgesuch stellen.

Anleitung

  1. Dokumentieren Sie Mangel mit Datum, Fotos und einer kurzen Beschreibung.
  2. Informieren Sie den Vermieter schriftlich und setzen Sie eine klare Frist zur Behebung.
  3. Falls nötig, fordern Sie eine Bestätigung oder den Termin für eine Besichtigung an.
  4. Lässt der Vermieter die Frist verstreichen, prüfen Sie die Möglichkeit einer Mietzinsreduktion oder Schadensbehebung auf Kosten des Vermieters.
  5. Wenn keine Einigung möglich ist, reichen Sie ein Schlichtungsgesuch bei der kantonalen Schlichtungsbehörde ein.
Die Schlichtung ist in vielen Kantonen eine notwendige Vorstufe vor dem gerichtlichen Verfahren.

Wichtige Hinweise

  • Bewahren Sie Kopien aller schriftlichen Mitteilungen und Fotos auf.
  • Beachten Sie die Fristen für Mängelrügen und Schlichtungsanträge.
  • Unterlassen Sie eigenmächtige Eingriffe an Bauteilen bei Asbestverdacht.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Swiss Code of Obligations (OR) - Art. 253–274g
  2. [2] Swiss Civil Procedure Code (ZPO) - Conciliation rules
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Schweiz

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.